Verurteilung, weil er über die Verfolgung von Falun Gong gebloggt hat

(Minghui.org) Zheng Jingxian wurde am 30. Dezember 2016 vom Bezirksgericht Haizhu zu einer dreieinhalbjährigen Gefängnisstrafe verurteilt, weil er über die Verfolgung von Falun Gong gebloggt hatte. Er reichte eine Berufungsklage gegen das Urteil ein.

Zheng, 31, ist ein Falun Gong-Praktizierender aus der Stadt Guangzhou. Er war am 3. Februar 2015 verhaftet und in das Untersuchungsgefängnis von Nanzhou gebracht worden.

Seine Mutter Ruan Mei hatte noch im selben Monat einen offenen Brief geschrieben und um die Freilassung ihres Sohnes gebeten [1]. Polizisten aus der Staatssicherheitsabteilung Guangzhou gingen daraufhin zu ihr nach Hause und bedrohten sie und ihre Familie.

Anstatt wie geplant am 13. März 2015 entlassen zu werden, wurde er an jenem Tag heimlich in die Gehirnwäsche-Einrichtung Tangang überführt. Dort hielten sie ihn drei Monate lang fest, bevor sie ihn am 12. Juni 2015 wieder in das Untersuchungsgefängnis Nanzhou zurückbrachten.

Zheng wurde am 19. April 2016 vor das Bezirksgericht Haizhu gestellt.

In zwei Statements über Falun Gong sowie Menschen- und Freiheitsrechte gesprochen

Während der Haft schrieb Zheng ein Statement, das am 10. Dezember 2015 auf einer ausländischen Website veröffentlicht wurde.

Darin heißt es: „Ich hoffe, dass die internationale Gesellschaft ihre Aufmerksamkeit auf die Falun Gong-Praktizierenden in China und auf die Verfolgung richten wird, die seit 16 Jahren andauert. Bitte helfen Sie, diese schweren Menschenrechtsverletzungen zu beenden.“

In Untersuchungshaft schrieb er im Dezember 2016 noch ein Statement: „Wir sollten uns bemühen, dauerhaft nach Fairness und Gerechtigkeit zu streben. So kann unsere nächste Generation in einer freien Gesellschaft leben, in der die Moral hoch ist, die Menschen der Rechtsstaatlichkeit folgen und frei von Terrorismus leben. Jeder sollte die Freiheit des persönlichen Glaubens haben, die Bücher lesen, die er lesen will, die Webseite besuchen, die er besuchen will und in der Lage sein, unbehelligt in den Parks die Falun Gong-Übungen zu machen.“


[1] http://de.minghui.org/html/articles/2015/3/13/113894.html