(Minghui.org) Eine pensionierte Grundschullehrerin in der Stadt Harbin, Provinz Heilongjiang, verstarb am 25. Dezember 2024 – zehn Monate nach ihrer Entlassung. Sie war aufgrund ihres Glaubens an Falun Dafa zu einer zu Unrecht verhängten Haftstrafe verurteilt worden. Sie wurde 69 Jahre alt.

Festnahme und Haftstrafe

Zhang Fenglan wurde am 18. August 2020 festgenommen, nachdem sie angezeigt worden war, weil sie mit anderen Menschen über Falun Dafa gesprochen hatte. Die Polizei durchsuchte ihre Wohnung und beschlagnahmte ihre Falun-Dafa-Bücher, Informationsmaterialien, Fotos des Begründers von Falun Dafa sowie zwei Computer.

Als Beamte der Staatssicherheitsabteilung des Kreises Bin sie am Abend in die Untersuchungshaftanstalt Nr. 2 der Stadt Harbin brachten, wurde ihre Aufnahme zunächst verweigert. Anstatt sie freizulassen, zwangen die Beamten sie, die Nacht im Auto zu verbringen, und setzten die Wärter unter Druck, sie am nächsten Morgen doch noch aufzunehmen.

Die Polizei übergab Zhangs Fall am 29. Oktober an die Staatsanwaltschaft des Landkreises Yilan, das am 26. November Anklage gegen sie erhob.

Das Gericht des Landkreises Yilan führte am 24. Dezember 2020 eine Videoanhörung zu Zhangs Fall durch. Sie war in der Haftanstalt auf einem Stuhl fixiert und trug Handschellen. Ihr Mann, der sie als Verteidiger aus dem Familienkreis vertrat, forderte die Abnahme der Handschellen, doch die Vorsitzende Richterin Liu Yanhua lehnte diesen Antrag ab.

Staatsanwalt Ru Shaohua führte Zhangs Lebenslauf sowie das Aufnahmeformular für ihren vor Jahrzehnten erfolgten Beitritt zur Kommunistischen Partei Chinas als Beweismittel der Anklage an. Ihr Mann hinterfragte, wie diese Dokumente als strafrechtliche Beweise gegen sie verwendet werden könnten. Die Richterin erwiderte, man wolle damit belegen, dass Zhang Mitglied der Kommunistischen Partei Chinas gewesen sei. Daraufhin fragte ihr Mann, welchen Bezug dies zum vorliegenden Fall habe. Die Richterin schwieg.

Zhangs Verteidiger plädierte für sie auf nicht schuldig. Er argumentierte, dass die Ausübung ihres Glaubens unter die Glaubensfreiheit falle. Sie habe durch das Lesen von Falun-Dafa-Büchern oder den Besitz von Informationsmaterialien über Falun Dafa gegen kein Gesetz verstoßen. Auch habe keine ihrer Handlungen irgendjemandem oder der Gesellschaft als Ganzem geschadet.

Die Richterin ließ nicht zu, dass Zhangs Mann seine vorbereitete Verteidigungsrede zu Ende vortrug. Zudem wies sie zweimal die Justizbeamten an, sein Mikrofon während seiner Rede abzuschalten.

Fünf Tage später, am 29. Dezember 2020, wurde Zhang zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren sowie einer Geldstrafe von 15.000 Yuan (etwa 1.935 Euro) verurteilt. Sie legte beim Mittleren Volksgericht der Stadt Harbin Berufung ein; dieses bestätigte am 26. April 2021 das ursprüngliche Urteil.

Krebserkrankung infolge von Folter im Gefängnis

Zhang wurde später in die achte Abteilung des Frauengefängnisses der Provinz Heilongjiang verlegt. Da sie weiterhin beharrlich Falun Dafa praktizierte, stifteten die Wärter die Mitgefangenen dazu an, sie zu foltern. Infolgedessen litt sie unter starken Kopfschmerzen und bekam Gürtelrose.

Aufgrund der anhaltenden Folter konnte Zhang keine Nahrung bei sich behalten und erbrach fast alles, was sie aß. Wegen der heftigen Kopfschmerzen konnte sie zudem nachts nicht schlafen. Dennoch verweigerte die Gefängnisleitung jegliche medizinische Behandlung und ließ sie weiterhin in Hand- und Fußfesseln legen. Die Mitgefangenen in ihrer Zelle bewachten sie nachts abwechselnd, da sie befürchteten, sie könne jeden Moment sterben.

Nachdem Zhang am 20. Februar 2024 freigelassen worden war, brachte ihre Familie sie zur ärztlichen Untersuchung ins Krankenhaus. Dort bestätigten die Ärzte, dass sie an Lungenkrebs im fortgeschrittenen Stadium leide.

Die Familie versuchte es mit verschiedenen Behandlungen, doch ihr Zustand besserte sich nicht. Sie verstarb am 25. Dezember 2024 im Krankenhaus.

Vor ihrer jüngsten Verurteilung war Zhang am 13. November 2012 bereits einmal festgenommen worden, nachdem jemand sie wegen des Aufhängens von Plakaten über Falun Dafa angezeigt hatte. Sie wurde damals im Untersuchungsgefängnis Haidian festgehalten und später zu zwei Jahren im Pekinger Zwangsarbeitslager für Frauen verurteilt. Infolge von Folter während der Haft bekam sie schwere gesundheitliche Probleme und wurde am 21. Juni 2013 aus medizinischen Gründen vorzeitig aus der Haft entlassen.

Früherer Bericht:

Pensionierte Lehrerin wegen ihres Glaubens zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt