Vier Jahre Gefängnis für eine Einwohnerin der Provinz Heilongjiang – wegen ihres Glaubens

(Minghui.org) Eine Einwohnerin der Stadt Jixi in der Provinz Heilongjiang wurde im Juli 2023 wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu vier Jahren Gefängnis verurteilt.

Wang Shulan wurde am 18. Mai 2023 verhaftet und am 5. Juni gegen Kaution freigelassen. Wochen später wurde ihr ein Jahr Hausarrest auferlegt, bevor sie wegen ihres Glaubens angeklagt wurde. Am 20. Juli stand sie vor Gericht und wurde am Ende der Verhandlung verurteilt. Es ist unklar, wann sie wieder in Haft genommen wird, um ihre Strafe abzusitzen.

Einzelheiten zu Wangs Verhaftung und Anklageerhebung

Wang ging am Morgen des 18. Mai 2023 auf einen Markt zum Einkaufen und sprach mit einem anderen Kunden, einem alten Mann zwischen 70 und 80 Jahren, über Falun Dafa. Eine um die 40 Jahre alte Frau hörte das Gespräch und packte Wang und den Mann. Dem Mann gelang es, sich zu befreien, aber eine weitere Person kam dazu und klammerte sich an Wang fest. Es stellte sich heraus, dass beide Gemeindearbeiter waren und Wang bei der Polizei angezeigt hatten.

Viele Menschen standen zusammen, um zu sehen, was vor sich ging. Wang erklärte ihnen, dass die Verfolgung von Falun Dafa rechtswidrig sei. Es dauerte nicht lange, da kam ein Polizeiauto und zwei Beamte sprangen heraus. Wang weigerte sich, mit ihnen zu gehen. Daraufhin zerrten sie sie in ihren Streifenwagen und fuhren zur Polizeistation Xinghuakuang.

Der amtierende Hauptmann An Bole von der Staatssicherheit der Bezirkspolizei Chengzihe und seine Beamten Wang Qiang und Wang Dawei holten Wang von der Polizeiwache ab und brachten sie zur Polizeidirektion.

Anschließend durchsuchte Hauptmann An Wangs Wohnung und beschlagnahmte mehrere Falun-Dafa-Bücher, ein Porträt des Begründers von Falun Dafa und einige USB-Sticks. Anschließend brachte er sie gegen vier Uhr nachmittags in eine Haftanstalt und drohte ihr: „Dieses Mal werde ich dich ganz sicher ins Gefängnis bringen!“

Wang trat in der Haftanstalt in Hungerstreik. Am vierten Tag kam An mit mehr als einem Dutzend Beamten und brachte sie zum Zentralkrankenhaus der Stadt Jixi, wo sie zwangsernährt wurde. Da sie sich nicht freiwillig fügte, wurde sie herumgetragen. Sie fesselten sie mit Handschellen an ein Krankenhausbett und drückten sie nieder, während medizinisches Personal die Zwangsernährung an ihr vornahm.

Am 5. Juni brachte die Polizei Wang ein drittes Mal zur Zwangsernährung ins Krankenhaus. Danach teilten die Krankenhausärzte der Polizei mit, dass sie ihr keine weitere Zwangsernährung mehr geben könnten, da sie sich sonst in großer Gefahr befinde. Auch die Haftanstalt lehnte eine weitere Zwangsernährung ab, da sie befürchtete, dafür haftbar gemacht zu werden. Erst dann ließ An sie am Nachmittag gegen Kaution frei.

Bald darauf übergab An Wangs Fall an die Staatsanwaltschaft des Bezirks Jidong. Im Juni 2023 brachte der Beamte Wu Xingda sie zu einer Anhörung vor das Bezirksgericht Jidong. Sie weigerte sich, den Gerichtssaal zu betreten. Die Gerichtsleitung beschloss, die Anhörung abzusagen und Wang für ein Jahr unter Hausarrest zu stellen, während sie auf ihren Prozess wartete.

Wang weigerte sich, den Bescheid über den Hausarrest anzunehmen, und wurde nach Hause gefahren. Wu sagte zu ihrem Mann, dass sie noch einmal zum Gericht gehen müsse und dass es ihr nach der Gerichtsentscheidung wieder gut gehen werde. Später erhielt sie mit der Post eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft des Kreises Jidong.

Am 20. Juli brachte die Polizei Wang zu einer Anhörung vor das Kreisgericht Jidong. Sie wurde im Voraus nicht über die Anhörung informiert.

Staatsanwalt Liu Huifang empfahl eine Haftstrafe von 3,5–4 Jahren. Am Ende verurteilte Richter Li Li die Praktizierende zu vier Jahren und tadelte sie wegen ihrer schlechten Haltung und ihrer Weigerung, ihre „Schuld“ am Praktizieren von Falun Dafa zuzugeben.

Insidern zufolge drängte der amtierende Hauptmann An auf die schnelle Verurteilung von Wang, weil er daraus politisches Kapital schlagen wollte, um Hauptmann der Staatssicherheit zu werden.