(Minghui.org) Das Mittlere Gericht der Stadt Mudanjiang in der Provinz Heilongjiang verhandelte am 19. und 20. Mai 2026 die Berufungsverfahren von vier Falun-Gong-Praktizierenden; eine Entscheidung steht noch aus.

Die vier Praktizierenden – allesamt wohnhaft in der Stadt Dongning (die der Verwaltung von Mudanjiang untersteht) – waren am 18. Juli 2025 festgenommen und am 4. Februar 2026 verurteilt worden. Frau Su Hong erhielt eine Freiheitsstrafe von neun Jahren sowie eine Geldstrafe von 5.000 Yuan (ca. 600 Euro). Herr Shen Jinxiang, 66, und Frau Jia Yanfeng wurden jeweils zu fünf Jahren Haft und einer Geldstrafe von 2.000 Yuan (ca. 240 Euro) verurteilt. Herr Yang Kui erhielt eine Strafe von viereinhalb Jahren sowie eine Geldstrafe von 2.000 Yuan. Einzelheiten zu den Festnahmen, dem Prozess und der Urteilsverkündung sind den entsprechenden Berichten zu entnehmen.

Yang Zhiming (Sohn von Herrn Yang), Yang Nanxi (Tochter von Frau Jia) und Shen Lin (Tochter von Herrn Shen) vertraten ihre Eltern im Berufungsverfahren als nichtanwaltliche Verteidiger. Zudem beauftragten die Familien gemeinsam fünf Rechtsanwälte, nämlich Chen Zhiyong, Dong Qianyong, Li Xiongbing, Liu Hao und die Rechtsanwältin Wang Yu.

Letztere durfte die Praktizierenden jedoch nicht verteidigen, da ihr zuvor die Anwaltszulassung entzogen worden war, weil sie andere Falun-Gong-Praktizierende vertreten hatte. Da sie keine Angehörige der Angeklagten ist, untersagte das zuständige Gericht ihr die Mitwirkung an dem Verfahren. Gesetzlich ist es jedoch jedem gestattet, als Verteidiger ohne Anwaltszulassung aufzutreten.

Die Staatsanwälte Xie Wenxue und Li Chao waren bei der Berufungsverhandlung anwesend. Die Richter Zhao Hengdong, Sun Yuanyuan und Zhang Zhennan unterbrachen die Angeklagten und ihre Anwälte während deren Ausführungen nicht, lehnten jedoch den Antrag ab, sämtliche gegen die Angeklagten verwendeten Beweisstücke im Gerichtssaal vorzulegen. Zur Begründung hieß es, es handele sich um „zu viele Gegenstände, um sie zum Gerichtsgebäude zu transportieren“.

Die Berufungsrichter ließen offen, wann sie eine Entscheidung verkünden würden. Die Praktizierenden werden wahrscheinlich weiterhin in örtlichen Haftanstalten festgehalten.

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