Berufungen von vier Frauen in Sichuan gegen rechtswidrige Verurteilungen abgelehnt

(Minghui.org) Vier Frauen aus der Stadt Luzhou in der Provinz Sichuan legten Berufung ein gegen die rechtswidrigen Verurteilungen, die das Gericht wegen ihres Glaubens an Falun Dafa gegen sie verhängt hatte. Diese Berufung wurde am 25. November 2021 abgelehnt.

Die Vorgänge im Einzelnen

Deng Wanying wurde zu neun Jahren und einer Geldstrafe von 50.000 Yuan (ca. 7.000 Euro), Lei Huanying zu fünf Jahren und einer Geldstrafe von 20.000 Yuan (ca. 2.800 Euro), Luo Taihui zu dreieinhalb Jahren und einer Geldstrafe von 10.000 Yuan (ca. 1.400 Euro), Gou Zhengqiong zu drei Jahren Gefängnis sowie einer Geldstrafe von 5.000 Yuan (ca. 700 Euro) verurteilt.

Gou wurde am 2. August 2019 verhaftet, die anderen drei Praktizierenden, allesamt Ladenbesitzer, am 21. August 2019. Die Polizei behielt Guos Ausweis und ihre Krankenversicherungskarte ein. Zudem behielt sie Leis Ausweis, ihren Führerschein und eine Bankkarte mit mehreren zehntausend Yuan ein. Die Polizei begründete nicht, warum sie diese wichtigen Gegenstände einbehielt und hinterließ auch keine Empfangsbestätigungen.

Die vier Praktizierenden erschienen am 13. Juli und 15. September 2020 und erneut am 2. Februar 2021 vor dem Kreisgericht Lu. Ihre Familien durften bei den ersten beiden Anhörungen nicht anwesend sein. Der Richter kündigte die dritte Anhörung nicht drei Tage im Voraus an, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.

Bei der ersten Anhörung wiesen die Anwälte der Praktizierenden auf mehrere Verstöße der Polizei bei der Bearbeitung der Fälle hin. Diese waren unter anderem die Durchsuchung der Wohnungen der Praktizierenden ohne Polizeiuniform und das Versäumnis, mindestens zwei Beamte an der Hausdurchsuchung teilnehmen zu lassen, wie es das Gesetz vorschreibt. Außerdem zeigten sie keine Ausweise und keinen Durchsuchungsbefehl und legten danach auch keine Listen der beschlagnahmten Gegenstände vor.

Von den über 40 Zeugen, die von der Polizei benannt wurden, erschien keiner vor Gericht, um sich einem Kreuzverhör zu unterziehen oder in seinen schriftlichen Aussagen darzulegen, was die Praktizierenden konkret getan haben. Auch auf den Fotos und Videoclips, die als Beweismittel der Staatsanwaltschaft verwendet wurden, war nicht zu erkennen, was die Praktizierenden bei den angeblichen „kriminellen Aktivitäten“ taten. Die Anwälte forderten die Staatsanwaltschaft auf, die von den Praktizierenden verteilten Falun-Dafa-Bücher oder Broschüren vor Gericht vorzulegen, um festzustellen, ob deren Inhalt gegen das Gesetz verstößt, anstatt nur einige Fotos der Buchumschläge zu zeigen.

Während der zweiten Anhörung aktualisierte der Staatsanwalt die Anklageschrift und fügte weitere Materialien hinzu, die angeblich von den Praktizierenden verteilt worden waren. Außerdem spielte er ein neues Video der Praktizierenden vor, das von der Überwachungskamera aufgenommen worden war. Die Anwälte brachten jedoch nach wie vor das Argument vor, dass auf dem Video nicht zu erkennen sei, welche illegalen Handlungen ihre Mandanten vornahmen. Sie wiesen auch darauf hin, dass die Materialien anscheinend keine schädlichen Informationen für die Öffentlichkeit enthielten.

Die Anwälte wiederholten ihr Verteidigungsargument, dass die Verfolgung von Falun Dafa keine rechtliche Grundlage habe und dass keiner der vor Gericht vorgelegten Beweise zeigen könne, gegen welches Gesetz ihre Mandanten verstoßen hätten oder welchen Schaden sie anderen oder der Gesellschaft zugefügt hätten.

Bei der dritten Anhörung ließ das Gericht zum ersten Mal die Familienangehörigen der Praktizierenden zu, die ihre Angehörigen seit eineinhalb Jahren nicht mehr gesehen hatten. Luos Ehemann und Sohn wurden jedoch von der Teilnahme an der Verhandlung ausgeschlossen. Der Grund war, dass sie von der Polizei dazu gebracht worden waren, Fragen über andere Praktizierende zu beantworten und dann ohne ihr Wissen als Zeugen der Anklage aufgeführt wurden.

Der Richter und der Staatsanwalt wiederholten das Verfahren der beiden vorangegangenen Anhörungen und legten keine neuen „Beweise“ vor. Die vier Praktizierenden erklärten, sie hätten bei der Ausübung ihres Glaubens nichts Unrechtes getan. Zwei ihrer Anwälte forderten ihren Freispruch, doch der Richter erwiderte, dass er nicht die Möglichkeit habe, dies zu tun.

Außerdem wurde ein Geschworener ausgetauscht, und zwar Zeng Xinggui (der an den beiden vorangegangenen Anhörungen teilgenommen hatte) gegen Qiao Tiancai, der später als Mitglied der Kollegialbank an der Verurteilung der Praktizierenden teilnahm. Die Anwälte der Praktizierenden führten an, dass der Richter keinen Grund für die Entfernung von Zeng aus dem Kollegium angegeben habe, wodurch das Verfahren ungültig geworden sei.

Nachdem der Richter die Praktizierenden am 21. Juli 2021 verurteilt hatte, beauftragten ihre Familien neue Anwälte, um beim Mittleren Gericht der Stadt Luzhou Berufung gegen die Urteile einzulegen.

Die neuen Anwälte führten an, dass das erstinstanzliche Gericht keine ausreichenden Beweise für die Verurteilung vorgelegt und sich bei seiner Entscheidung auf das falsche Gesetz, nämlich Artikel 300 des Strafgesetzes, berufen habe. In Artikel 300 heißt es, dass diejenigen, die eine Sektenorganisation zur Untergrabung des Gesetzesvollzugs benutzen, mit der vollen Härte des Gesetzes verfolgt werden sollten. Der Staatsanwalt hatte allerdings nicht angegeben, welche Sekte von den Praktizierenden benutzt wurde, um den Gesetzesvollzug zu untergraben. Die Anwälte betonten auch, dass Falun Dafa in China nie durch ein Gesetz kriminalisiert wurde und dass es die Glaubens- und Meinungsfreiheit ihrer Mandanten ist, Falun Dafa zu praktizieren und Informationen darüber zu verbreiten.

Die Anwälte fügten hinzu, dass die Polizei erst eine Woche vor der Verurteilung eine vollständige Liste der bei den Praktizierenden beschlagnahmten Gegenstände vorgelegt habe. Die Beschlagnahmungspapiere seien jedoch nie vor Gericht zum Kreuzverhör vorgelegt worden, was sie zu unzulässigen Beweismitteln mache und für die Verurteilung der Praktizierenden nicht herangezogen werden dürfen. Der Richter des Gerichts ignorierte jedoch den Verstoß der Polizei gegen die rechtlichen Verfahren.

Den Anwälten fiel auch auf, dass die Nummern und Beschreibungen der Transparente, die angeblich von den Praktizierenden angebracht worden waren, sowie die Farbe der Worte darauf nicht mit den von der Polizei vorgelegten Fotos übereinstimmten. Sie warfen erneut die Frage auf, ob die Polizei Beweise gegen ihre Mandanten gefälscht habe.

Nach Eingang der Berufung der Praktizierenden beschloss das Mittlere Gericht, unter Verweis auf die Pandemie nicht mehr weiter zu verhandeln. Die Anwälte reichten ihre Verteidigungsschriften ein und beantragten dennoch eine Anhörung vor Gericht, was jedoch abgelehnt wurde. Der Richter entschied am 25. November 2021, die ursprünglichen Urteile der Praktizierenden aufrechtzuerhalten.

Der Richter des höheren Gerichts sagte in seinem Urteil: „Die ursprünglichen Urteile wurden auf der Grundlage eindeutiger Fakten und ausreichender Beweise gefällt. Das Gerichtsverfahren entspricht in vollem Umfang dem Gesetz, wobei das Gesetz korrekt angewandt wurde und die Dauer der Haftstrafen angemessen ist. Die Staatsanwaltschaft der Stadt Luzhou vertrat eine korrekte Rechtsauffassung. Die Berufungen wurden daher zurückgewiesen.“

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