55-Jährige insgeheim zu Gefängnisstrafe verurteilt

(Minghui.org) Eine Praktizierende wurde heimlich zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, weil sie auf die Verfolgung von Falun Dafa aufmerksam gemacht hatte. Der Richter behauptete gegenüber der Familie, es sei nicht nötig gewesen, sie über den Prozess zu informieren. Inzwischen wurde ein Anwalt beauftragt, Berufung einzulegen.

Die 55-jährige Zhang Chuanwen lebt im Kreis Qingyuan in der Provinz Liaoning. Am 4. Dezember 2022 wurde sie mit zwei Männern, Liu Zhenqing und Du Qinghua, festgenommen. Die drei Praktizierenden waren angezeigt worden, weil sie Kalender mit Informationen über Falun Dafa verteilt hatten. Die Beamten durchsuchten Lius Wohnungen. Als sie Zhangs Wohnung ebenfalls in Augenschein nehmen wollte, weigerte sich diese, die Beamten zu ihrer Wohnung zu führen.

Gegen Liu und Du wurde eine fünftätige Verwaltungshaft verhängt. Da diese jedoch von der Polizei nicht vollstreckt wurde, durften die beiden Männer wieder nach Hause. Zhang hingegen wurde zur Kreispolizeibehörde Nangou gebracht, wo sie in Strafhaft genommen wurde. Die Polizei übergab ihren Fall später an die Staatsanwaltschaft des Bezirks Wanghua.

Als Zhangs Familie sich am 10. April 2023 bei der Staatsanwaltschaft nach dem Fall erkundigte, hieß es, die Akte sei am 1. März an das Gericht abgegeben worden.

Daraufhin riefen die Angehörigen beim Gericht an und erfuhren, dass Zhang am 24. März verurteilt worden war. Der Richter sagte, er habe einen Anwalt mit Zhangs Verteidigung beauftragt. Gleichzeitig wies er auf die Berufungsfrist hin, die am nächsten Tag ablief. Als die Familie den Richter befragte, warum er sie nicht über den Prozess informiert hatte, sagte er, dies sei nicht nötig gewesen. Da die Familie darauf beharrte, für Zhangs Interessen einzutreten, verlängerte der Richter die Berufungsfrist um zwei Tage.

Am 12. April besuchte der Anwalt Zhang in der Haftanstalt. Sie erzählte ihm, dass die Wärter sie gezwungen hatten, nachts stundenlang zu stehen. Sie war so müde, dass sie kaum die Augen offenhalten konnte. Außerdem hätten die Gefangenen sie in die Innenseite der Oberschenkel gekniffen, sodass sie blaue Flecken davontrug. Schließlich bestätigte Zhang ihrem Anwalt gegenüber, dass sie gegen das Urteil Berufung einlegen wolle. Das genaue Strafmaß war ihr jedoch nicht bekannt.

Frühere Verfolgung

Früher litt Zhang an Arthritis, Darmentzündung und einer schlimmen Hauterkrankung. Sie war oft im Krankenhaus und musste täglich Medikamente einnehmen. Durch das Praktizieren von Falun Dafa wurde sie wieder gesund. Außerdem wurde sie dank der Dafa-Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht ein besserer Mensch.

Nach Beginn der Verfolgung im Jahr 1999 wurde Zhang mehrfach festgenommen und zweimal in ein Zwangsarbeitslager gesperrt, weil sie ihren Glauben nicht aufgeben wollte. Unter dem Druck der Verfolgung und aufgrund der häufigen Schikanen ließ sich ihr Mann schließlich scheiden.

Als Zhang in den Zwangsarbeitslagern Wujiabao und Masanjia inhaftiert war, durfte sie nicht schlafen. Sie musste unbezahlte Arbeit verrichten, wobei sie toxischen Materialien ausgesetzt war. Regelmäßig prügelten die Wärter auf sie ein oder versetzten ihr Elektroschocks. Einmal war ihr Hals derart geschwollen, dass er so breit wie ihr Gesicht war. Zudem erlitt sie schwere Verbrennungen.

Am 21. Juni 2018 wurde Zhang mit Ding Guozhu, Xu Junying und Yang Xiufang festgenommen. Jemand hatte sie angezeigt, weil sie Informationsmaterialien über Falun Dafa verteilt hatten. Dings Frau, Wang Haichao, wurde später am selben Tag verhaftet, als sie Zhang besuchen sollte.

Am 12. Dezember 2018 fand die Anhörung der Praktizierenden vor dem Kreisgericht Qingyuan statt. Wochen später verkündete das Gericht das Urteil gegen die fünf Betroffenen: Ding wurde zu dreieinhalb Jahren Haft und 5.000 Yuan (etwa 650 Euro) Geldstrafe verurteilt; Wang zu drei Jahren und 3.000 Yuan (etwa 390 Euro), Zhang und Xu zu je 18 Monaten und 2.000 Yuan (etwa 260 Euro) und Yang zu 15 Monaten und 1.000 Yuan (etwa 130 Euro).

Nach Auffassung der Staatsanwälte Lyu Huanhuan und Wang Zongyang von der Staatsanwaltschaft des Bezirks Qingyuan waren die Haftstrafen jedoch zu gering, sodass sie Berufung einlegten. Am 4. Juni 2019 fand eine Anhörung vor dem Mittleren Gericht der Stadt Fushun statt, die in der Haftanstalt Nangou abgehalten wurde. Im August 2019 verhängten die Richter erhöhte Haftstrafen. Zhang, Xu und Yang wurden zu drei Jahren verurteilt, während die Strafen von Ding und Wang unverändert blieben.

In der Haftanstalt wurde Zhang sehr krank. Sie konnte ein Auge nicht mehr öffnen und nahm stark ab. Dennoch zwangen die Wärter sie jeden Tag, unentgeltlich zu arbeiten. Wenn sie das tägliche Arbeitspensum nicht schaffte, prügelten die Wärter oft auf sie ein. Zhang, Xu und Yang wurden am 10. September 2019 in das Frauengefängnis der Provinz Liaoning, Außenstelle Masanjia überführt.

Früherer Bericht:

Staatsanwaltschaft legt Berufung ein wegen „zu milder Bestrafung“