(Minghui.org) Eine 66-jährige Frau aus dem Kreis Gaoyang in der Provinz Hebei musste Mitte 2026 wegen ihres Glaubens an Falun Dafa vor Gericht. Sie beantragte eine Verhandlung unter Beteiligung von Laienrichtern, doch bei ihren beiden vorangegangenen Anhörungen waren keine Laienrichter anwesend.
Festnahme
Guo Zhiping wurde am Morgen des 4. November 2025 festgenommen, als sie ihr Wohnhaus verließ. Beamte der Polizeiwache Hepingli in der Stadt Baoding (die für den Kreis Gaoyang zuständig ist) durchsuchten ihre Wohnung und beschlagnahmten ihre Falun-Dafa-Bücher, einen Drucker sowie Banknoten, auf denen Botschaften zu Falun Gong aufgedruckt waren.
Die Polizei war auf Guo aufmerksam geworden. Am 1. November hatte Jemand an einem bestimmten Ort Aufkleber mit Falun-Dafa-Botschaften gesehen und sie daraufhin gemeldet. Die Beamten werteten Überwachungsaufnahmen aus und sahen sie an besagtem Ort. Sie observierten sie zwei Tage lang, bevor sie sie festnahmen.
Guo wurde in die Haftanstalt der Stadt Baoding gebracht; dort lehnte man jedoch zunächst ihre Aufnahme ab, da bei der obligatorischen ärztlichen Untersuchung eine Magenzyste festgestellt worden war. Sie wurde zur Polizeiwache zurückgebracht, doch die Polizei nutzte ihre Verbindungen und erreichte schließlich, dass sie doch in der Haftanstalt aufgenommen wurde.
Die Staatsanwaltschaft des Kreises Gaoyang gab den Fall mit der Begründung unzureichender Beweise an die Polizei zurück. Um weitere Beweise gegen sie zu konstruieren, setzte die Polizei sie während der Vernehmung unter Druck. Ein Beamter schlug mit den Händen auf den Tisch und forderte sie auf zuzugeben, dass sie die Aufkleber angebracht habe.
Nachdem die Polizei den Fall erneut eingereicht hatte, erhob die Staatsanwaltschaft am 2. Mai 2026 Anklage gegen sie.
Gerichtsverfahren
Gemäß dem 2018 verabschiedeten Gesetz über Laienrichter ist für Fälle, die bestimmte Kriterien erfüllen, ein Verfahren unter Beteiligung von Laienrichtern vorgeschrieben; zudem kann auch eine Partei des Verfahrens ein solches Verfahren beantragen.
Ein Verfahren mit Laienrichtern wird von einem Spruchkörper entschieden, der entweder aus drei oder aus sieben Mitgliedern besteht (dieses Gremium fungiert wie ein gemischtes Tribunal und setzt sich aus Berufsrichtern und Laienrichtern zusammen). Bei Gremien mit drei Mitgliedern haben die Geschworenen dieselben Rechte wie die Richter, wenn es um die Abstimmung über den Ausgang des Verfahrens geht. In Gremien mit sieben Mitgliedern haben Geschworene zwar das Recht, den Sachverhalt zu prüfen, jedoch kein Stimmrecht.
Guo hatte ein Verfahren vor einem Geschworenengericht beantragt, doch bei der ersten Anhörung, die am 18. Juni 2026 in der Haftanstalt stattfand, waren keine Geschworenen anwesend. Sie sah lediglich den Vorsitzenden Richter Li Zhiyong sowie die Richter Zheng Fei und Chen Hongqiang vom Bezirksgericht Gaoyang. Als ihr Anwalt fragte, warum dem Antrag seiner Mandantin nicht entsprochen worden sei, antwortete Li, die fünfjährige Amtszeit der bisherigen Geschworenen sei abgelaufen und das Gericht sei noch mit der Auswahl neuer Geschworener befasst.
Daraufhin erkundigte sich der Anwalt, warum Guos ältere Schwester – sie ist über 80 Jahre alt – der Verhandlung nicht beiwohnen durfte. Richter Li begründete dies damit, dass man nicht riskieren wolle, dass die betagte Frau während der Verhandlung einen medizinischen Notfall erleide.
Weder der Anwalt noch der Familienverteidiger von Guo (der kein Jurist war) erhielten innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist eine Kopie der Anklageschrift. Li räumte dieses „verfahrensrechtliche Problem“ ein und vertagte die Sitzung.
Eine zweite Anhörung fand am 9. Juli 2026 in der Haftanstalt statt. Wieder erschienen dieselben drei Richter, doch erneut waren keine Geschworenen anwesend. Als Erklärung wurde wiederum angeführt, dass die Auswahl neuer Geschworener noch laufe.
Guos Schwester blieb die Teilnahme an der Verhandlung weiterhin verwehrt. Richter Li behauptete, dies sei eine Anweisung seiner Vorgesetzten gewesen. Lediglich ein weiterer Verwandter von Guo durfte an der Anhörung teilnehmen.
Guo schilderte, wie sie trotz der Wiederherstellung ihrer Gesundheit durch Falun Gong aufgrund ihres Glaubens wiederholt ins Visier der Behörden geraten war. Sie hatte am 3. März 1999 mit dem Praktizieren von Falun Dafa begonnen und war bald darauf von einer Mastopathie (Brustdrüsenveränderung), Engegefühl in der Brust sowie gynäkologischen Beschwerden genesen. Nachdem das kommunistische Regime vier Monate später mit der Verfolgung von Falun Dafa begonnen hatte, wurde sie mehrfach festgenommen. Bereits am 31. Dezember 2020 war sie zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. Ihr Mann verstarb im Jahr 2021, während sie inhaftiert war.
Ihr Anwalt wies darauf hin, dass keine Polizeivideos existierten, die seine Mandantin beim Anbringen von Aufklebern an dem besagten Ort zeigten. Dass sie auf einigen Aufnahmen an diesem Ort zu sehen war, dürfe nicht als zulässiges Beweismittel gelten. Zudem befanden sich unter den bei ihr zu Hause beschlagnahmten Gegenständen keinerlei Aufkleber.
Die Staatsanwaltschaft warf Guo vor, „eine Sektenorganisation zu nutzen, um den Gesetzesvollzug zu untergraben“ – eine gängige Anklage, mit der die Justiz Falun-Dafa-Praktizierende kriminalisiert. Ihr Anwalt brachte vor, dass die bei ihr beschlagnahmten Falun-Dafa-Bücher ihr rechtmäßiges Eigentum seien, da es in China kein Gesetz gebe, das Falun Dafa unter Strafe stelle oder als Sekte einstufe.
Der Anwalt beantragte zudem, den Informanten vor Gericht zu laden, um ihn ins Kreuzverhör nehmen zu können. Richter Li beendete daraufhin die Sitzung mit der Begründung, es bleibe nicht genügend Zeit, da es fast Mittagszeit sei.
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