(Minghui.org) Ein 62-jähriger Mann aus Dalian in der Provinz Liaoning befindet sich im Hungerstreik, da gegen ihn wegen seines Glaubens an Falun Gong ein Strafverfahren läuft.
Zou Benxu wurde am 3. August 2026 von Beamten des Amtes für Staatssicherheit des Bezirks Zhongshan festgenommen. Die Polizei behauptete, die Überwachungskamera einer Anwohnerin habe aufgezeichnet, wie er in ihrem Wohnhaus Informationsmaterialien über Falun Gong verteilte. Sie hatten ihn tagelang beschattet, bevor sie die Festnahme vornahmen.
Zou wurde zunächst zu zehn Tagen Verwaltungshaft verurteilt und dann am 13. August unter Strafhaft in die Haftanstalt der Stadt Dalian überstellt. Aus Protest trat er in Hungerstreik und wurde daraufhin zwangsernährt. Nun droht ihm eine Strafverfolgung, nachdem die Staatsanwaltschaft des Bezirks Zhongshan einen formellen Haftbefehl gegen ihn erlassen hat.
Frühere Verfolgung
Bevor er im Juli 1996 mit Falun Gong begann, geriet Zou oft in Streit mit anderen, und die Einheimischen mieden ihn, wann immer es möglich war. Das Praktizieren von Falun Gong veränderte ihn jedoch völlig. „Von nun an mögen andere mir vielleicht wehtun, aber ich werde unter keinen Umständen jemals einem anderen Menschen wehtun“, versprach er.
Seit Beginn der Verfolgung im Jahr 1999 blieb Zou seinem Glauben treu und wurde wiederholt verfolgt.
Zwei Jahre Zwangsarbeit
Im November 1999 reiste er nach Peking, um für das Recht auf Ausübung von Falun Gong zu appellieren. Er wurde verhaftet und zu zwei Jahren Zwangsarbeit verurteilt.
Im April 2001, während er sich im Zwangsarbeitslager der Stadt Dalian befand, wurde er von den Wärtern Qiao Wei und Wang Jun geschlagen. Er schwitzte stark, und er blutete im Gesicht und aus dem Mund. Seine Beine und sein Gesäß waren voller blauer Flecken, und seine Oberschenkelmuskeln waren schwer verletzt. Infolgedessen war er über einen Monat lang bettlägerig.
Zu vier Jahren Haft verurteilt
Zou wurde am Abend des 14. August 2005 erneut festgenommen, nachdem er wegen der Verteilung von Informationsmaterialien über Falun Gong angezeigt worden war. Seine Wohnung wurde durchwühlt, und er wurde im Pulandian-Haftzentrum festgehalten. Das Gericht in Pulandian verurteilte ihn am 12. Dezember 2005 zu vier Jahren Haft.
Zou wurde zunächst in das Wafangdian-Gefängnis gebracht und am 20. Mai 2006 in das Yingkou-Gefängnis verlegt. Dort wurde er mit Elektrostäben gequält, ihm wurde der Schlaf entzogen und er wurde zwangsernährt.
Zou wurde am 19. Dezember 2007 ins Benxi-Gefängnis verlegt. Bei seiner Einlieferung wurde ihm drei Tage lang der Schlaf entzogen. Die Mitgefangenen bewachten ihn abwechselnd. Sie schlugen ihn und übergossen ihn mit kaltem Wasser. Er verlor mehrmals das Bewusstsein. Während er von den Häftlingen Du Xin, Wang Zhuo und Fu Cai geschlagen wurde, stieß er mit dem Kopf gegen die Ecke der Granitfensterbank. Daraufhin blutete sein Kopf stark, die Wunde musste mit acht Stichen genäht werden. Nachdem er aus dem Krankenhaus zurückgebracht worden war, wurde er im Duschraum festgehalten und gezwungen, die ganze Nacht auf dem kalten Betonboden zu sitzen.
Während seiner Haftzeit bemüht sich seine Frau, ihre gemeinsame Tochter allein großzuziehen; diese besuchte zu der Zeit noch die Grundschule.
Copyright © 1999-2026 Minghui.org. Alle Rechte vorbehalten.