(Minghui.org) Eine 63-jährige Frau aus der Stadt Deyang in der Provinz Sichuan stand am 4. Juni 2026 vor Gericht, weil sie Falun Dafa praktiziert.
Jian Yicong, geboren im Mai 1963, stellte am 17. März 2026 gegen 17 Uhr fest, dass ihre Wohnung von der Polizei umstellt war. Daraufhin sprang sie aus einem Fenster ihrer Wohnung im zweiten Stock und zog sich dabei schwere Verletzungen zu.
Die Polizei brachte Jian zunächst direkt in eine örtliche Haftanstalt. Nach Angaben des Berichts gingen die Beamten dabei grob mit ihr um und erkannten zunächst nicht die Schwere ihrer Verletzungen. Erst später wurde sie in das Zweite Krankenhaus der Stadt Deyang gebracht, ohne dass ihre Familie darüber informiert wurde. Dort diagnostizierten die Ärzte einen Bruch der Lendenwirbelsäule, einen Trümmerbruch des Oberschenkelknochens sowie eine Schwellung der Ferse.
Jians Anwalt ging am 23. März zur Haftanstalt und erfuhr dort, dass sie im Krankenhaus lag. Die Wärter weigerten sich jedoch, ihm mitzuteilen, in welches Krankenhaus sie gebracht worden war.
Die Staatssicherheit des Bezirks Jingfa übergab den Fall an die Staatsanwaltschaft des Bezirks Jingyang. Dieses erhob Anklage gegen Jian und leitete ihren Fall an das Bezirksgericht Jingyang weiter. Der Anwalt erhielt am 9. April eine Mitteilung, dass seine Mandantin in die Haftanstalt der Stadt Deyang verlegt worden war. Er besuchte Jian dort und erfuhr, dass sie gerade einen 21-tägigen Hungerstreik beendet hatte, nachdem die Wärter ihr an diesem Tag erlaubt hatten, ihn zu treffen.
Die Verhandlung
Die Verhandlung war zunächst für den 26. Mai um 15 Uhr angesetzt, wurde jedoch auf den 4. Juni um 9:30 Uhr verlegt. Jians Anwalt wurde am 3. Juni um 16 Uhr darüber informiert, dass die Verhandlung nicht wie ursprünglich geplant im Gerichtsgebäude, sondern in der Haftanstalt stattfinden werde.
Der Anwalt fragte den Mitarbeiter des Gerichts, der ihn angerufen hatte, warum die Verhandlung in die Haftanstalt verlegt worden sei. Dieser erklärte, es handle sich nicht um eine öffentliche Anhörung. Der Anwalt erwiderte, dass der Fall seiner Mandantin nicht zu den Verfahren gehöre, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt werden müssten. Daraufhin entgegnete der Gerichtsmitarbeiter, man wolle verhindern, dass Jian während der Verhandlung fliehe. Der Anwalt wies darauf hin, dass sie kaum sicher stehen könne und erst recht nicht in der Lage sei wegzulaufen.
Dennoch fand die Verhandlung am 4. Juni in der Haftanstalt statt. Jians Tochter übernahm ihre Verteidigung, obwohl sie keine Anwältin war. Sie beantragte die Ablehnung der Staatsanwältin, des vorsitzenden Richters, der beisitzenden Richter des Kollegialgerichts sowie der Gerichtsschreiber, sofern diese Mitglieder der Kommunistischen Partei Chinas oder einer ihrer Jugendorganisationen seien. Zur Begründung führte sie an, dass sie als atheistische KPCh-Mitglieder nicht befugt seien, ihre Mutter wegen ihres spirituellen Glaubens strafrechtlich zu verfolgen.
Die Staatsanwältin Liu Qin erhob Vorwürfe gegen Falun Dafa, legte jedoch keine rechtliche Grundlage für ihre Anschuldigungen vor. Nach etwa zwei Stunden unterbrach der Vorsitzende Richter die Verhandlung.
Jian Yicong begann im Oktober 1998, Falun Dafa zu praktizieren. Sie verdient ihren Lebensunterhalt, indem sie Fahrten mit ihrem elektrischen Dreirad anbietet. Vor der jüngsten Verfolgung war sie wiederholt ins Visier genommen worden und hatte zwei Gefängnisstrafen von insgesamt fünf Jahren abgeleistet. Weitere Einzelheiten zu ihrer früheren Verfolgung finden sich in den entsprechenden Berichten.
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