Elf Falun Gong Übende starben an den Folgen der Verfolgung

Frau Niu Shumin, 87, kam aus dem Bezirk Changping der Stadt Beijing. Von 1996 an praktizierte sie Falun Gong und seitdem wurden ihrer verschiedenen Krankheiten geheilt. Weil alle Familienmitglieder praktizierten, wurde die Familie häufig von Beamten des Bezirkes belästigt. Am Abend des 20.07.2004 kamen mehr als zehn Beamte des „Büros 610” (1) zu ihrem Hause und nahmen Frau Nius Sohn fest. Der Vorfall fügte der Alten körperlich und geistig schweren Schaden zu; sie lebte seitdem unter großer Angst, die noch vermehrt wurde, nachdem ihre Enkelin vom „Büro 610” entführt worden war. Die verhafteten Familieangehörigen wurden alle unrechtmäßig zu Freiheitsstrafen verurteilt. Von der Verfolgung sehr traumatisiert, starb Frau Niu im Februar 2005.

Frau Sun Jiying, 69, war pensionierte Angestellte der Jiujiang Instrumenten- und Messgerätfabrik der Provinz Jiangxi. 2000 ging sie nach Peking, um für Falun Gong zu appellieren, wurde dann unrechtmäßig für etwa einen Monat eingesperrt. Als sie Infomaterial zur Aufdeckung der wahren Umstände der Verfolgung im April 2004 im Wohnheim der 707 Fabrik verteilte, wurde sie angezeigt und erneut gefangen gehalten. Nach der Freilassung wurde Frau Sun von den Behörden unter Druck gesetzt und belästigt und konnte somit nicht mehr normal Falun Gong praktizieren, dadurch wurde sie körperlich und seelisch enorm verletzt. Ende Oktober 2004 verstarb sie.

Herr Wang Weiguo, 64, war Falun Gong Übender aus dem Kreis Qian'an, Provinz Jilin. Seitdem er 1996 Falun Gong lernte, hielt er sich sehr an die Prinzipien dieser Praktik (Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit, Nachsicht). Im Januar 2000 ging er nach Peking, um für Falun Gong zu appellieren. Als er zu einer späteren Zeit einmal öffentlich Infoblätter über die Verfolgung verteilte und den Mitmenschen die wahren Umstände erklärte (2), wurde er von der Polizei verschleppt und für einen halben Monat eingesperrt. Kurz nach dem Frühlingsfest 2002 wurde er wieder entführt und eingesperrt, weil er Transparente von Falun Gong öffentlich aufgehängt hatte. In der Strafanstalt leistete er stets Widerstand gegen die Verfolgung, wurde deswegen grausam gefoltert. Nach einem Monat kam er frei. Er ging im selben Jahr wieder nach Peking, um sich für Falun Gong auszusprechen und konnte diesmal sicher zurückkehren. Aufgrund der andauernden Verfolgung erlitt er jedoch am 12.06.2003 eine Gehirnblutung, woran er am nächsten Tag starb.

Frau Ouyang Youhua, 48, wohnte im Dorf Baihua, Kreis Guiyang, Provinz Hunan. Ihr Mann Li Jinbao praktiziert auch Falun Gong und wurde seit 1999 zweimal unrechtmäßig eingesperrt und mit Bußgeld bestraft. Bis heute befindet er sich immer noch im Xinkaipu Zwangsarbeitslager in der Provinzhauptstadt Changsha. 2001 sah sich das Ehrpaar gezwungen, obdachlos zu leben. Im Jahr 2002 wurden sie von jemandem bei der Polizei angezeigt. Daraufhin wurden sie verhaftet und für etwa sieben Monate ins Guiyang Untersuchungsgefängnis gesteckt. Danach wollte das Büro 610 das Ehepaar für drei Jahre ins Arbeitslager bringen. Frau Ouyang wurde jedoch wegen ihres erhöhten Blutdrucks vom Arbeitslager zurückgewiesen, so wurde sie vom „Büro 610” ins Untersuchungsgefängnis des Kreises Guiyang zurückgebracht. Nach einem Monat protestierte sie mit einem achttägigen Hungerstreik gegen die Verfolgung und geriet dann in Lebensgefahr. Um keine Verantwortung tragen zu müssen, ließ das Gefängnis sie frei. Seither wurde sie öfters von den Beamten belästigt und bedroht. Im September 2004, als die Verfolger gerade nach einer Belästigung weggingen, tauchte plötzlich eine Gehirnblutung bei Frau Ouyang auf. Mit Hilfe von anderen Falun Gong Praktizierenden erholte sie sich allmählich. Am 08.06.2005 wurde ihre alte Krankheit rückfällig und am Vormittag des nächsten Tages starb sie im Krankhaus.

Herr Wang Zhongqiao, 50, kam aus dem Nantun Kohlenbergwerk vom Yunkuang Konzern in der Stadt Zoucheng, Provinz Shandong. Er litt früher an Lebersklerose und musste häufig im Krankenhaus liegen, er ging auch in andere Orte, um seine Krankheit heilen zu lassen, trotzdem wurde seine gesundheitliche Verfassung nicht besser. Im Frühling 1996 begann er Falun Gong zu lernen, danach verbesserte sich sein Körper sehr deutlich. Bis zum Sommer 1996 war er bereits völlig gesund. Im November 1999, weil er das Praktizieren nicht aufgab, wurde er vom „Büro 610” unrechtmäßig ins Gefängnis gesteckt, wo er Folter erleiden musste. Nach der Freilassung setzte der Sekretär der Parteikommission der Firma Herrn Wang mittels Drohung und Gehirnwäsche unter Druck, um ihn zum Verzicht auf das Praktizieren zu zwingen. Da Herr Wang lange Zeit unter Belästigungen und Bedrohungen litt, wurde er gezwungen mit dem Üben aufzuhören, sodass seine alte Krankheit rückfällig wurde. Er starb am 13.06.2004.

Herr Meng Xianchun, 38, wohnte im Dorf Zhaochang, Gemeinde Beisu, Stadt Zoucheng, Provinz Shandong. 1997 wurde er wegen der Verringerung von Blutplättchen stationär behandelt und dort wurden viele Krankheiten wie Milz- oder Nierenkrankheit festgestellt, somit ging er in viele Städte, um seine Krankheiten heilen zu lassen, was jedoch erfolglos war. Im Oktober 1998 fing er an, Falun Gong zu üben und im Februar 1999 wurde er völlig gesund. Zuvor hatte er im Bett gelegen und seine Augen waren wegen der Krankheiten beinahe völlig erblindet. Nach dem Praktizieren konnte er jedoch harte Arbeit an einer Baustelle überrnehmen. Seine deutliche gesundheitliche Verbesserung veranlasste mehrere Dutzende Dorfbewohner, auch Falun Gong zu lernen. Nach dem Beginn der Verfolgung von Falun Gong am 20.07.1999 wurde er oftmals von der Polizei belästigt und dazu gezwungen, mit Falun Gong aufzuhören. Dadurch starb er am 27.11.2001 an einem Rückfall seiner alten Krankheiten.

Frau Han Chenglan, 66, kam ebenfalls aus dem Dorf Zhaochang, Gemeinde Beisu, Stadt Zoucheng, Provinz Shandong. Seit 1998 praktizierte sie Falun Gong. Nach dem 20.07.1999 wurde sie mehrmals von Beamten des „Büros 610” belästigt. Sie starb am 12.02.2003.

Herr Chen Xieyong, 52, lebte im Dorf Xiaozhuanshanbao, Gemeinde Daqinjia, Stadt Zhaoyuan, Provinz Shandong. Er wurde wegen des Praktizierens von Falun Gong verfolgt und starb im Jahre 2001.

Frau Zhang Shimei kam aus der Stadt Xinxiang, Provinz Henan. Sie ging nach Peking, um für Falun Gong zu appellieren. Deswegen wurde sie unrechtmäßig ins Untersuchungsgefängnis eingesperrt und dort bis zum Rand des Todes gefoltert. Schließlich starb sie an den Folgen der Verfolgung.

Frau Li Quanqing, 80, kam ebenfalls aus der Stadt Xinxiang, Provinz Henan. Anfang 1999 fing sie an Falun Gong zu üben. 2000 wurde ihr Enkel wegen des Praktizierens von Falun Gong unrechtmäßig eingesperrt. Die Alte konnte die Verfolgung, unter der die Familie litt, nicht ertragen und starb an einer sich verschlechterten Krankheit.

Frau Huang Chaomei, 46, wohnte im Bezirk Duanzhou der Stadt Zhaoqing, Provinz Guangdong. Nach dem 20.07.1999 ging sie mehrmals nach Peking, um eine Petition für Falun Gong bei der Regierung einzureichen, wurde deswegen ins Gefängnis gesteckt. Im Juli 2003 wurde sie von der Polizei in einen sog. „Gehirnwäschekurs” verschleppt, wo sie unter Zwang eine sog. Garantieerklärung (3) unterzeichnete. Nach der Entlassung bekam sie eine Halskrankheit. Später gab sie eine Erklärung ab, dass die gegen ihr Gewissen unterzeichnete Erklärung ungültig war. Sie begann erneut zu praktizieren. Jedoch ließ sich ihr körperlicher Zustand nicht mehr verbessern. Sie starb im Februar 2005.

(1) Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.

(2) „Die Wahrheit erklären” bzw. „die wahren Umstände über Falun Gong” erklären bezieht sich darauf, dass in China auf Anordnung Jiang Zemins in den Medien gezielt Propaganda gegen Falun Gong betrieben wird, in dem sie Lügen erfinden und der Bevölkerung ein gefährliches Bild von Falun Gong vortäuschen. Auf diese Weise haben sich viele unschuldige Menschen an der Verfolgung mit schuldig gemacht und es ist ein zusätzliches Mittel, um die Verfolgung in solch einem Ausmaß aufrecht zu erhalten.

(3) In dieser Erklärung müssen Praktizierende schreiben, dass sie das Praktizieren von Falun Gong bereuen und garantieren, es nicht mehr zu praktizieren, nicht mehr nach Peking zum Appellieren für Falun Gong zu gehen und sich niemals wieder mit anderen Falun Dafa Praktizierenden abgeben.