Freilassung sollte umgenannt werden zu „auf Kaution freigelassen“

(Minghui.org) Am 11. Oktober 2023 endete die Haftstrafe eines 59-Jährigen, der wegen seines Glaubens an Falun Dafa zu zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden war. Zu Huang Zhufengs Freilassung kam es jedoch erst nach einer fünfstündigen Auseinandersetzung mit dem zuständigen Gericht. Es verlangte eine Unterschrift unter das Formular „auf Kaution freigelassen“. Begründet wurde dies mit dem Umstand, dass das Berufungsverfahren noch laufe. Huang weigerte sich beharrlich, schließlich hatte er die Strafe bereits verbüßt.

Das Gericht wies die örtliche Polizei an, Huang eine Woche später deswegen zu behelligen. Dieser weigerte sich weiterhin, das Formular zu unterschreiben. Am 27. Oktober fällte das Berufungsgericht sodann sein Urteil: Die Entscheidung der ersten Instanz und damit die Freiheitsstrafe wurde bestätigt.

Wegen seines Glaubens verfolgt

Der 59-jährige Huang, ein ehemaliger ausgezeichneter Ingenieur für elektronische Automatisierungstechnik, lebt in der Stadt Maoming in der Provinz Guangdong. Wegen seines Glaubens an Falun Dafa wurde er am 20. Dezember 2020 festgenommen.

Das Bezirksgericht Maonan verurteilte Huang am 16. August 2023 zu zwei Jahren und zehn Monaten Gefängnis sowie einer Geldstrafe von 10.000 Yuan (etwa 1.300 Euro). Danach brachten Beamte ihn zum Haftantritt in die erste Haftanstalt Maoming. Huang legte dagegen Berufung ein.

Druck zum Unterschreiben des Formulars „auf Kaution freigelassen“

Am 11. Oktober gegen 9 Uhr suchte Huangs Frau die Haftanstalt auf. Sie wollte ihren Mann abholen, da er an diesem Tag entlassen werden sollte. In der Haftanstalt traf sie die Justizbeamtin Liu Dan vom Bezirksgericht Maonan. Sie forderte das Paar auf, das Formular „auf Kaution freigelassen“ zu unterschreiben. Da der Praktizierende jedoch bereits die ungerechtfertigte Haftstrafe abgeleistet hatte, weigerte sich das Paar, dem nachzukommen. Liu beharrte trotzdem auf der Unterschrift mit der Begründung, dass das Berufungsverfahren noch laufe.

Erneut lehnte Huang ab. Er argumentierte, dass er ohne Auflagen entlassen werden müsse, da seine Haftzeit bereits abgelaufen sei. Es kam zu einem fünf Stunden langen Hin und Her zwischen den Dreien. Schließlich stimmte Liu zu, dass Huang gegen 14 Uhr nach Hause gehen dürfe.

Etwa eine Woche nach der Freilassung erhielt Huangs Frau einen Anruf von der Polizeiwache Zhanqianstraße. Sie sollte mit ihrem Mann zur Polizei kommen und das Formular „auf Kaution freigelassen“ unterschreiben.

Huang wandte sich daraufhin an seinen Anwalt, der mit dem Berufsverfahren betraut war. Dieser erklärte, dass das Gericht und die Polizei sich völlig rechtswidrig verhalten hätten, indem sie seinen Mandanten zu einer Unterschrift unter das entsprechende Formular gedrängt hätten. Selbst wenn das Mittlere Gericht Maoming einen Termin für eine Anhörung in dem Berufungsverfahren anberaume und Huang nicht erscheine, dürfe er nicht strafrechtlich verfolgt werden.

Gemäß dieser Auskunft meldete sich Huang nicht bei der Polizei zurück. Als die Beamten merkten, dass er seine Meinung nicht ändern würde, ließ die Polizei ihn schließlich in Ruhe.

Berufung zurückgewiesen

Ende Oktober 2023 teilte das Mittlere Gericht Maoming Huangs Anwalt mit, dass er eine Berufungsbegründung einreichen müsse. Dies würde er nur tun, wenn eine öffentliche Anhörung stattfinde, so der Verteidiger. Dazu kam es jedoch nicht.

Mitte November, als Huang gerade seine Mutter besuchte, wurde seiner Frau das Urteil vom 27. Oktober per Post zugestellt. Das Gericht hatte die Berufung zurückgewiesen und das rechtswidrige Urteil bestätigt.

Das Urteil wurde unterzeichnet von dem Vorsitzenden Richter Zhang Chi, den Beisitzern Li Jinjie und Wu Bijie, dem Richterassistenten Li Xiaoqun und dem Urkundsbeamten Chen Hua.

Zweimal Zwangsarbeitslager und Tod des Vaters

Schon früher war Huang mit den Behörden in Konflikt geraten, weil er Falun Dafa praktiziert. Im Februar 2000 musste er für ein Jahr ins Zwangsarbeitslager, am 4. September 2002 kamen zwei weitere Jahre hinzu. Als Huang am 2. Januar 2003 im Zwangsarbeitslager Sanshui inhaftiert war, befahl ein Wärter zwei Gefangenen, dem Praktizierenden die Arme so weit wie möglich auseinanderzuziehen. Dabei wurden ihm die Schultern ausgekugelt, sodass es zu Folgeschäden an den Armen kam. Nach der Freilassung konnte Huang seinen Beruf nicht mehr ausüben und hielt sich mit Gelegenheitsarbeiten über Wasser.

Die jüngste Festnahme Mitte Dezember 2020 war für Huangs Vater ein schwerer Schlag. Der Zustand des betagten Mannes verschlechterte sich rapide. Im September 2021 diagnostizierte ein Arzt bei ihm Leberkrebs im Endstadium. Huangs Anwalt und die Familie beantragten mehrfach beim Bezirksgericht Maonan, dass Huang seinen Vater noch ein letztes Mal sehen konnte. Der Vorsitzender Richter Ke Xuejun wies diese Gesuche jedoch ab. Ende Oktober 2022 starb Huangs Vater.

Im Juli 2023 wurde Huang von der Abteilung 12 in die vierte Abteilung der Ersten Haftanstalt Maoming verlegt. Er befand sich in einem schlechten Zustand. Aufgrund eines brutalen Angriffs durch andere Insassen der Abteilung 12 war er verletzt und inkontinent. Am 23. August wurde Huang vom Gericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt, die er in derselben Haftanstalt verbüßen musste. Sein Zustand verschlechterte sich weiter. Als er am 11. Oktober freikam, war er stark gealtert. Sein Haar war ergraut und er war äußerst schwach.

Zwar erholte sich Huang nach seiner Rückkehr zu Hause, doch die Schulterverletzungen aus dem Jahr 2003 blieben bestehen. Da er auch Probleme hat, Gelegenheitsarbeiten zu finden, ist er nun auf die Unterstützung von Verwandten angewiesen.

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