(Minghui.org) Eine Einwohnerin der Stadt Fuzhou, Provinz Fujian, stand am 31. Juli 2026 wegen ihres Glaubens an Falun Dafa vor Gericht.
Die knapp 50-jährige Huang Meiying wurde am 8. Dezember 2025 in dem Restaurant, in dem sie arbeitete, verhaftet. Die an der Festnahme beteiligten Beamten der Staatssicherheitsabteilung des Bezirks Jin’an und der Polizeistation Yuefeng durchsuchten ihre Wohnung und beschlagnahmten ihre Falun-Dafa-Bücher. Am nächsten Tag wurde die Praktizierende in die zweite Haftanstalt der Stadt Fuzhou überstellt.
Ihr Mann holte ihr beschlagnahmtes Mobiltelefon von der Polizeiwache ab. Anschließend ging er zur Staatssicherheitsabteilung, um sich nach der aktuellen Situation seiner Frau zu erkundigen. Ein Beamter hielt ihm kurz einen Haftbefehl vor das Gesicht, erlaubte ihm jedoch nicht, ihn zu lesen, und händigte ihm auch keine Kopie aus. Außerdem erhielt er keine Kontaktinformationen hinsichtlich weiterer Schritte.
Später forderte die Polizei ihn auf, eine Frau zu identifizieren, die auf Überwachungsaufnahmen zu sehen war, wie sie auf einem Fahrrad an einem bestimmten Ort vorbeifuhr. Er bestätigte, dass es sich um seine Frau handelte. Daraufhin wurde das Material als Beweismittel für die Staatsanwaltschaft aufgelistet.
Die Polizei reichte den Fall an die Staatsanwaltschaft des Bezirks Jin’an ein und beantragte, Anklage gegen Huang zu erheben, da sie „wegen der Verteilung von Informationsmaterialien über Falun Dafa an besagtem Ort angezeigt worden war“.
Kurze Zeit später wurde gegen Huang ein formeller Haftbefehl ausgestellt und ihr Fall wurde an die Staatsanwaltschaft des Landkreises Minqing weitergeleitet. Staatsanwalt Xiao Yao erhob zu einem unbekannten Zeitpunkt Anklage gegen sie.
Am 31. Juli 2026 stand Huang vor dem Bezirksgericht Minqing. Nur ihr Sohn, ihr Bruder und ihr Neffe durften an der Verhandlung teilnehmen. Ihrem Mann wurde die Teilnahme verweigert, da er als „Zeuge der Anklage“ galt. Weitere Zuschauer waren nicht zugelassen, da es sich um ein „nichtöffentliches Verfahren“ handelte.
Staatsanwalt Xiao beschuldigte Huang, gegen § 300 des chinesischen Strafgesetzbuches verstoßen zu haben (die übliche Anklage, um Falun-Dafa-Praktizierende ins Gefängnis zu bringen). Laut diesem Artikel werden Personen, die eine Sekte verwenden, um den Gesetzesvollzug zu untergraben, mit der ganzen Härte des Gesetzes strafverfolgt.
Der Verteidiger argumentierte, dass kein Gesetz in China Falun Dafa kriminalisiere oder als Sekte einstufe. Der Besitz von Falun-Dafa-Büchern und Informationsmaterialien durch seine Mandantin sei völlig rechtmäßig und habe weder einer Person noch der Gesellschaft insgesamt Schaden zugefügt, geschweige denn, den Gesetzesvollzug untergraben.
Der Anwalt ergänzte, dass die Überwachungsaufnahmen lediglich zeigten, wie Huang in der Nähe des betreffenden Ortes Fahrrad fuhr, nicht jedoch, wie sie Materialien verteilte. Er wies zudem darauf hin, dass die Polizei jedes einzelne Falun-Dafa-Buch, das in der Wohnung seiner Mandantin beschlagnahmt worden war, als mehrere Beweisstücke anstatt ein einziges behandelt habe.
Staatsanwalt Xiao bezeichnete Huang als Wiederholungstäterin, da sie bereits am 26. September 2024 festgenommen und wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zehn Tage lang inhaftiert worden sei.
Huang verteidigte auch sich selbst. Sie argumentierte, dass sie lediglich ihr verfassungsmäßiges Recht auf Glaubensfreiheit ausgeübt habe und dafür nicht strafrechtlich verfolgt werden dürfe. Neben der Festnahme im Jahr 2024 und ihrer jüngsten Festnahme sei sie am 8. April 2010 kurz nach 1 Uhr morgens verhaftet und zu eineinhalb Jahren Zwangsarbeit verurteilt worden. Ihr Kind hätte zu diesem Zeitpunkt noch die Grundschule besucht.
Da sie sich geweigert habe, Falun Dafa abzuschwören, hätten die Wärter im Frauenarbeitslager der Provinz Fujian sie misshandelt. Sie hätten ihr keine Bettwäsche und während ihrer Periode keine Damenbinden gegeben und ihr oft den Schlaf entzogen. Außerdem seien vier Insassinnen angewiesen worden, sie abwechselnd rund um die Uhr zu beobachten. Als sie sich geweigert habe, die Regeln des Arbeitslagers aufzuzählen, habe sie nicht auf die Toilette gehen dürfen.
Die Wärter Huang Lei und He Qin hätten sie mit Elektrostäben traktiert, als sie diese aufgefordert habe, sie nicht mehr zu verfolgen. Aus Protest sei sie in den Hungerstreik getreten und daraufhin zwangsernährt worden, was ihr schwere Verletzungen zugefügt habe, sodass sie aus Mund und Nase geblutet habe. Die Wärter hätten alle Fenster geschlossen, um zu verhindern, dass andere ihre Schreie hörten.
Der Richter vertagte die Verhandlung, ohne ein Urteil zu fällen.
Frühere Berichte:
Three Elderly Practitioners Recently Arrested in Fuzhou
Stadt Fuzhou, Provinz Fujian: Zusammenfassung von Verfolgungsfällen im Jahre 2010
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