Gleiches Urteil bei Wiederaufnahmeverfahren – das höhere Gericht bestätigt das Urteil ohne Anhörung
(Minghui.org) Weil eine Frau aus Heyuan das Praktizieren von Falun Gong nicht aufgeben wollte, wurde sie zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Das lokale Berufungsgericht hob das Urteil auf und ordnete ein neues Verfahren an. Dabei fällte das Gericht dasselbe Urteil, und das höhere Gericht behielt den Schuldspruch bei, ohne, wie vom Gesetz gefordert, eine Anhörung durchzuführen.
Am 24. September 2016 brachen über zwei Dutzend Agenten die Wohnungstür von Deng Shi`e auf und nahmen sie fest. Am 20. Januar 2017 stand sie vor Gericht. Ihrem Anwalt und ihrer Familie war eine Teilnahme nicht gestattet. Bald darauf verurteilte sie das Bezirksgericht Dongyuan zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis.
Deng legte Berufung ein. Das Mittlere Gericht der Stadt Heyuan hob das Urteil am 11. April auf und ordnete ein neues Verfahren an.
Das Bezirksgericht hielt am 16. Juni die erste Anhörung des Wiederaufnahmeverfahrens ab. Dutzende Polizeiautos parkten vor dem Gerichtsgebäude. Ein Beamter belog Dengs Angehörige indem er behauptete, dass Deng nicht wolle, dass ihre Familie an der Anhörung teilnehme. Die Angehörigen wussten jedoch, dass das nicht stimmte, und baten um Einlass. Schließlich durften zumindest zwei von ihnen in den Gerichtssaal.
Der Staatsanwalt Wu Wenzhen las Dengs angebliche Verbrechen laut vor. Ihre beiden Anwälte wiesen die haltlosen Anschuldigen zurück. Sie argumentierten, dass es kein Gesetz in China gebe, dass Falun Gong für illegal erklärt und dass Deng in Ausübung ihres Grundrechts auf Glaubensfreiheit niemals hätte verhaftet werden dürfen.
Richter Li Yihua unterbrach die Anwälte: „Wir werden nicht über die Gültigkeit der Anklagen reden. Das können wir nach der Anhörung besprechen.“ Die Anwälte widersprachen, da dies das Hauptargument für ihre Verteidigung war.
Die Anwälte fragten, warum Deng Falun Gong praktiziere und sie antwortete, dass ihr Falun Gong zu Gesundheit verholfen und sie gelehrt habe, ein guter Mensch zu sein. Richter Li hinderte sie daran, weiterzusprechen und vertagte kurz darauf die Anhörung.
Als die Anhörung am 7. Juli wiederaufgenommen wurde, verurteilte der Richter Deng zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis – zu derselben Strafe, die auch bei der ersten Verhandlung verhängt worden war. Außerdem bestrafte er Deng zu einer Geldstrafe von 5.000 Yuan (ca. 640 Euro) [1].
Deng legte erneut Berufung ein und forderte eine öffentliche Anhörung. Doch das Mittlere Gericht der Stadt Heyuan beschloss vor kurzem, dass Urteil des Wiederaufnahmeverfahrens ohne zusätzliche Anhörungen beizubehalten.
Dengs Anwälte schrieben am 5. September an das höhere Gericht und beschuldigten die Einrichtung, das Rechtsverfahren verletzt zu haben, indem es ein Urteil ohne die vom Gesetz geforderte Anhörung beibehält.
Frühere Berichte:Bezirk Dongyuan: Gericht versucht, Praktizierende zu täuschen, damit sie ihren Anwalt entlässthttp://de.minghui.org/html/articles/2017/5/28/127506.html
Rechtsanwalt und Familie dürfen nicht am Prozess gegen Falun Gong-Praktizierende teilnehmenhttp://de.minghui.org/html/articles/2017/2/4/125649.html
[1] Das durchschnittliche Einkommen eines Arbeiters beträgt in den Städten Chinas monatlich umgerechnet etwa 300 EUR.
***
Copyright © 2024 Minghui.org. Alle Rechte vorbehalten.