(Minghui.org) Eine Frau aus der Stadt Liaocheng in der Provinz Shandong wurde kürzlich wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt.

Gu Hongying wurde am Abend des 4. November 2025 von Beamten der Polizeiwache Dongcheng in ihrer Wohnung festgenommen. Dabei beschlagnahmten die Beamten ihren Computer und ihren Drucker. Am nächsten Morgen überstellten sie sie zur Inhaftierung an die Abteilung für Kriminalermittlungen der Wirtschaftsentwicklungszone. Am Mittag desselben Tages drangen die Beamten Xiu Junguang und Zhang Yong von der Polizeiwache Dongcheng in die Wohnung ihrer Schwägerin, Xu Ruixia, ein und nahmen diese mit zur Polizeiwache.

Die Polizei nahm bei Xu Ruixia Blut ab, nahm Haar für eine Haarprobe sowie Finger- und Handflächenabdrücke. Außerdem zeichnete die Polizei ihre Stimme auf und erfasste Bilder ihrer Iris. Einige Stunden später wurde sie wieder freigelassen.

Am 6. November wurde Gu in die Haftanstalt der Gemeinde Liangshui verlegt; die Polizei stellte ihrer Familie eine „Haftmitteilung“ aus.

Später übergab die Polizei Gus Fall an die Staatsanwaltschaft des Bezirks Dongchangfu. Staatsanwalt Wang Yuxin erhob Anklage und leitete den Fall an das Bezirksgericht Dongchangfu weiter.

Am 17. Juni 2026 fand die Gerichtsverhandlung gegen Gu statt. Ihr Anwalt plädierte auf nicht schuldig. Zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt verurteilte Richter Zhai Juan sie zu einer vierjährigen Haftstrafe sowie einer Geldstrafe in Höhe von 4.000 Yuan (etwa 480 Euro).