(Minghui.org) Seit der Abschaffung der Zwangsarbeitslager im Jahr 2013 zählt das Frauengefängnis der Provinz Hebei zu einem der hauptsächlichsten Orte für die Inhaftierung von weiblichen Falun-Dafa-Praktizierenden, die in der Provinz wegen ihres Glaubens verurteilt wurden. Dort leiden die Praktizierenden weiterhin unter denselben Foltermethoden wie im Zwangsarbeitslager, die darauf abzielen, ihren Willen zu brechen.

Die Gräueltaten in Abteilung 14

Zum Aufsagen der Gefängnisregeln gezwungen, zu Schuldbekenntnissen genötigt

Alle Neuankömmlinge werden zunächst der Abteilung 14 zugewiesen und verbleiben dort in der Regel etwa zwei Monate, bevor sie in eine andere Abteilung verlegt werden. Falun-Dafa-Praktizierende hingegen werden dort jedoch mindestens drei Monate oder sogar länger als ein halbes Jahr festgehalten. Alle Insassinnen werden dazu gezwungen, die Gefängnisregeln aufzusagen und an Marschübungen teilzunehmen.

Nur Gruppenleiterinnen haben Zugang zu warmem Wasser. Dabei handelt es sich um Kriminelle, die von der Gefängnisleitung angewiesen wurden, andere Insassinnen zu beaufsichtigen. Diese haben keinen Zugang zu warmem Wasser und müssen ihr Gesicht, ihre Haare und ihren Körper mit kaltem Wasser waschen.

Die Abteilung 14 befindet sich auf einem Stockwerk und umfasst insgesamt 16 Zellen. In jeder Zelle sind 14 bis 15 Personen untergebracht, die von zwei Gruppenleiterinnen – einer Haupt- und einer Nebengruppenleiterin – geleitet wird. Die Gruppenleiterinnen kontrollieren, ob die Insassinnen die Gefängnisregeln auswendig aufsagen können, wobei jede in der Lage sein muss, sie zu rezitieren. Einmal war eine Insassin, die es nicht schaffte, die Regeln aufzuzählen, derart verzweifelt, dass sie ihren Kopf gegen die Wand schlug.

Wenn eine Insassin die Regeln nicht aufsagen kann, verwehrt die Gruppenleiterin ihr das Essen und gibt ihr lediglich ein gedämpftes Brötchen. Außerdem darf sie das Telefon nicht benutzen und wird gezwungen, lange Zeit zu stehen oder den Saal zu schrubben, der mehrere hundert Quadratfuß groß ist (100 Quadratfuß sind ca. 9,3 m²). Wann immer eine Insassin die Gefängnisregeln nicht aufsagen kann, wird sie von der Gruppenleiterin angewiesen, die Gänge und den Saal zu schrubben – manchmal sogar mehrmals hintereinander.

Eine der Gefängnisregeln lautet: „Praktiziert keine schädlichen Übungen, Sekten schaden sowohl einem selbst als auch anderen“, die hauptsächlich auf Falun-Dafa-Praktizierende abzielen. Den Praktizierenden wird befohlen, diesen Satz zu rezitieren.

Nach ihrer Ankunft im Gefängnis müssen die Insassinnen ein Aufnahmeformular ausfüllen und darin angeben, ob sie ihre Straftaten gestehen oder nicht. Wenn sie ihre Straftaten nicht gestehen, wird dies auf dem Formular vermerkt. Danach suchen die Gruppenleiterin und die für die Umerziehung der Praktizierenden zuständige Person die entsprechende Insassin auf und drängen sie wiederholt, ihre Schuld einzugestehen. Dabei üben sie einen enormen psychischen Druck aus.

Die Abteilung verfügt über eine Vorlage für eine „Schuld- und Reue-Erklärung“. Nachdem die Insassin ihre Schuld eingestanden hat, muss sie die Erklärung unterschreiben und ihren Fingerabdruck darauf hinterlassen. Aber damit hat es sich für die Falun-Dafa-Praktizierenden noch nicht erledigt – auf sie wartet weitere Verfolgung.

Gezwungen, Materialien zu studieren, die Falun Dafa diffamieren, und genötigt, ihrem Glauben abzuschwören

Diejenigen, die ihre Verbrechen gestanden haben, werden in die sogenannte „Lerngruppe“ verlegt. Falun-Dafa-Praktizierende müssen sich von morgens bis abends Materialien ansehen und anhören, die ihren Glauben in den Schmutz ziehen, und dürfen erst nachts in ihre Zellen zurückkehren.

Nach ihrer „Umerziehung“ werden die Praktizierenden gezwungen, die Materialien auswendig zu lernen und anschließend eine Prüfung abzulegen. Die Gefängnisleitung stellt zahlreiche Fragen, um zu überprüfen, ob die Insassin wirklich „umerzogen“ wurde oder dies nur vortäuscht. Fällt eine Praktizierende bei der Prüfung durch, muss sie sich einer zweiten, noch schwierigeren Prüfung unterziehen, bei der weitaus mehr Fragen gestellt werden.

Jede Gefängnisabteilung verfügt über mehr als ein Dutzend Gefängniswärter. Einige von ihnen beaufsichtigen in der Werkstatt die Zwangsarbeit, während dem Ausbilder die Verantwortung für die sogenannte „Umerziehungsarbeit“ obliegt.

Falun-Dafa-Praktizierende, die einer „Umerziehung“ unterzogen werden, müssen mehrere Dokumente unterschreiben, nämlich eine „Reue- und Schuldanerkennungserklärung“, eine „Erklärung zum Bruch mit ihrem Glauben“, eine Garantieerklärung sowie eine „Erklärung zur Kritik und Verurteilung ihres Glaubens“.

Nachdem sie gezwungen worden sind, ihren Glauben aufzugeben, muss jede Praktizierende vor laufender Kamera ihr Reue- und Schuldbekenntnis vortragen. Anschließend wird ihnen befohlen, sich ausnahmslos jeden Tag das „Umerziehungs“-Video anzusehen. Nach dem Anschauen des Videos müssen sie Bücher lesen, die Falun Dafa verunglimpfen und jeden Tag einen Gedankenbericht schreiben. Dies wird so lange fortgesetzt, bis die Praktizierende schließlich in eine andere Abteilung verlegt wird.

Weigert sich eine Praktizierende, sich „umerziehen“ zu lassen, verbietet ihnen die Gefängnisleitung etwas zu kaufen oder ihre Familie anzurufen. Einige von ihnen werden in die Abteilung 13 verlegt. Eine Praktizierende wurde so stark verfolgt, dass sie nicht mehr laufen konnte. Nachdem ihre Familienangehörigen davon erfahren hatten, beauftragten sie einen Anwalt, das Gefängnis zu kontaktieren. Nachdem der Anwalt das Gefängnis zweimal aufgesucht hatte, verringerte sich die Folter etwas.

Eine andere Praktizierende, die gerade erst ins Gefängnis eingeliefert worden war und nur noch vier Monate Haftzeit abzuleisten hatte, weigerte sich, eine Häftlingsmarke zu tragen. Daraufhin nähte die Gruppenleiterin mehrere solcher Kennzeichen auf ihre Kleidung. Als eine andere Praktizierende sich weigerte, das Kennzeichen anzubringen, schlug die Gruppenleiterin ihr mit der Schuhsohle ins Gesicht und auf den Mund. Daraufhin war das Gesicht der Praktizierenden stark geschwollen.

Die Verfolgung in anderen Abteilungen

Nach dem Austritt aus der Abteilung 14 werden Insassinnen, die nicht älter als 65 Jahre sind, in die Werkstatt geschickt. Dort müssen sie jeden Tag von 6 Uhr bis 20 Uhr oder 21 Uhr arbeiten. Sie müssen ihre Mahlzeiten in der Werkstatt einnehmen, wobei ihnen jeweils nur wenige Minuten gewährt werden. Ihre Löhne werden größtenteils von der Gefängnisleitung beschlagnahmt. Informationen zufolge erhalten manche Arbeiterinnen 100 bis 200 Yuan pro Monat (etwa 13 bis 26 Euro), während andere 300 bis 400 Yuan (etwa 39 bis 52 Euro) erhalten. Manche erhalten gar keinen Lohn und werden stattdessen bestraft. Für denselben Arbeitsaufwand würde man an einem regulären Arbeitsplatz in der Gesellschaft in der Regel 4.000 bis 5.000 Yuan (etwa 530 bis 670 Euro) pro Monat verdienen.

Die von den Insassinnen getragenen Erkennungsmarken bestimmen den Wert der Waren, die sie im Gefängnisladen kaufen dürfen. Diejenigen der ersten Stufe können Artikel im Wert von 400 Yuan oder mehr kaufen, diejenigen der zweiten Stufe sind auf etwas mehr als 280 Yuan beschränkt. Falun-Dafa-Praktizierende, die nicht „umerzogen“ wurden, dürfen nichts kaufen. Wenn sie sich während ihres Aufenthalts in Abteilung 14 „umerziehen“ ließen, dürfen sie Dinge im Wert von ein paar Dutzend Yuan kaufen. Das Geld, das die Insassinnen ausgeben können, wird in der Regel von Familienangehörigen eingezahlt oder stammt aus den mageren Verdienstmöglichkeiten durch Zwangsarbeit.

Die meisten der über 65-jährigen Insassinnen werden in Abteilung 17 untergebracht, die für ältere, gebrechliche, kranke und behinderte Menschen vorgesehen ist. Die Insassinnen in dieser Abteilung müssen in der Regel nicht in der Werkstatt arbeiten, werden aber gelegentlich zu leichten Arbeiten herangezogen. Zu diesem Zeitpunkt werden sie mit heißem Wasser versorgt, wobei jede Insassin eine Thermoskanne mit heißem Wasser erhält.

Abteilung 17 verfügt über drei Stockwerke mit jeweils 14 Zellen. Auf jedem Stockwerk sind mehr als 100 Personen bis insgesamt 300 Personen untergebracht. Falun-Dafa-Praktizierende werden in verschiedenen Zellen untergebracht. Jede Zelle wird von einer Gruppenleiterin beaufsichtigt.

Die Insassinnen müssen jeden Tag um 5:40 Uhr aufstehen, sich waschen, die Zelle aufräumen und anschließend frühstücken. Um 8.30 Uhr müssen sie sich verschiedene Fernsehsendungen anschauen. Manchmal werden sie gezwungen, sich tagelang „Umerziehungs“-Sendungen anzusehen. Jeweils am Mittwoch müssen sie Inhalte zum Thema Gefängnisse anschauen. Manchmal werden sie über mehrere Monate hinweg gezwungen, die Gefängnisregeln auswendig zu lernen. Sie müssen diese jeden Tag aufsagen und werden anschließend bewertet. Der gesamte Prozess wird von den Gruppenleiterinnen, den Gefängniswärtern und sogar von Inspektoren der Gefängnisverwaltung überwacht.

In der Abteilung sind hochauflösende Kameras installiert. Wird eine Insassin beim Reden erwischt, rufen die Wärter sie aus.