Persönlicher Bericht einer inhaftierten Praktizierenden

(Minghui.org) Qiu Tieyan wurde nach ihrer vierten Inhaftierung drei Jahre lang eingesperrt. Der Grund für die Festnahme: Sie praktiziert Falun Gong (auch Falun Dafa genannt). Ihre Versuche, im Gefängnis Berufung einzulegen, schlugen fehl. 

Qiu Tieyan ist Einwohnerin der Stadt Shenyang, Provinz Liaoining. Es folgt ihr persönlicher Bericht.

Verhaftung und fälschliche Anklage

Am 7. August 2014 erklärte ich anderen Menschen die wahren Umstände über Falun Gong und wurde bei der Behörde angezeigt. Auf meinem Heimweg tauchten zwei Polizisten auf und versuchten mich zu verhaften, doch ich weigerte mich.

Bald darauf kam ein Polizeiauto. Vier Polizisten zerrten an mir und stießen mich ins Auto. Ich bekam kaum Luft und mein Herz schlug sehr schnell. Ein Polizist sah meinen Zustand, lachte und behauptete, dass ich vorgeben würde, krank zu sein.

Als wir bei der Polizeiwache ankamen, war ich durstig und mir war schwindelig. Mein Herz raste immer noch. Sie weigerten sich jedoch, mir Wasser zu geben. Ich wurde an Händen und Füßen an eine Foltervorrichtung gefesselt. Zwei Stunden später brachten mich vier Polizisten nach Hause und durchsuchten meine Räumlichkeiten. Sie beschlagnahmten drei Falun-Gong-Bücher und ein Foto des Gründers von Falun Gong.

Wieder auf der Polizeiwache sperrten sie mich in einen großen Stahlkäfig. Danach holten sie mich raus und fesselten mich erneut an die Foltervorrichtung. Später befahl der Leiter der Staatssicherheit dem Leiter der Polizeiwache, er solle dafür sorgen, dass ich verurteilt werde.

Sie nahmen meine Fingerabdrücke und brachten mich zur Untersuchung ins Krankenhaus. Der Arzt erklärte der Polizei, dass ich an einer schwerwiegenden Herzerkrankung leiden würde. Trotzdem brachten sie mich gegen 13:00 Uhr ins erste Untersuchungsgefängnis der Stadt Shenyang.

Dort wurde ich zwei Mal von Polizisten in Zivil verhört. Sie drohten mir und forderten, dass ich das Protokoll des Verhörs unterschreiben solle, doch ich weigerte mich.

Zwei Tage später kam der Leiter der Polizeiwache mit zwei Beamten von der Staatsanwaltschaft. Sie befragten mich nach persönlichen Informationen und wie ich über Falun Dafa dachte. Ich erklärte ihnen, dass Falun Dafa gut sei. Dann sagten sie, dass das alles sei, was sie wissen müssten.

Zwei Wochen später zeigten mir zwei Polizisten die Bestätigung der Verhaftung. Sie forderten von mir, sie zu unterschreiben, doch ich weigerte mich und erklärte ihnen, dass sie rechtswidrig handeln würden. Die Staatsanwaltschaft stellte mich unter die Anklage: „Verwendung einer Sekte, um den Gesetzesvollzugs zu unterminieren. Diesen Paragraphen 300 des chinesischen Strafgesetzbuches benutzt das kommunistische Regime Chinas oft, um Falun-Gong-Praktizierende zu verleumden und ins Gefängnis zu bringen.

Rechtswidrige Verhandlung

Im Januar 2015 wurde ich darüber informiert, dass meine Verhandlung um 15 Uhr an diesem Tag stattfinden würde. Sie brachten mich in Hand- und Fußfesseln und in Gefängniskleidung zum Gericht.

Die Verhandlung fand im Bezirksgericht Xingqu in Shenyang statt. Im Gerichtssaal befanden sich sechs Leute in Zivilkleidung, jedoch keiner meiner Familienangehörigen. Man erklärte mir, dass sie keine Kontaktdaten von ihnen gehabt hätten und dass ihre Teilnahme nicht notwendig sei.

Der Vorsitzende Richter brachte zwei Taschen mit, die die Beweise meines „Verbrechens“ enthielten, darunter 20 Falun-Gong-Bücher, Shen Yun DVDs und Ausgaben der Neun Kommentare über die Kommunistische Partei, doch nur drei Bücher davon gehörten mir.

Ich erklärte ihnen, dass ich niemandem geschadet hätte und dass ich unschuldig sei. Sie seien diejenigen, die rechtswidrig gehandelt und Verbrechen begangen hätten. Bevor man mich wegbrachte, verlangten sie von mir, die Aufzeichnungen des Gerichts zu unterzeichnen, doch da ich kaum etwas gesagt hatte, weigerte ich mich.

Zwei Monate später informierten Beamte des Untersuchungsgefängnisses mich, dass ich zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden sei.

Berufung verhindert

Am 24. März 2015 kam ich ins Frauengefängnis in der Provinz Liaoning. Am ersten Tag dort bekam ich nichts zu essen. Zwei Praktizierende mussten sich ein schmales Bett teilen. Ich durfte mich nicht waschen; wenn ich auf die Toilette musste, musste ich um Erlaubnis bitten.

Als ich am nächsten Tag in die Werkstatt gebracht wurde, musste ich mehrere Stunden lang mit dem Gesicht zur Wand stehen.

Die Beamten bestimmten mehrere Gefangene, mich zu überwachen. Sie erlaubten mir nicht, die Falun-Gong-Übungen zu machen und beschimpften mich häufig, weil ich die Dinge nicht so machte, wie sie wollten.

Ich beschloss, Berufung einzulegen. Dazu sprach ich mit der Abteilungsleiterin, die angeblich Rechtsbeistand leistete. Doch statt mir zu helfen, wurde sie ärgerlich und versuchte, mich davon abzubringen. Als sie meine Hartnäckigkeit merkte, machte sie die Dinge sehr kompliziert. Zuerst ließ sie mich keinen Stift und kein Papier kaufen oder borgen. Als ich es schließlich doch erhielt, durfte ich im dämmrigen Licht nur eine Stunde lang schreiben.

Danach wollte keiner der Gefängnisbeamten meinen Brief wegschicken. Als mich meine Familie besuchte, berichtete ihnen die Abteilungsleiterin von meinem Berufungsversuch. Sie sagte, dass sie ihnen meinen Brief per E-Mail schicken werde, doch das tat sie nicht. Die Berufung wurde niemals eingebracht.

Früherer Bericht:Wärter packen Hausfrau an den Haaren und schlagen ihren Kopf gegen die Wand – grauenhafte Erlebnisse im berüchtigten Arbeitslager Masanjia (Provinz Liaoning) (Fotos)http://de.minghui.org/html/articles/2014/9/8/80448.html