(Minghui.org) Eine 63-jährige Frau aus der Stadt Yingkou, Provinz Liaoning, starb am 11. Mai 2026 – weniger als sechs Jahre, nachdem sie vier Jahre wegen des Praktizierens von Falun Dafa in Haft verbracht hatte.

Als Liu Yuzhuo am 27. Juni 2020 aus dem Gefängnis entlassen wurde, war sie nicht mehr jene aufgeschlossene, unbeugsame und geistig wache Persönlichkeit, die sie einst gewesen war. Die Folter und die psychischen Traumata, die sie während ihrer Haft erlitten hatte, forderten einen hohen Tribut von ihrer Gesundheit. Nach und nach verlor sie die Kontrolle über ihre Gliedmaßen und damit ihre Mobilität. In ihren letzten Lebensjahren war sie ans Bett gefesselt und bei ihrer Pflege vollkommen auf ihre Familie angewiesen. Sie war weder in der Lage, verständlich zu sprechen, noch zu begreifen, was andere zu ihr sagten. Sie war vollständig gelähmt und konnte lediglich noch ihre Augen bewegen.

Details zu Lius jüngster Haftstrafe (28. Juni 2016 bis 27. Juni 2020) und den Misshandlungen im Gefängnis sowie zu einer zweiwöchigen Inhaftierung im Jahr 2012 sind den entsprechenden Berichten zu entnehmen. Der hier folgende Teil dieses Berichtes behandelt Einzelheiten ihrer ersten Festnahme im Jahr 2003.

2003 zu sechs Monaten Haft verurteilt

Am 5. Juni 2003 drangen zwei Beamte der Polizeistation Dongfeng in Lius Wohnung ein und verhafteten sie sowie ihren Gast – ebenfalls eine Falun-Dafa-Praktizierende. Polizeichef Liu Yingchao, der Beamte Song Qian, Lin Qing, der damalige Leiter des Büro 610 sowie Li Changyu, der Direktor der Polizeibehörde des Bezirks Zhanqian, verhörten die beiden Frauen abwechselnd.

Am darauffolgenden Tag wurden sie in das Gefängnis der Stadt Yingkou gebracht. 14 Tage später wurde Liu in das Untersuchungsgefängnis der Stadt Yingkou verlegt. Der weitere Verbleib ihres Gastes ist unbekannt.

Lin vom Büro 610 und Yuan Chunguang verhörten Liu in der Haftanstalt wiederholt. Sie weigerte sich, ihre Fragen zu beantworten. Daraufhin leiteten sie ihren Fall an die Staatsanwaltschaft des Bezirks Zhanqian weiter. Die Staatsanwälte Fan Xuefeng und Liu Baolin klagten sie daraufhin wegen „Nutzung einer Sektenorganisation zur Untergrabung der Strafverfolgung“ an. Diese Anklage nach Pragraph 300 dient standardmäßig dazu, Falun-Dafa-Praktizierende zu verurteilen.

Liu wurde in der Haftanstalt gezwungen, täglich schwere Zwangsarbeit zu verrichten. Einmal kaufte sie mit ihrem eigenen Geld ein Hemd für eine andere inhaftierte Praktizierende. Zhu Yingjie, der Leiter der Haftanstalt, legte ihr daraufhin zur Bestrafung drei Tage lang Handschellen an.

Die Polizeistation Dongfeng täuschte Lius Mann vor, er müsse 2.000 Yuan (ca. 240 Euro) und eine Schachtel Zigaretten (im Wert von 110 Yuan) zahlen, um die Freilassung seiner Frau gegen Kaution zu erwirken. Liu wurde jedoch nicht freigelassen, woraufhin ihr Mann die Rückerstattung des Geldes forderte. Die Polizeistation drohte daraufhin, auch ihn in Haft zu nehmen, da er ebenfalls Falun Dafa praktizierte. Zudem erklärten sie, dass er jedem der sieben Richter des Kollegialgerichts 5.000 Yuan (ca. 600 Euro) zahlen müsse, wenn er wolle, dass seine Frau eine mildere Strafe erhalte.

Lius Mann zahlte 35.000 Yuan (ca. 4.200 Euro) an das Gericht. Schließlich wurde sie zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt. Zu diesem Zeitpunkt hatte sie bereits sechs Monate in Haft verbracht und hätte freigelassen werden müssen. Das Komitee für Politik und Recht der Stadt Yingkou sowie das Büro 610 weigerten sich jedoch, sie freizulassen. Ihr Mann musste daraufhin weitere 15.000 Yuan (ca. 1.800 Euro) zahlen, um ihre Freilassung zu erwirken. Zusätzlich zu der psychischen Belastung und der finanziellen Bürde hatte er große Mühe, sich um ihre Tochter – die sich gerade auf die Prüfungen für die Mittelschule vorbereitete – sowie um ihren Sohn, einen Grundschüler, zu kümmern.

Liu, die vor ihrer Verhaftung im Jahr 2016 bei einem privaten Unternehmen tätig gewesen war, konnte aufgrund der wiederholten Verfolgungen keine Arbeitsversicherung abschließen und hatte keinen Anspruch auf die soziale Grundsicherung, sodass sie vollständig von ihrer Familie unterstützt werden musste. – ein Umstand, der die finanzielle Not ihrer Familie noch weiter verschärfte.

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