Immer noch im Gefängnis – immer noch Besuchersperre (Foto)

(Minghui.org) Seit Mai 2014 wird die Falun Gong-Praktizierende Frau Niu Guifang im Frauengefängnis Liaoning festgehalten und darf ihre Familie nicht sehen. Im Oktober 2014 wurde sie im Gefängnis in eine kleine Zelle gesperrt.

Frau Niu Guifang

Während der vergangenen acht Monate bemühten sich die Familienangehörigen von Frau Niu jeden Monat, sie im Gefängnis zu besuchen. Sie erhielten jedoch keine Erlaubnis, da Frau Niu eine „Umerziehung“ verweigerte. Die Gefängnisverwaltung verbot ihr auch, ihre Familie anzurufen. Als die Angehörigen einen Termin beim Gefängnisleiter haben wollte, sagte man ihnen, dass dieser nicht zur Verfügung stehe.

Im Januar 2015 wurde die Familie informiert, dass Frau Nius Rente genehmigt sei und sie zur Bank kommen müssten, um das Geld zu erhalten. Als sie zur Bank kamen, sagte man ihnen, dass Frau Niu persönlich erscheinen müsse. Als die Familienangehörigen dem Wärter die Situation erklärte, sagte dieser: „Niu Guifang hat im Gefängnis zu viel gesagt und benimmt sich nicht gut. Deshalb können wir nichts machen.“

Nach langem Kampf erlaubte die Gefängnisverwaltung Frau Niu schließlich, ihre Familie anzurufen. Sie sagte ihnen: „Mein Gesundheitszustand ist sehr schlecht. Wenn ich die Treppe hochgehen will, muss mir jemand dabei helfen.“ Sie sagte auch, dass sie ein Furunkel am Fuß hätte und sich ihr Augenlicht sowie ihr Gedächtnis verschlechtert habe. Trotz dieser Beschwerden musste sie vom frühen Morgen bis 20:00 Uhr am Abend Zwangsarbeit verrichten.

Rückblick: Zu Gefängnis verurteilt, weil sie Transparente aufgehängt hatte

Am 19. Juli 2012 wurde Frau Niu bereits von Polizisten der Polizeistation in der Xinchengzi Straße verhaftet, weil sie Transparente aufhängte mit der Aufschrift: „Die Welt braucht Wahrhaftigkeit-Barmherzigkeit-Nachsicht“ und „Falun Dafa ist gut“. Am 27. Februar 2013 wurde sie vom Bezirksgericht Shenbei zu drei Jahren Haft verurteilt. Frau Niu legte beim Mittleren Volksgericht in Shenyang Berufung ein. Dort wurde das ursprüngliche Urteil jedoch bestätigt.

Am 19. November 2013 wurde Frau Niu ins Frauengefängnis von Shenyang gebracht. Erst am 20. Januar 2014 durfte sie ihre Familienangehörigen sehen. Zu diesem Zeitpunkt war Frau Niu sehr schwach, ihr Augenlicht hatte sich verschlechtert und ihr Haar war grau geworden. Durch die Folterungen von Polizisten während des Verhörs in der Polizeistation in der Xinchengzi Straße, konnte sie kaum noch ihren Arm heben.

Der Leiter der Station überwachte den Besuch bei Frau Niu. Nach 10 Minuten wurde der Besuch unter dem Vorwand, dass die Wärter zu Mittag essen müssten, beendet.

Im April 2014 gingen die Familienangehörigen erneut ins Gefängnis, durften Frau Niu jedoch nicht besuchen. Das Gefängnispersonal behauptete, Frau Niu hätte sich geweigert den sogenannten monatlichen „Gedankenbericht“ zu schreiben, und könnte sie daher nicht sehen.

Früh am Morgen des 20. Mai 2014 gingen die Familienangehörigen erneut zum Gefängnis. Unter dem Vorwand, dass Frau Niu ihre monatlichen „Gedankenberichte“ nicht geschrieben hätte, wurde ihnen der Besuch jedoch abermals verweigert. Die Familie erhielt Besuchsverbot.

Frühere Minghui-Berichte über Niu Guifang:

Familienbesuch im Gefängnis verboten, weil Praktizierende keine „Gedankenberichte“ schreibt (Provinz Liaoning) http://de.minghui.org/html/articles/2014/6/9/79467.htmlPersönlicher Bericht: Tochter schildert die Verhaftung ihrer Mutterhttp://de.minghui.org/html/articles/2014/2/3/77395.htmlGericht des Neuen Bezirks Shenbei in der Stadt Shenyang verurteilt heimlich Frau Niu Guifang, ihr Anwalt legt Berufung einhttp://de.minghui.org/html/articles/2013/3/20/72927.htmlFrau Niu Guifang aus Shenyang von Polizisten brutal geschlagen (Foto)http://de.minghui.org/html/articles/2013/1/29/71916.html