(Minghui.org) Eine 69-jährige Einwohnerin der Stadt Shenyang, Provinz Liaoning, wurde am 15. April 2026 in das Frauengefängnis der Provinz Liaoning eingeliefert. Sie war zu einer vierjährigen Haftstrafe wegen ihres Glaubens an Falun Dafa verurteilt worden.
Wang Shuhua wurde am 23. August 2025 verhaftet, nachdem eine Frau sie angezeigt hatte, weil sie mit ihr über Falun Dafa gesprochen hatte. Sie wurde am 24. September angeklagt und am 19. November vor Gericht gestellt. Die Staatsanwaltschaft rief nur einen Zeugen der Anklage in den Zeugenstand, präsentierte jedoch während der Verhandlung keinerlei andere Beweise. Das Urteil wurde sechs Tage nach der Anhörung verkündet.
Wang legte am 3. Dezember 2025 beim Mittleren Gericht der Stadt Shenyang Berufung ein. Sie beantragte, dass das höhere Gericht ihre rechtswidrige Verurteilung aufhebt, ihr eine staatliche Entschädigung zuspricht und diejenigen zur Rechenschaft zieht, die sie ohne Rechtsgrundlage verhaftet, angeklagt und verurteilt haben.
Wangs Fall wurde am 7. Januar 2026 vom Berufungsgericht bestätigt. Ihr Familienverteidiger Jin (Pseudonym) reichte die Unterlagen ^zu ihrer Vertretung ein. Am 21. Januar und 3. Februar forderte Richter Kong Xianglai ihn auf, seine Verteidigungsschrift so schnell wie möglich einzureichen. Jin erklärte, dass er mehr Zeit benötige, da ihm bislang die Akteneinsicht verwehrt worden sei. Kong versprach ihm die Erlaubnis zur Akteneinsicht, sofern er ihm zusichere, die Akten weder zu kopieren, von Hand abzuschreiben oder zu fotografieren. Er wiederholte diese Bedingungen mehr als zehnmal und betonte, dass es keinen Raum für „Diskussionen“ oder „Kämpfen um jeden Preis“ gebe.
Als Jin am nächsten Tag zur Akteneinsicht erschien, wies Kong ihn abermals darauf hin, dass jegliche Vervielfältigung der Akte untersagt sei. Auf seine Nachfrage nach dem Grund konnte Kong keine rechtliche Grundlage nennen und ging mit der Akte weg.
Jin beantragte beim Gerichtspräsidenten Wang Zhiwen Kong aus dem Berufungsverfahren auszuschließen. Am 10. Februar rief Kong ihn an und teilte mit, dass er den Antrag abgelehnt habe. Er fügte hinzu, dass Richter Song Yongzheng als Vorsitzender Richter und er selbst sowie Gao Yanan als Gerichtsassistenten fungieren würden. Er forderte Jin erneut auf, die Verteidigungsschrift einzureichen.
Am 26. Februar rief Jin Richter Song an und erkundigte sich nach dem Stand des Verfahrens. Song wusste nicht, dass Jin mit dem Fall betraut worden war. Jin bat daraufhin um Einsicht in die Akte. Song untersagte ihm das Anfertigen von Fotokopien, erlaubte ihm aber, handschriftliche Notizen einzelner Abschnitte zu machen. Noch bevor Jin am Nachmittag zum Gericht gehen konnte, um die Akte einzusehen, erhielt er einen Anruf von Kongs Gerichtsschreiber, der ihn anwies, das Urteil abzuholen.
Als Jin am Nachmittag vor Gericht eintraf, rief er Richter Song an, erreichte ihn aber nicht. Der Gerichtsschreiber von Richter Kong händigte ihm eine Kopie des Urteils aus, das auf den 11. Februar datiert war.
Am 15. April 2026 wurde Wang aus dem Untersuchungsgefängnis Nr. 1 der Stadt Shenyang in das Frauengefängnis der Provinz Liaoning verlegt. Ihre Familie eilte noch am selben Tag dorthin. Dort wurde ihnen mitgeteilt, dass Wang vorerst in der Zweiten Abteilung untergebracht sei und später in eine andere Abteilung verlegt würde. Sie durften sie nicht sehen und wurden angewiesen, auf weitere Benachrichtigungen des Gefängnisses zu warten.
Das Frauengefängnis der Provinz Liaoning ist für die Folter von Falun-Dafa-Praktizierenden berüchtigt. Viele Praktizierende sind infolge von Folter und Misshandlungen in diesem Gefängnis gestorben oder seither behindert.
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