Anwalt betont in Berufungsverhandlung: Staatsanwaltschaft konnte keine kriminellen Handlungen nachweisen

(Minghui.org) Eine 75-jährige Frau in der Stadt Xi'an, Provinz Shaanxi, wurde am 11. September 2023 wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu drei Jahren und zwei Monaten Haft und einer Geldstrafe von 10.000 Yuan (ca. 1.420 Euro) verurteilt.

Das Mittlere Gericht in Xi'an verhandelte am 18. Dezember 2023 Li Xuesongs Berufungsfall. Richterin Zhang Yanping (+86-13571911661) führte den Vorsitz bei der Anhörung und Richter Luo Chengxing (+86-18702938281) assistierte ihr. Li Xuesong wurde jedoch nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, drei Tage im Voraus über die Anhörung informiert.

Lis Anwalt forderte die Aufhebung ihres Schuldspruchs.

Am 23. August 2021 war Li verhaftet worden. Jemand hatte sie angezeigt, als sie in zwei Stadtbussen Falun-Dafa-Flugblätter an Fahrgäste verteilte. Das Bezirksgericht Lianhu verurteilte sie am 11. September 2023 unter der Anklage, sie habe eine Sektenorganisation benutzt, um die Strafverfolgung zu untergraben. Ihr Berufungsanwalt argumentierte, dass es in China kein Gesetz gebe, das Falun Dafa kriminalisiert oder als Sekte bezeichnet; daher sei ihre Verteilung von Falun-Dafa-Materialien völlig rechtmäßig. Er wies auch darauf hin, dass Falun Dafa keine Listen oder eine formelle Organisation hat.

Der Anwalt argumentierte dann, dass die Staatsanwaltschaft in Lis Prozess die vier erforderlichen Aspekte ihres angeblichen „Verbrechens“ nicht bewiesen habe. Nach dem chinesischen Strafrecht trägt die Staatsanwaltschaft die Beweislast und muss nachweisen, dass 1) der Verdächtige geistig zurechnungsfähig ist und die Folgen seines Handelns versteht; 2) der Verdächtige den kriminellen Willen (oder die kriminelle Absicht) hatte, anderen Schaden zuzufügen; 3) der Verdächtige eine kriminelle Handlung begangen hat; 4) die kriminelle Handlung die gesetzlichen Rechte anderer verletzt hat (beispielsweise verletzt die kriminelle Handlung eines Mordes das gesetzliche Recht des Opfers auf Leben).

Während der Staatsanwalt im Fall von Li beweisen konnte, dass sie geistig in der Lage war, vor Gericht zu stehen, gelang es ihm nicht, die anderen drei Nachweise zu erbringen: Li hatte nie die Absicht, anderen zu schaden, als sie Mitreisenden Falun-Dafa-Flugblätter gab. Sie wollte sie lediglich über die Unrechtmäßigkeit der Verfolgung von Falun Dafa und über dessen gesundheitliche Vorteile informieren. Das Verteilen von Falun-Dafa-Flugblättern war keine Straftat, da kein Gesetz in China Falun Dafa kriminalisiert. Darüber hinaus verletzte sie mit ihrer Aktion weder die Rechte anderer noch fügte sie ihnen Schaden zu.

Tian Cheng, der vom Gericht bestellte Anwalt der Anwaltskanzlei Lide, stimmte mit Lis eigenem Anwalt überein und wiederholte, dass ihre Handlung, Falun-Dafa-Flugblätter zu verteilen, weder einer Einzelperson noch der Gesellschaft im Allgemeinen geschadet habe.

Richterin Zhang fragte Li, woher sie die Flugblätter habe. Sie antwortete nicht. Dann forderte Zhang sie auf, ein paar Falun-Dafa-Übungen vorzuführen. Sie kam dieser Aufforderung nach. Danach wurde sie von Zhang aufgefordert, Falun Dafa abzuschwören. Obwohl sie nicht wusste, welche Absicht Zhang mit der Vorführung der Übungen verfolgte, brachte sie ihre Entschlossenheit zum Ausdruck, Falun Dafa nicht abzuschwören.

Es ist unklar, ob Li immer noch im Untersuchungsgefängnis Xujiawan im Bezirk Weiyang in der Stadt Xi'an festgehalten wird. Einzelheiten zu ihrer Verhaftung, Anklage, Verhandlung und Verurteilung sind in den verlinkten Berichten am Ende dieses Artikels aufgeführt.

Richter Luo verstößt gegen das Gesetz

Rechtsanwalt Tian wurde mit der Vertretung von Li beauftragt, bevor sie die Möglichkeit hatte, einen Anwalt zu beauftragen. Er wurde angewiesen, keine Aufhebung ihres Schuldspruchs zu beantragen. Li beauftragte daraufhin ihren eigenen Anwalt.

Laut Gesetz muss ein vom Gericht bestellter Anwalt aufhören, sobald sein Mandant einen eigenen Anwalt beauftragt. Tian kannte das Gesetz gut und teilte Richter Luo mit, dass er Lis Fall niederlegen werde. Luo bestand jedoch darauf, dass er dennoch an der Anhörung teilnahm. Tian sagte, dass es keinen triftigen Grund dafür gebe, und Luo gab als Begründung an, dass Li nur einen Anwalt habe, aber keinen Familienverteidiger. In der Tat sind Angeklagte nicht verpflichtet, einen Anwalt oder einen Familienverteidiger hinzuzuziehen.

Luo beschwerte sich auch darüber, dass Lis eigener Anwalt zusammen mit einem anderen Anwalt eine Beschwerde gegen ihn eingereicht hatte, weil er das Schuldurteil gegen eine andere Falun-Dafa-Praktizierende aufrechterhalten hatte.

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