Aktuelle Informationen zu elf Pekingern, die vor den Olympischen Winterspielen 2022 zu Haftstrafen verurteilt wurden
(Minghui.org) Elf Einwohner Pekings wurden am 14. Januar 2022 wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu Haftstrafen von zwei bis acht Jahren verurteilt. Es geschah wenige Wochen vor den Olympischen Winterspielen, die vom 4. bis 20. Februar 2022 in China stattfanden. Zwei der Falun-Dafa-Praktizierenden kamen nach Ablauf ihrer Haftstrafe frei, die übrigen neun Praktizierenden wurden in den letzten Monaten in verschiedene Gefängnisse verlegt. Die meisten von ihnen durften keine Familienbesuche bekommen, weil sie an ihrem Glauben festhielten.
Verhaftung, Verurteilung und Berufung
Die elf Praktizierenden wurden am 19. Juli 2020 von über 100 Polizeibeamten festgenommen, weil sie verdächtigt wurden, Fotos von der Stadt während des Lockdowns an die Zeitung The Epoch Times in den USA gesendet zu haben.
Die Behörden genehmigten die Verhaftung der Praktizierenden am 28. August. Ihre Familien wurden über ihre Situation im Unklaren gelassen und es wurden nie formelle Haftbescheide verschickt.
Die Staatsanwaltschaft des Bezirks Dongcheng erhob Anklage gegen die Praktizierenden und verlegte ihre Fälle am 2. April 2021 an das Bezirksgericht Dongcheng. Ihre Verteidiger hatten jeweils nur vier Stunden Zeit, um ihre Unterlagen zu prüfen, als der Fall bei der Staatsanwaltschaft lag. Nach der Verlegung des Falles an das Gericht schränkte ähnlich wie der Staatsanwalt auch der Richter die Anwälte der Praktizierenden bei der Einsichtnahme in ihre Unterlagen ein. Er ordnete an, dass er ihnen nur dann Einsicht gewähren werde, wenn alle Anwälte der elf Praktizierenden gleichzeitig zum Gericht kämen. Außerdem durften die Anwälte keine Kopien oder Fotos von den Akten anfertigen. Das Gericht stellte auch keine Papier- oder elektronischen Kopien der Akten zur Verfügung.
Der Richter verurteilte die Praktizierenden am 14. Januar 2022 zu Haftstrafen von zwei bis acht Jahren.
Xu Na (w) wurde zu acht Jahren und einer Geldstrafe von 20.000 Yuan (etwa 2.800 Euro) verurteilt.
Li Zongze (m), Li Lixin (m), Zheng Yujie (w) und Zheng Yanmei (w) wurden zu jeweils fünf Jahren und einer Geldstrafe von 10.000 Yuan (etwa 1.400 Euro) verurteilt.
Deng Jingjing (w), Zhang Renfei (m), Liu Qiang (m) und Meng Qingxia (w) wurden jeweils zu vier Jahren und einer Geldstrafe von 8.000 Yuan (etwa 1.120 Euro) verurteilt.
Li Jiaxuan (w) und Jiao Mengjiao (w) wurden zu jeweils zwei Jahren und einer Geldstrafe von 4.000 Yuan (etwa 560 Euro) verurteilt.
Alle elf Praktizierenden legten Berufung beim Mittleren Gericht Nr. 2 der Stadt Peking ein, das am 18. Mai 2023 eine Anhörung durchführte. Die Praktizierenden hatten sich darauf vorbereitet, zu ihrer eigenen Verteidigung auszusagen, durften aber während der Berufungsverhandlung nicht sprechen. Der Vorsitzende Richter kündigte lediglich an, die ursprünglichen Urteile aufrechtzuerhalten.
Aktueller Stand
Li Jiaxuan und Jiao Mengjiao wurden nach Ableistung ihrer zweijährigen Haftstrafe freigelassen. Die anderen neun Praktizierenden wurden im Untersuchungsgefängnis des Bezirks Dongcheng festgehalten, bevor sie in den letzten Monaten in verschiedene Gefängnisse verlegt wurden.
Li Zongze kam Mitte September 2023 in das Gefängnis der Provinz Shandong und darf seitdem keine Familienangehörigen mehr sehen.
Xu Na und Meng Qingxia wurden Mitte September 2023 zunächst in das Tianhe-Gefängnis verlegt, bevor sie Ende September in das Pekinger Frauengefängnis verlegt wurden. Ihre Familien stellten zahlreiche Anträge auf Besuche bei ihnen, wurden aber jedes Mal abgewiesen.
Liu Qiang wurde etwa im September 2023 in das Pekinger Männergefängnis verlegt.
Zheng Yujie und Zheng Yanmei wurden im August 2023 in das Frauengefängnis der Provinz Henan verlegt, und beiden wurden Besuche ihrer Familien verweigert.
Li Lixin, Deng Jingjing und Zhang Renfei waren Mitte September 2023 immer noch im Tianhe-Gefängnis inhaftiert und es hieß, dass sie bald in das Gefängnis der Provinz Hebei verlegt werden sollten. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung ist unklar, ob die Verlegung bereits stattgefunden hat.
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