(Minghui.org) Als Wang Guixia am 18. Mai 2026 Geld von ihrem Konto abheben wollte, wurde ihr mitgeteilt, dass das Guthaben nicht ausreiche. Die 82-jährige Einwohnerin der Stadt Jinzhou, Provinz Liaoning, war verwundert, da sie wusste, dass sie über ein Guthaben von mehr als 4.000 Yuan (ca. 480 €) verfügte.

Der Bankangestellte überprüfte Wangs Kontoauszüge und stellte fest, dass das Gericht der Stadt Linghai am 16. Mai 2026 einen Betrag von über 2.000 Yuan (ca. 240 €) von ihrem Konto gepfändet hatte.

Das Gericht der Stadt Linghai hatte Wang zuvor am 25. März 2024 zu einer 15-monatigen Haftstrafe und einer Geldstrafe von 2.000 Yuan verurteilt, weil sie Falun Dafa praktiziert.

Wang verbüßte ihre Haftstrafe bis Ende April 2025, zahlte jedoch die gerichtlich verhängte Geldstrafe nicht, da sie der Ansicht war, sie hätte für die Ausübung ihres verfassungsmäßigen Rechts auf Glaubensfreiheit nicht strafrechtlich verfolgt werden dürfen. Sie war schockiert, als das Gericht mehr als ein Jahr nach ihrer Freilassung Gelder von ihrem Bankkonto gepfändet hatte und damit nicht nur die Hauptforderung sondern auch die Zinsen der Geldstrafe beglichen hatte. Sie bat ihren Sohn um Hilfe und forderte ihn auf, beim Gericht nachzufragen, warum dies geschehen war.

Ihr Sohn berichtete daraufhin, dass er tatsächlich um den 17. Mai 2026 herum zwei Schreiben des Gerichts erhalten hatte: eines mit dem Titel „Mitteilung über die Vollstreckung“ und ein weiteres mit der „Anordnung zur Offenlegung von Vermögenswerten“. Er hatte jedoch keine Gelegenheit mehr gehabt, sie darüber zu informieren, bevor sie zur Bank ging.

Wang, eine ehemalige Textilarbeiterin im Ruhestand, schreibt es Falun Dafa zu, dass sie von zahlreichen Leiden befreit wurde – darunter Schilddrüsenüberfunktion, rheumatoide Arthritis, gynäkologische Erkrankungen, allergische Rhinitis und Gastritis. Sie hielt auch nach Beginn der Verfolgung im Jahr 1999 an ihrem Glauben fest und wurde wiederholt zur Zielscheibe von Repressalien. Vor ihrer jüngsten Haftstrafe hatte sie bereits zwischen 2002 und 2006 eine vierjährige Haftzeit verbüßt. Während beider Haftperioden war sie brutal gefoltert worden. Die Schwellungen an ihren Beinen, die während ihrer zweiten Haftstrafe aufgetreten waren, klangen erst fast sechs Monate nach ihrer Freilassung ab. Einzelheiten zu den Misshandlungen in der Haft sind den entsprechenden Berichten zu entnehmen.

Frühere Berichte:

Über die Misshandlungen einer 81-jährigen Rentnerin während ihrer 15-monatigen Haft – weitere Informationen

81-Jährige aus Liaoning während zweiter Haftstrafe misshandelt

80-Jährige nach früherer Haft erneut angeklagt – wegen ihres Glaubens