Provinz Hubei: Gefängnisse, Strafanstalten und Gehirnwäscheklassen aus Wuhan, in denen Falun Gong Übende verfolgt werden (Fotos)

Das Frauengefängnis der Baofeng Straße in Wuhan

Das Frauengefängnis der Baofeng Straße in Wuhan befindet sich im Hankou Viertel. Seit dem 20. Juli 1999, als die Verfolgung von Falun Gong begann, wurden viele weibliche Übende aus Wuhan und umliegenden Städten dort eingesperrt.

Als die Verfolgung von Falun Gong im Jahr 1999 gerade begonnen hatte, befand sich die erste Frauenstrafanstalt von Wuhan in demselben Gebäude. Viele Falun Gong Übende wurden dort gefoltert. Die Wachen wandten bei ihnen eine Art der Folter an, die zuvor nur bei zum Tode Verurteilten eingesetzt wurde. Bei dieser Foltermethode werden die Übenden mit ausgestreckten Gliedmaßen an ein Holzbrett gebunden. Das Brett hat ein Loch, durch das sich die Opfer erleichtern müssen. Die Übenden werden oftmals tagelang an einem solchen Brett festgebunden. Ihnen ist es dabei nicht gestattet, Kleidung zu tragen. Selbst im Winter dürfen sie nicht einmal dünne Kleidung anhaben. Im Jahr 2000 wurde die Strafanstalt an einen anderen Ort verlegt (siehe folgendes Foto).

Die erste Frauenstrafanstalt von Wuhan

Die erste Frauenstrafanstalt von Wuhan befindet sich in Erzhigou im Qiaokou Viertel. Seit dem 20. Juli 1999 sind viele Falun Gong Übende aus Wuhan und Umgebung dort inhaftiert worden. Die Schlafsäle und Büros der Polizistinnen befinden sich im zweiten Stock. Das Erdgeschoss ist für Rechtsanwälte und Familien vorbehalten, die zu Besuch sind. Eine Tür ist auf der rechten Seite, und das Zimmer zur Anklageerhebung ist dahinter. Es gibt vier schuppenähnliche Gebäude mit jeweils zwölf Zellen. Jede Zelle ist etwa 3m breit, 10m lang und 5 oder 6m hoch und hat nur ein kleines Fenster. In jeder Zelle werden zwölf Personen eingesperrt. Monitorüberwachung und Eisentore gehören zur Zellenausstattung.

Wenn jemand die Falun Gong Übungen macht, wird diese Person mit Handschellen an das Tor gekettet und nur für Toilettengänge losgebunden. Sie werden oben an dem Tor fixiert, so dass nur ihre Zehen den Boden berühren. In jeder Zelle ist eine 8m lange und 2m breite Zementplattform, die für die zwölf Häftlinge als Bett dient. Die Polizistinnen wissen, dass die Falun Gong Übenden ihnen nicht nachgeben. Deshalb bestraften sie alle Häftlinge und lassen sie lange Zeit stehen, um so Hass gegen Falun Gong zu schüren.

Das Hewan Arbeitslager in Wuhan

Das Hewan Arbeitslager (in der Öffentlichkeit wird es Hewan Drogenrehabilitationszentrum genannt) in Wuhan befindet sich nahe der Xinhuaxia Straße im Hankou Viertel. Ebenfalls seit dem 20. Juli 1999 sind dort einige Übende aus Wuhan und Umgebung eingesperrt worden. Am Anfang folterten die Wachen dort keine Falun Gong Übenden. Nachdem die so genannte helfende Erziehergruppe des Masanjia Arbeitslager im Juni 2000 nach Hewan gekommen war, um das Personal fortzubilden, wie man Falun Gong Übende foltert, verweigerten die Mitarbeiter des Hewan Arbeitslagers den Angehörigen der Übenden das Besuchsrecht und sperrten die Übenden in kleine Zellen ein.


Das Hewan Drogenrehabilitationszentrum in Wuhan

Das Gehirnwäschezentrum des Jiangan Bezirks in Wuhan

Das Gehirnwäschezentrum des Jiangan Bezirks befindet sich gegenwärtig in dem verlassenen früheren Chenjiaji Erzwerk im Hankou Viertel von Wuhan. Man kann auf den vergrößerten Fotos klar und deutlich Banner mit Schriftzeichen sehen, die Falun Gong diffamieren. Das Zentrum war ursprünglich von dem Verantwortlichen Li Yingjie in einer veralteten kommunistischen Parteischule eingerichtet worden. Diese Person hat Falun Gong Übende verfolgt. Von besorgten Bürgern wurde aufgedeckt, dass der Leiter des Jiangan „Büro 610” (1) immer zum Finanzamt von Wuhan geht, um sich Geld abzuholen.


Gehirnwäschezentrum des Jiangan Bezirks in Wuhan


(1) Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.