Junge Ärztin zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt – Anwälte fordern die Aufhebung des Schuldspruchs

(Minghui.org) Die junge Ärztin Chen Jing, ca. 37 Jahre alt, wurde zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt, weil sie mit anderen über die Verfolgung von Falun Gong durch das kommunistische Regime in China gesprochen hatte. Falun Gong ist eine Kultivierungsschule auf der Grundlage von Wahrhaftigkeit, Gutherzigkeit und Nachsicht. Chens Anwälte fordern die Aufhebung des Schuldspruchs.

Chen arbeitete im Krankenhaus Zhongxin in der Stadt Jiamusi. Sie wurde am 21. Januar 2016 verhaftet und befindet sich seither in Haft.

Chen Jing

Während ihrer Haft wurde Chen über 30-mal unter Folter verhört. Die Misshandlungen führten dazu, dass sie eine Zeit lang geistig verwirrt war und Probleme mit dem Sehen hatte.

Am 15. Juni 2016 übergab die Polizei ihre Akte an die Staatsanwaltschaft, erhielt sie jedoch aufgrund unzureichender Beweise mehrmals zurück. Schließlich gelang es der Polizei, die Staatsanwaltschaft zu überzeugen, Chen unter die folgende Anklage zu stellen: Verwendung einer Sekte, um den Gesetzesvollzugs zu unterminieren. Diesen Paragraph 300 des chinesischen Strafgesetzbuches benutzt das kommunistische Regime Chinas oft, um Falun Gong-Praktizierende zu verleumden und ins Gefängnis zu bringen.

Zum ersten Mal stand Chen am 13. Dezember 2016 vor Gericht. Ihre beiden Anwälte plädierten auf nicht schuldig. Sie betonten den Umstand, dass es kein Gesetz gebe, das Falun Gong für illegal erkläre. Außerdem hätte seine Klientin nie für die Ausübung ihres Grundrechts auf Glaubensfreiheit vor Gericht gestellt werden dürfen.

Chen erklärte außerdem, dass sie von Polizisten gefoltert worden sei. Sie zeigte auf den Beamten Li Zhongyi, der an diesem Tag im Gerichtssaal war, und identifizierte ihn als den Verantwortlichen für ihre Verhaftung und ihre anschließenden Folterungen.

Die zweite Verhandlung fand sechs Tage später statt. Chen sagte aus, dass niemand anwesend gewesen sei, als die Polizei ihre Wohnung durchsucht habe. Ihre Anwälte erklärten, dass keiner der Gegenstände als Beweis zulässig sei, da die erforderliche Unterschrift der Angeklagten auf der Liste der beschlagnahmten Dinge fehle. Die Polizei dagegen behauptete, dass die besagten Gegenstände aus ihrer Wohnung stammen würden.

Am 16. Januar 2017 erhielt Chen ihren Schuldspruch. Drei Tage später legten die Anwälte Berufung ein.

Einer der Anwälte, Ren Quanniu, traf sich am 20. März 2017 mit Richter Zhou Chen, den Zuständigen für die Berufung. Ren erklärte Zhou, dass die Verfolgung von Anfang an keine rechtliche Grundlage gehabt habe. Er forderte das Mittlere Gericht auf, den Schuldspruch aufzuheben.

Früherer Bericht:Provinz Heilongjiang: Menschenverachtende Verhörmethoden an einer jungen Frauhttp://de.minghui.org/html/articles/2016/5/1/120623.html