Provinz Hebei: Die Falun Gong Übende Niu Minjie ist wegen der Folter im Mancheng Frauengefängnis gelähmt

Die Falun Gong Übende Niu Minjie, 43 Jahre alt, lebte in Shijiazhuang und war Trainerin für den Modellwettbewerb der Provinz Hebei. Sie war sehr freundlich und eine schöne Frau. 2002 wurde sie im Xushui Bezirksgefängnis eingesperrt, weil sie viele verfolgte Falun Gong Übende finanziell unterstützte. Im Gefängnis wurde sie körperlich und mental gefoltert. Die Polizei kettete ihre Hände und Füße für Monate zusammen, so dass sich die Muskeln an ihren Beinen zurückbildeten und sie nicht mehr gehen konnte. Im Jahr 2003 verbündeten sich die Mitarbeiter der Strafanstalt mit dem Xushui Bezirksgericht und verurteilten Niu Minjie zu acht Jahren Gefängnis. Frau Nius Appell im Baodin mittleren Gericht wurde abgelehnt.

Niu Minjie befindet sich nun im Mancheng Frauengefängnis. Gesundheitlich geht es ihr momentan sehr schlecht. Einmal begann sie schwer zu zucken und wurde ohnmächtig. Beide ihrer Beine sind nun komplett gelähmt und sie kann nicht mehr für sich selber sorgen. Ihre Familienangehörigen verlangten ihre Entlassung, damit sie medizinisch behandelt werden könne. Ihre Bitte wurde, mit der Begründung, dass sie eine Falun Gong Übende war, abgelehnt. Frau Nius gesundheitlicher Zustand erfüllt aber alle Bedingungen für eine Entlassung auf medizinischer Basis. Doch das „Büro 610” (1) gab ein Dokument heraus, in das alle Falun Gong Übenden „außer diejenigen, die sich in einem lebensbedrohlichen Zustand befinden, nicht für eine medizinische Behandlung entlassen werden dürfen.”

Die Falun Gong Übende Bai Caiping, auch aus Shijiazhuang, ist zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden. Die Falun Gong Übenden Yu Jingxia und Yi Juncai bekamen zehn und Du Yanfang sieben Jahre Gefängnis.

(1) Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.

23. Oktober 2004