Behördenschikanen behindern Familie eines inhaftierten Urologen, Antrag auf Wiederaufnahmeverfahren zu stellen

(Minghui.org) Dr. Kong Qingchun, ehemaliger Chef-Urologe eines örtlichen Krankenhauses, wurde am 28. Juni 2016 in der Provinz Liaoning bei einer Massenverhaftung von über 100 Falun-Dafa-Praktizierenden verhaftet.

Im April 2017 verurteilte ihn Richter Guo Danhua vom Gericht in Ganjingzi zu vier Jahren Gefängnis. Richter Yin Chuanmao vom Mittleren Gericht in Dalian wies drei Monate später seine Berufung zurück. Daraufhin sperrte man Dr. Kong am 17. August 2017 ins Gefängnis Dongling.

Behörden lassen Familie ins Leere laufen

Dr. Kongs Familie entschied sich, beim Mittleren Gericht in Dalian ein Wiederaufnahmeverfahren zu beantragen. Doch das Berufungsgericht schickte den Fall im Juli 2018 an das Petitionsbüro des Gerichts in Ganjingzi zurück.

Das Petitionsbüro teilte Kongs Familie am 24. Juli 2018 mit, dass sie alle möglichen Berufungskanäle ausschöpfen müssten, vom Mittleren Gericht über das Oberste Gericht der Provinz Liaoning bis hin zur Staatsanwaltschaft der Provinz Liaoning, bevor es den Fall aufnehmen könne.

Somit wurde die Familie an das Mittlere Gericht in Dalian zurückverwiesen, das eine Kopie des Urteils als Schlüsseldokument in den Unterlagen verlangte. Sowohl Richter Guo vom Bezirksgericht als auch Richter Yin vom Berufungsgericht weigerten sich, eine Kopie des Urteils vorzulegen.

Die beiden Anwälte, die Dr. Kong bei seinem Prozess und seiner Berufung vertraten, hatten Kopien des Urteils, doch die örtliche Justiz drohte mit dem Widerruf ihrer Lizenzen, sollten sie das Urteil an Kongs Familie weitergeben.

Die Familie versuchte es Tage später erneut beim Mittleren Gericht, aber ein Mitarbeiter dort sagte ihnen, dass nur Anwälten der Zugriff auf Fallakten gewährt werden könne, um Kopien von Urteilen anzufertigen.

Derselbe Mitarbeiter verlangte eine von Dr. Kong unterzeichnete Vollmacht, als die Familie mit einem neuen Anwalt zurückkehrte, den sie als Vertreter engagiert hatte. Diese Vollmacht erhielten die Angehörigen dann im September. Doch dann folgte die Mitteilung, dass auch noch die Unterschrift von Richter Yin nötigt sei.

Yin erteilte dem Anwalt einen Verweis wegen des Verstoßes gegen die Richtlinie der Anwaltskammer in Dalian, wonach Anwälte Falun-Dafa-Praktizierenden nicht vertreten dürfen. Er reichte eine Beschwerde gegen den Anwalt ein, der später von seiner Anwaltskanzlei dafür bestraft wurde.


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