Heilongjiang: Dritte Berufungsverhandlung von zwei Falun Gong-Praktizierenden

(Minghui.org) Am 21. Dezember 2015 hat das Gericht Ranghulu der Provinz Heilongjiang die dritte Sitzung des Berufungsverfahrens zweier Frauen abgehalten. Frau Cheng Jinzhi und Frau Li Junying wurden vor acht Monaten für das Praktizieren von Falun Gong verurteilt.

Beide Frauen gehen gegen illegales Urteil in Berufung

Die beiden Frauen wurden am 30. Oktober 2014 verhaftet und am 28. April 2015 zu sieben bzw. zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt.Näheres dazu hier: http://de.minghui.org/html/articles/2015/7/15/115886.html

Sie gingen in Berufung, woraufhin ihre Urteile aufgrund von „unklarer Faktenlage und Mangel an Beweisen“ aufgehoben wurden. Das Gericht rollte das Verfahren neu auf und setzte die Verhandlung auf den 21. November 2015 an.

1. Verhandlungstag: Verhandlung wegen Applaus unterbrochen

Am ersten Verhandlungstag unterbrach das Gericht die Verhandlung gleich wieder. Der Grund: Als die beiden Frauen den Gerichtsaal betraten, fingen die über 100 Angehörigen und Freunde, die zu ihrer Unterstützung gekommen waren, an zu applaudieren.

Näheres dazu hier: http://de.minghui.org/html/articles/2015/12/17/117980.html

2. Verhandlungstag: Anwälte und Unterstützer protestieren gegen illegales Vorgehen

Am zweiten Verhandlungstag, dem 30. November 2015, gestattete das Gericht nur sieben Angehörigen den Zutritt zum Gerichtsaal. Frau Cheng hatte zwei Anwälte engagiert, die jedoch nicht zu der Verhandlung kamen. Sie vermutete, dass man die Anwälte nicht über den Termin informiert hatte.

Nach der Verhandlung trafen sich Frau Chengs Anwälte mit dem Gerichtspräsidenten und setzten sich für die Praktizierenden und deren Angehörige ein. Sie baten um einen neuen Verhandlungstermin, an dem sie anwesend sein konnten. In der Zwischenzeit riefen viele Falun Gong-Praktizierende bei dem Gericht an und verlangten ein faires Berufungsverfahren für die beiden Praktizierenden.

Der Gerichtspräsident gab schließlich nach und setzte den dritten Verhandlungstermin für den 21. Dezember 2015 an.

3. Verhandlungstag: 300 Unterstützer versammeln sich vor dem Gericht

Am dritten Verhandlungstag versammelten sich über 300 Praktizierende vor dem Gerichtsgebäude, um ihre Unterstützung zum Ausdruck zu bringen. Trotz der großen Anzahl an Unterstützern fand die Verhandlung in einem kleinen Saal statt. Lediglich elf Angehörigen wurde der Zutritt gestattet. Drei Anwälte unterstützten die beiden Frauen.

Die Verteidigung

Die Anwälte baten den vorsitzenden Richter, einen Teil der Beweise auf ihren Beweiswert hin prüfen zu können. Als die Beweise vorgelegt wurden, erklärten die Praktizierenden, dass viele der Gegenstände gar nicht ihnen gehörten.

Außerdem bestritten die beiden Frauen auch die Aussagekraft von zwei von dem Gericht vorgelegten „Geständnissen“, die sie weder verfasst noch unterschrieben hatten. Sie erklärten auch, dass es nicht falsch sei, Falun Gong zu praktizieren.

Die Anwälte fügten dem hinzu, dass nach der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen die Glaubensfreiheit eines der Grundrechte sei und es kein Gesetz in China gäbe, dass Falun Gong verbiete.

Der Richter ändert seine Einstellung

Die Verhandlung wurde per Videokonferenz abgehalten, bei der sich die Parteien an unterschiedlichen Orten befanden: der Richter und die Anwälte im Gerichtssaal, die beiden Praktizierenden in der Haftanstalt und der Staatsanwalt in der Staatsanwaltschaft.

Die Anwälte prangerten diese Vorgehensweise an und erklärten, dass so eine Videokonferenz gegen das Recht ihrer Mandantinnen auf persönliche Teilnahme an der Verhandlung verstoße. Der Richter wies den Einwand ab mit der Behauptung, dass die Durchführung einer Videokonferenz im Ermessen des Gerichts liege.

Nichtsdestotrotz war der Richter offen für die Verteidigungsargumente der Anwälte und die persönlichen Aussagen der Praktizierenden. Im Gegensatz zu den ersten beiden Verhandlungen wurden die Argumente der Verteidigung sorgfältig protokolliert und der Richter unterbrach die Anwälte bei der Verteidigung nicht. Vor der Vertagung las der Richter das Protokoll laut vor und gab den Anwälten und den beiden Frauen Gelegenheit, es vor der Unterzeichnung zu überprüfen. Der Richter fragte die Anwälte sogar, ob er die Verhandlung gut geführt habe.

Die Verhandlung dauerte acht Stunden. Es bleibt abzuwarten, ob der Richter die Praktizierenden von den Vorwürfen freispricht.