Immer mehr Auflagen für Chinas Anwälte bei „Falun-Gong-Fällen“

(Minghui.org) Nicht für einen Moment hat die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) ihre Versuche, Falun-Dafa-Praktizierende zu kriminalisieren und zu verurteilen, gestoppt, seit sie im Juli 1999 die landesweite Verfolgung des friedlichen, spirituellen Übungsweges startete. In den ersten Jahren der Verfolgung wagten nicht viele Menschen, auch nicht die direkten Familienangehörigen der ins Visier geratenen Praktizierenden, sich für Gerechtigkeit auszusprechen. Sie fürchteten die Vergeltung der Behörden.

Dank des unermüdlichen Einsatzes der Falun-Dafa-Praktizierenden, die Verfolgung aufzudecken, beziehen inzwischen immer mehr Menschen Stellung – auch Menschenrechtsanwälte. Sie sind sowohl in der Gesellschaft als auch im Gerichtssaal Fürsprecher und Verteidiger der verfolgten Praktizierenden.

Die „doppelten Auflagen“

Mit dem klaren Ziel, Menschenrechtsanwälte an der Verteidigung von Falun-Dafa-Praktizierenden zu hindern, arbeiten Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Gerichte und Haftanstalten landauf, landab Hand in Hand und blockieren die Anwälte systematisch mit rechtswidrigen Auflagen. Eine ihrer Methoden wird „doppelte Auflage“ genannt. Dahinter verbirgt sich, dass einem Anwalt nicht gestattet wird, die Dokumente der Anklage einzusehen und seinen Mandanten zu besuchen oder ihn zu Gerichtsverhandlungen zu begleiten, solange er seine Vertretung nicht (1) bei der zuständigen Justizbehörde, wo der Fall verhandelt wird, und (2) bei der Justizbehörde, in deren Zuständigkeit seine Anwaltskanzlei firmiert, angezeigt hat.

In den seltensten Fällen kommen die Anwälte aus dem gleichen Bezirk, in dem der Fall anhängig ist. Selbst wenn nur der Stadtteil ein anderer ist, können zwei verschiedene Justizbehörden zuständig sein. Meistens kommen Anwälte aus anderen Städten oder sogar anderen Provinzen. Deshalb sind in der Regel zwei Justizbehörden involviert.

Normalerweise benötigen Verteidiger keine spezielle Genehmigung irgendeiner Behörde, bevor sie einen Mandanten vertreten können. Auch findet sich die „doppelte Auflage“ nirgends in den einschlägigen Rechtsnormen wieder – also weder im Anwaltsrecht noch im Strafrecht oder in den Verwaltungsbestimmungen des Staatsrates oder des Justizministeriums. Es gibt dazu auch keine relevante Rechtsauslegung der Obersten Staatsanwaltschaft oder des Obersten Volksgerichts.

Solange einem Anwalt formal ein Mandat erteilt wurde (indem der Anwalt und der Mandant einen Vertrag schließen), können sie üblicherweise ihre Arbeit aufnehmen. In Fällen, in denen es nicht um Falun Dafa geht, ist das auch noch so. Sind jedoch Falun-Dafa-Praktizierende betroffen, dann stoßen die Anwälte auf rechtswidrige Anforderungen wie die „doppelte Auflage“.

Einige Anwälte erlitten Schikanen oder ihnen wurde sogar die Zulassung entzogen, wenn sie sich weigerten, dieser rechtswidrigen Anforderung nachzukommen. Dabei steht den Justizbehörden in China nicht die Kompetenz zu, Haftbefehle zu erlassen, Anklagen zu erheben oder Ermittlungen gegen eine Person einzuleiten. Anders gesagt, spielen die Justizbehörden bei der Strafverfolgung keinerlei Rolle. Sie erfüllen in Chinas Rechtssystem lediglich eine administrative Aufgabe. Eine ihrer hauptsächlichen Aufgaben ist die Verwaltung und Erteilung der Anwaltszulassungen. Einige Justizbehörden haben ihre Macht missbraucht und Menschenrechtsanwälten, die es wagten, Falun-Dafa-Praktizierende zu vertreten, die Zulassung entzogen.

Chinas Rechtssystem sieht vor, dass jegliche Beschneidung von Bürgerrechten, jegliche Auferlegung von Bürgerpflichten und jede Ausweitung der Kompetenzen der Exekutive nur auf Basis erlassener Gesetze oder Rechtsverordnungen erfolgen darf. Selbst das Justizministerium besitzt nicht die Autorität, willkürlich Einschränkungen wie die „doppelte Auflage“ anzuordnen.

Aber anstatt dass die Justizbehörden ihre Sorge über diese rechtswidrige Gängelung artikulieren, die massiv in die Rechte der Anwälte eingreift, unterstützen sie im ganzen Land die Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte dabei, Anwälte daran zu hindern, Falun-Dafa-Praktizierende zu vertreten.

Tatsächlich wurde einigen Anwälten, selbst nachdem sie die doppelten Auflagen erfüllten, immer noch untersagt, sich mit ihren Mandanten zu treffen oder die Fallakten einzusehen. Viele Justizbehörden erließen noch weitergehende Restriktionen, nachdem die Anwälte die ursprünglichen Vorgaben erfüllt hatten. In der Provinz Jilin wurde im Jahr 2020 das unter Verschluss gehaltene Dokument Nr. [2020] 226 erlassen, wonach sich Anwälte von der Justizbehörde bescheinigen lassen müssen, dass sie selbst nie Falun Dafa praktiziert haben, bevor ihnen gestattet wird, Falun-Dafa-Praktizierende in der Provinz Jilin zu vertreten.

Die „zigfachen Auflagen“

Gerade in den letzten Monaten haben einige Haftanstalten in der Provinz Jilin damit begonnen, Menschenrechtsanwälten weitereHürden aufzubürden, bevor sie ihre Mandanten überhaupt besuchen dürfen.

Die Einreichung des Mandats bei zwei Justizbehörden war plötzlich nicht mehr ausreichend. Diese Haftanstalten in Jilin verlangen von den Anwälten eine Genehmigung von mehreren Stellen aus beiden betroffenen Zuständigkeitsbereichen wie den Anwaltskammern, den Justizbehörden und den Gerichten.

Das folgende beispielhafte Formular wurde anhand von Augenzeugenberichten zusammengetragen. Es handelte sich um den Fall einer Anklage gegen eine Falun-Dafa-Praktizierende, bei dem die Gerichtsverhandlung bereits angesetzt war. Der Verteidiger musste das Formular ausfüllen und die Genehmigung mehrerer Stellen einholen, die das Dokument mit ihrem Siegel versehen mussten. Bevor das nicht passiert war, durfte sich der Anwalt nicht mit seiner Mandantin in der Haftanstalt treffen.

Im oberen Teil des Dokuments sind die wesentlichen Informationen des Falles aufgelistet wie der Name der Angeklagten, die Anklagepunkte, der Name des Verteidigers, die Kontaktinformationen des Verteidigers und so weiter. Der untere Teil des Dokuments hat eine linke und eine rechte Seite. Links mussten aus dem Bezirk, in dem die Anwaltskanzlei ihren Sitz hat, die Siegel der Anwaltskanzlei, der beaufsichtigenden Anwaltskammer und der beaufsichtigenden Justizbehörde eingeholt werden. Rechts mussten aus dem Bezirk, in dem der Fall verhandelt wird, die Siegel des Gerichts, der Anwaltskammer und der Justizbehörde eingeholt werden.

Man kann nur mutmaßen, welche Mühe es den Anwalt gekostet haben musste, alle Siegel zusammen zu bekommen, insbesondere wenn man bedenkt, dass diese Behörden und Stellen oftmals darauf getrimmt sind, Genehmigungen zu versagen.

Zudem wurde die Vervollständigung des Dokumentes hier erst eingefordert, als der Fall schon bei Gericht war, wobei sechs Siegel gefordert wurden. Die „doppelte Auflage“, die in den ersten Jahren praktiziert wurde, war zu einer „sechsfachen Auflage“ ausgeufert.

Wie wäre es gewesen, wenn der Anwalt den Fall übernommen hätte, solange er noch bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft lag? Dann hätten noch zwei weitere Stellen ihre Siegel auf dem Dokument anbringen müssen und die „sechsfache Auflage“ wäre zu einer „achtfachen Auflage“ angewachsen.

Ein Insider erklärte, dass diese mehrfachen Auflagen auf eine Anordnung des Komitees für Politik und Recht der Provinz Jilin zurückgehen, das als außergesetzliche Organisation die Verfolgung von Falun Dafa überwacht.

So irrwitzig die mehrfachen Auflagen auch anmuten, zielen sie doch darauf ab, Menschenrechtsanwälte daran zu hindern, das Recht der Falun-Dafa-Praktizierenden auf Glaubensfreiheit zu verteidigen.