(Minghui.org) Minghui.org hatte bereits über den Tod des 72-jährigen Zhao Jiyuan am 4. Juli 2025 berichtet. Er befand sich zu diesem Zeitpunkt noch in einer 7,5-jährigen Haft wegen seines Glaubens an Falun Dafa. In diesem Bericht legen wir weitere Einzelheiten zu der Folter dar, der Zhao – wohnhaft in der Stadt Shenyang, Provinz Liaoning – im Gefängnis Jinzhou ausgesetzt war, sowie zu seiner vorangegangenen Verfolgung.
Magenkrebs im Endstadium verschwand nach Beginn des Praktizierens von Falun Dafa
Zhao arbeitete früher bei dem Shenyang Vierten Bauingenieurunternehmen. Im Juli 1998 wurde bei ihm im Alter von 45 Jahren Magenkrebs im Endstadium diagnostiziert. Er konnte keine Nahrung bei sich behalten und musste sich sogar übergeben, wenn er Wasser trank. Am 31. Dezember 1998 – er war dem Tode nahe, da er neun Tage lang nichts hatte essen können – sah er sich eine Videoaufzeichnung der Falun-Dafa-Vorträge an. Am nächsten Morgen kehrte sein Appetit zurück und er konnte wieder normal essen. Als er für eine Nachuntersuchung ins Krankenhaus ging, stellte der Arzt fest, dass der Tumor vollständig verschwunden war.
Aus tiefer Dankbarkeit gegenüber Falun Dafa für die Rettung seines Lebens verbrachte er den Großteil seiner Freizeit damit, die Vorträge von Falun Dafa zu lesen und die Übungen zu praktizieren. Indem er nach den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht lebte, entwickelte er sich zu einem viel besseren, freundlicheren und fürsorglicheren Menschen. Er gab das Rauchen und das Mahjong-Spielen auf. Auch sein zuvor angespanntes Verhältnis zur Familie besserte sich.
Überblick über die Verfolgung
Nachdem die Kommunistische Partei Chinas 1999 die Verfolgung von Falun Dafa angeordnet hatte, hielt Zhao unbeirrt an seinem Glauben fest und wurde wiederholt zum Ziel von Repressalien. Zunächst verlor er seinen Arbeitsplatz, und im Oktober 1999 wurde er zu einem Jahr Arbeitslager verurteilt. Nach einer weiteren Festnahme am 27. Februar 2001 erhielt er eine siebenjährige Haftstrafe und war im Gefängnis brutaler Folter ausgesetzt. Auch nach seiner Freilassung wurde er von der Polizei ständig schikaniert, sodass ihm ein normales Leben unmöglich war. Seine letzte Festnahme erfolgte am 10. Juli 2019 und führte zu einer Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren. Er verbrachte eine gesetzwidrige Haftstrafe im Gefängnis Jinzhou, wo er schließlich zu Tode gefoltert wurde.
Während Zhaos letzter Haftzeit erhielt er nur zwei Jahre lang Rentenzahlungen – von 2019 bis 2021. Die Sozialversicherungsbehörde behauptete, dass verurteilte Rentner gemäß einer neuen Regelung keinen Anspruch auf Rentenleistungen hätten. Dabei gab es eine solche Bestimmung im chinesischen Arbeitsrecht nicht, und die Rentenzahlungen stammten aus Zhaos eigenen Beiträgen, die er nach seiner Entlassung im Jahr 1999 geleistet hatte.
Nach seinem Tod beantragte Zhaos Familie die Erstattung der Bestattungskosten (rund 40.000 Yuan, etwa 5.200 Euro), die in China häufig von einem Sozialversicherungsfonds und dem Arbeitgeber übernommen werden. Die Sozialversicherungsbehörde zwang die Familie dazu, die 51.000 Yuan (etwa 6.600 Euro) an Rentenzahlungen, die Zhao zwischen 2019 und 2021 erhalten hatte, zurückzuzahlen, bevor sie die Bestattungskosten erstattete. Die Familie sah sich gezwungen, dieser Forderung nachzukommen.
Im Jahr 2001 zu sieben Jahren Haft verurteilt
Nach Beginn der Verfolgung im Juli 1999 reiste Zhao dreimal nach Peking, um sich für das Recht einzusetzen, Falun Dafa zu praktizieren. Jedes Mal wurde er festgenommen und inhaftiert. Im Oktober 1999 wurde er wegen „Störung der öffentlichen Ordnung“ zu einem Jahr Arbeitslagerhaft verurteilt. Im Dezember 1999 wurde er in die Gehirnwäsche-Einrichtung Longshan verlegt und im Juni 2000 freigelassen.
Zhao wurde am 27. Februar 2001 erneut festgenommen, weil er mit anderen über Falun Dafa gesprochen hatte. Das örtliche Gericht verurteilte ihn zunächst zu einer fünfjährigen Haftstrafe. Als der Richter ihn fragte, ob er Berufung einlegen wolle, und er mit „Ja“ antwortete, erhöhte der Richter das Strafmaß um zwei Jahre. Kurz darauf wurde er in das Gefängnis Nr. 2 der Stadt Shenyang überführt.
Im März 2002 wurde Zhao für 23 Tage in Einzelhaft gesperrt, weil er die Falun-Dafa-Übungen praktiziert hatte. Dies war ein dunkler Raum von etwa vier Quadratmetern. Vom 24. August bis zum 21. September 2002 wurde er erneut in Einzelhaft gehalten, wiederum weil er die Falun-Dafa-Übungen ausführte.
Während der Einzelhaft war er häufig an Händen und Füßen gefesselt und musste auf dem Boden schlafen. Täglich erhielt er zwei Mahlzeiten: ein gedämpftes Brötchen, einen Löffel Maisbrei und etwas eingelegtes Gemüse. Man gab ihm kein Essbesteck, sodass er mit den Händen essen musste. Zudem untersagten ihm die Wärter, sich die Zähne zu putzen, Gesicht oder Hände zu waschen, zu duschen oder die Kleidung zu wechseln. Er wurde gezwungen, täglich 16 Stunden lang mit ausgestreckten Beinen auf dem Boden zu sitzen. Mithäftlinge schlugen und beschimpften ihn nach Belieben. Sie setzten zudem Elektroschocks gegen ihn ein und hängten ihn an den Handgelenken auf.
Vom 1. Juli bis zum 1. September 2003 wurde Zhao zum dritten Mal in Einzelhaft gesperrt, weil er von einem Wärter verlangte, die von ihm abgenommene Falun-Dafa-Lektüre zurückzugeben.
Am 16. Juni 2006 wurde Zhao zum vierten Mal in Einzelhaft gebracht, nachdem er sich geweigert hatte, die Häftlingsuniform anzuziehen. Er war dort eine Woche lang eingesperrt.
Im Juli 2006 traten Zhao und andere Falun-Dafa-Praktizierende aus Protest in den Hungerstreik und wurden daraufhin in die Erste Abteilung verlegt. Zudem wurden ihm Besuche seiner Familie verweigert.
Wegen des Praktizierens der Falun-Dafa-Übungen wurde er zwei weitere Male in Einzelhaft gesperrt: vom 1. bis zum 15. Januar 2007 sowie vom 25. Januar bis zum 8. Februar 2007.
Während eines Familienbesuchs erwähnte ein Wärter, dass Zhao geschwiegen habe, als man ihn einer extremen Dehnungsfolter unterzog.
Am 26. Februar 2008 – dem Tag seiner geplanten Freilassung – versuchten Mitarbeiter seines Nachbarschaftskomitees, ihn auf Anweisung des Büro 610 zur Polizeiwache zu bringen. Seine Familie leistete entschiedenen Widerstand und brachte ihn nach Hause.
In den folgenden Jahren schikanierten Polizisten Zhao regelmäßig und überwachten seinen Alltag.
2019 zu 7,5 Jahren Haft verurteilt
Zhao wurde zuletzt am 10. Juli 2019 im Zuge einer Polizeirazzia gegen örtliche Falun-Dafa-Praktizierende festgenommen. Die Polizei beschlagnahmte seinen Computer, seinen Drucker, Falun-Dafa-Bücher sowie 10.000 Yuan (etwa 1.300 Euro) Bargeld. Auch seine Ehefrau, Li Xiujie, wurde festgenommen und bis zum 2. August desselben Jahres in der Haftanstalt der Stadt Shenyang festgehalten.
Während Zhao in der Haftanstalt des Bezirks Heping eingesperrt war wurde er von Wärtern geschlagen. Am 1. August wurde ein offizieller Haftbefehl gegen ihn ausgestellt, und am 25. Oktober Anklage gegen ihn erhoben.
Während der Anhörung vor dem Bezirksgericht Heping am 10. Dezember 2019 versuchte Richter Zheng Qi, ihn zu einem Schuldbekenntnis zu drängen. „Wenn Sie sich schuldig bekennen, erhalten Sie drei Jahre; andernfalls drohen Ihnen sieben bis zehn Jahre“, sagte er.
Zhao blieb standhaft und wurde am 20. Dezember zu siebeneinhalb Jahren Haft sowie einer Geldstrafe von 50.000 Yuan (etwa 6.500 Euro) verurteilt. Er legte beim Mittleren Volksgericht der Stadt Shenyang Berufung ein; dieses bestätigte am 23. März 2020 das ursprüngliche Urteil.
Im Gefängnis zu Tode gefoltert
Zhao wurde am 16. Juli 2020 in das Gefängnis der Stadt Shenyang gebracht und am 20. August in die 20. Abteilung des Gefängnisses Jinzhou verlegt. Da er sich weigerte, Falun Dafa abzuschwören, wurden ihm Besuche und Telefonate mit seiner Familie verwehrt. Zudem durfte er monatlich nur 100 Yuan (etwa 13 Euro) für Dinge des täglichen Bedarfs ausgeben. Vor seinem Tod durfte seine Familie ihn lediglich fünfmal besuchen: einmal kurz nach seiner Inhaftierung sowie jeweils zweimal in den Jahren 2024 und 2025. Während der dreijährigen COVID-19-Pandemie waren ihm nur zwei Telefonate mit seiner Familie gestattet, die jeweils nur wenige Minuten dauerten.
Als Zhaos Familie ihn während eines Telefonats fragte, ob er gefoltert worden sei, wagte er nicht zu antworten. Selbst bei persönlichen Besuchen signalisierte er ihnen, keine heiklen Fragen zu stellen, da sie sich sonst in Schwierigkeiten bringen könnten. Seine Familie berichtete, sie habe weitere 1.000 Yuan (etwa 130 Euro) auf sein Gefängniskonto eingezahlt. Er schüttelte den Kopf und sagte: „Macht das nicht mehr. Ich werde das Geld nicht ausgeben können.“
Im Juni 2024 rief Direktor Gao von der 20. Abteilung Zhaos Familie an und teilte mit, dass Zhao unter erhöhtem Blutdruck leide. Obwohl die Familie Zhao kurz darauf besuchen durfte – es war ihr zweiter Besuch seit seiner Inhaftierung –, beschlagnahmten die Wärter den Zettel mit den Fragen, die sie ihm stellen wollten. Als die Familie ihn fragte, was er gegessen habe und wie er sich fühle, schwieg er.
Nach dem Besuch zeigte Gao der Familie die Blutdruckprotokolle von Zhao. Einige der gemessenen Werte lagen bei 280/220 mmHg, 280/240 mmHg oder 260/220 mmHg (zum Vergleich: Ein Normalwert liegt bei 120/80 mmHg oder darunter). Er machte Zhao dafür verantwortlich, dass dieser seine Medikamente nicht einnehme, und drängte die Familie, eine Haftungsausschlusserklärung zu unterzeichnen, um ihn von jeglicher Verantwortung freizustellen, sollte Zhao etwas zustoßen. Die Familie weigerte sich zu unterschreiben, da sie vermutete, dass der anhaltend hohe Blutdruck ihres Angehörigen auf die erlittene Folter zurückzuführen war.
Die Familie bot an, Nahrungsergänzungsmittel für Zhao zu kaufen. Doch Gao untersagte dies mit den Worten: „Ihr habt nicht zu entscheiden, was er isst. Das muss von der übergeordneten Stelle genehmigt werden.“
Gao fügte hinzu, der Gefängnisarzt habe angeordnet, Zhao die Medikamente zwangsweise zu verabreichen, und sie würden nicht zur Rechenschaft gezogen, falls etwas passieren sollte.
Die Familie beantragte die Freilassung von Zhao zur medizinischen Behandlung. Gao erklärte, eine Genehmigung sei ausgeschlossen. Er räumte zwar ein, dass Zhao ein freundlicher Mensch sei, doch da er Falun Dafa praktiziere, werde man keine Nachsicht mit ihm üben. „Wäre er ein Dieb oder Räuber, würde dem Antrag sofort stattgegeben“, sagte er.
Nur vier Tage später rief die Gefängnisleitung erneut bei der Familie an und teilte mit, Zhao habe einen Hirninfarkt erlitten und sei bewusstlos geworden. Er wurde zur Wiederbelebung ins Krankenhaus gebracht und am nächsten Tag wieder entlassen.
Im Juli 2024 durfte Zhaos Familie ihn erneut besuchen. Zhao berichtete, er fühle sich schwach in den Beinen. Als die Familie nach der Ursache fragte, antwortete er, er wisse es nicht. Gegen Ende des Besuchs klopfte die Familie an die Scheibe, woraufhin Zhao dasselbe tat. Der diensthabende Wärter behauptete, eine solche Interaktion sei nicht gestattet, und untersagte der Familie weitere Besuche für den Rest des Jahres. Bis Jahresende konnte die Familie nur wenige Telefonate mit Zhao führen, die jeweils zwei bis drei Minuten dauerten. Die Lautstärke war sehr gering, sodass sie kaum verstehen konnten, was er sagte.
Vor dem chinesischen Neujahrsfest 2025 beantragte die Familie einen Besuch bei Zhao. Die Gefängnisleitung genehmigte diesen erst am Silvestertag, dem 28. Januar. Die Familie erzählte Zhao, dass sie bereits die Tage bis zu seiner Entlassung (geplant für Januar 2027) zähle.
Anfang März 2025 rief Zhaos Sohn im Gefängnis an und beantragte einen Besuch. Die Wärter teilten mit, dass sein Vater in die 17. Abteilung verlegt worden sei. Abteilungsleiter Niu genehmigte den Besuchsantrag, nachdem er erfahren hatte, dass der Sohn Zhao seit fünf Jahren nicht mehr gesehen hatte.
Bei dem Besuch am 5. März 2025 war Zhaos Sohn bestürzt über dessen abgemagerten Zustand. Er fragte ihn, ob er gefoltert oder ausgehungert worden sei. Noch bevor Zhao etwas sagen konnte, behauptete der neben ihm stehende Wärter, niemand habe ihn gefoltert. Der Wärter forderte Zhao sogar auf, dies zu bestätigen. Zhao erwähnte erneut, dass sich seine Beine noch immer sehr schwach anfühlten.
Die Familie beantragte erneut die Haftentlassung von Zhao aus medizinischen Gründen. Niu antwortete, er könne diese Entscheidung nicht treffen.
Am 16. April 2025 durfte Zhaos Familie ihn erneut besuchen. Er trug Flip-Flops und eine dünne Hose. Er ging sehr langsam. Er wirkte bedrückt und sagte während des Treffens nur wenig. Niemand in der Familie ahnte, dass dies das letzte Mal sein würde, dass sie ihn sahen.
Am 21. April 2025 um 2 Uhr morgens rief die Gefängnisleitung bei Zhaos Familie an und teilte mit, dass er sich in kritischem Zustand befinde und operiert werden müsse. Der Anrufer erklärte, der Zustand stehe im Zusammenhang mit Komplikationen nach seinem Schlaganfall; zudem sei bei ihm Leukämie festgestellt worden. Die Familie bat um einen Besuch, doch der Anrufer verwies darauf, dass hierfür zunächst ein Antrag gestellt werden müsse.
Am 30. April 2025 meldete sich das Gefängnis erneut bei der Familie und teilte mit, Zhao leide nicht an Schlaganfallkomplikationen, sondern an einer ansteckenden Lungeninfektion. Er sei in einer Quarantänestation untergebracht und Besuche seien untersagt.
Nach dem Feiertag zum Tag der Arbeit (1. Mai) erkundigte sich die Familie telefonisch im Gefängnis nach seinem Zustand. Niu teilte mit, dass er auf einer Intensivstation liege. Die Familie bot an, ihm etwas zu essen zu bringen, doch dies wurde erneut abgelehnt.
„Ist er noch bei Bewusstsein?“, fragte die Familie.
„Er ist wach. Er isst das, was das Krankenhaus ihm gibt. Es ist nicht gestattet, dass Sie ihm selbst Essen bringen. Kommen Sie lieber nicht. Er hat gerade erst die Quarantänestation verlassen, Sie könnten sich noch anstecken.“
Ende Mai 2025 rief Direktor Niu die Familie erneut an und berichtete, dass sich Zhaos Zustand weiter verschlechtert habe; es seien sowohl ein Hirninfarkt als auch eine Thrombose aufgetreten. Die Familie verlangte erneut, ihn sehen zu dürfen. Niu lehnte dies wiederum ab mit den Worten: „Das Pflegepersonal kümmert sich um ihn. Er isst das, was das Krankenhaus bereitstellt. Niemand sonst hat hier das Sagen.“
Die Familie wollte Näheres über Zhaos Zustand erfahren. Niu antwortete: „Er kann sich eindeutig noch Gedanken machen. Er hält die Augen geschlossen und spricht nicht. Mit seinem linken Bein stimmt definitiv etwas nicht; es reagiert nicht einmal auf Kneifen. Das rechte Bein ist in Ordnung.“
„Sie lassen uns immer noch nicht zu ihm, selbst in diesem Zustand?“, fragten die Angehörigen Niu beinahe flehend.
Niu bestand darauf, dass sie nicht kommen, sondern auf weitere Informationen von ihm warten sollten.
Vier Tage später erfuhr die Familie, dass Zhao zwei weitere Male reanimiert worden war; dennoch durften sie ihn zu keinem Zeitpunkt besuchen.
Am 4. Juli 2025 gegen 7 Uhr morgens rief Niu erneut an und teilte mit, dass Zhao in der vergangenen Nacht fast gestorben wäre. Als die Familie fragte, in welchem Krankenhaus er sich befand, verweigerte Niu die Auskunft, obwohl er zuvor gesagt hatte, die Familie solle sich darauf vorbereiten, Zugtickets nach Jinzhou zu kaufen.
Nur 30 Minuten später rief Niu wieder an und drängte die Familie, sofort zu kommen. Die Familie erklärte, sie habe bereits Zugtickets für 10 Uhr besorgt. Daraufhin sagte Niu, das Krankenhaus könne den Leichnam nicht länger behalten und müsse ihn in das Bestattungsinstitut überführen; die Familie könne sich dann direkt dorthin begeben.
Als die Familie gegen 14 Uhr am Bestattungsinstitut eintraf, zwangen die Behörden sie zur Unterzeichnung von Dokumenten, bevor sie den Leichnam von Zhao sehen durften.
Als sie den Leichnam schließlich sahen, bemerkten sie, dass seine Augen halb geöffnet waren; sein linkes Nasenloch war deutlich geweitet – wahrscheinlich eine Folge des langfristigen Einsatzes einer Magensonde –, und an seinen Knöcheln wies er Verletzungen auf. Sie fragten den diensthabenden Wärter nach der Ursache dieser Verletzungen an den Knöcheln. Der Wärter antwortete, sie stammten von den Fesseln, die er getragen habe.
Die Familie versuchte, einen Blick auf Zhaos Rücken zu werfen, wurde jedoch von einem Arzt daran gehindert. Der Arzt teilte mit, dass Zhao zwei Druckgeschwüre am Gesäß hatte. Er räumte ein, dass Zhao in seinen letzten Tagen unermessliche Qualen gelitten habe.
Die Gefängnisleitung zwang Zhaos Familie zur Unterzeichnung einer Einverständniserklärung für die noch am selben Tag stattfindende Einäscherung seines Leichnams. Der Verlust ihres Angehörigen auf diese Weise bereitete der Familie unsagbaren Schmerz.
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