(Minghui.org) Tang Changjun, eine Einwohnerin von Wuhan, Provinz Hubei, sprach am 12. April 2019 in der U-Bahn mit einer Mitreisenden über die seit Jahren andauernde Verfolgung ihres Glaubens Falun Dafa durch die Kommunistische Partei Chinas (KPCh). Daraufhin wurde Sie festgenommen und zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Als sie am 12. Oktober 2022 aus dem Gefängnis von Hankou in Wuhan entlassen wurde, konnte sie nicht mehr gehen, sprach undeutlich und war abgemagert. Das örtliche Straßenkomitee schikanierte sie jedoch weiterhin mit dem Ziel, sie von ihrem Glauben abzubringen. Sie starb zwei Monate später, am 17. Dezember, im Alter von 74 Jahren.

Wang Qiong, ebenfalls eine Falun-Dafa-Praktizierende aus Wuhan, wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt, nachdem sie am 12. August 2018 gegen 6 Uhr beim Einkaufen festgenommen worden war. Während ihrer Haft im Gefängnis von Hankou wurde sie von mehreren Häftlingen in eine Ecke der Toilette gedrängt, die keine Überwachungskamera hatte. Dort stopften sie ihr einen Lappen in den Mund, der zum Reinigen der Toilette benutzt wurde. Während ihrer gesamten Haftzeit wurde Wang von den Häftlingen streng überwacht und oft gezwungen, stundenlang regungslos zu stehen.

Am 18. März 2020 unternahmen die Häftlinge einen weiteren Versuch, Wang zu zwingen, Erklärungen zur Aufgabe von Falun Dafa zu schreiben. Als sie sich weigerte, schleppten sie Wang in einen Bereich ohne Überwachungskamera und schlugen sie dort zusammen. Eine Person zog an ihren Haaren und warf sie gegen die Ecke des Metallgitters eines Bettes. Dadurch brachen zwei ihrer Rippen. Als die Insassen ihr gewaltsam einen Lappen in den Mund stopften und ihr ins Gesicht schlugen, verlor Wang einen Zahn, erbrach Blut, hatte Atemnot und wurde dann ohnmächtig.

Das 2005 von einem Männer- zu einem Frauengefängnis umgebaute Gefängnis Hankou zählt neben dem Frauengefängnis Wuhan und dem Gefängnis von Jiangcheng zu den drei Frauengefängnissen in Wuhan. Es befindet sich in der Wirtschaftsentwicklungszone Jianghan in der Jiangda-Straße Nr. 28, gegenüber dem Wuhan Expo Gartenpark. Die meisten Gefangenen wurden aus dem Frauengefängnis Wuhan in der Baofeng-Straße im Bezirk Qiaokou nach Hankou verlegt.

Hier setzen die Gefängnisleiter die Verfolgung von Falun-Dafa-Praktizierenden aktiv um. Das Gefängnis Hankou ist in neun Abteilungen mit vier Kontrollstufen aufgegliedert: locker, regulär, streng und sehr streng. Alle Falun-Dafa-Praktizierenden sind der Abteilung „sehr strenge Kontrolle“ zugeteilt.

„Umerziehung“

Wird eine Falun-Dafa-Praktizierende in das Gefängnis Hankou eingeliefert, werden zwei bis vier Insassinnen zu ihrer ständigen Überwachung beauftragt. Was auch immer sie sagt oder tut wird notiert und den Wärtern zur Einsicht vorgelegt.

Bei der Einweisung ins Gefängnis wird die Praktizierende gezwungen, all ihre Habseligkeiten, die sie mitgebracht hat, wegzuwerfen und alles neu zu kaufen – und zwar zu deutlich überhöhten Preisen. Stifte, Waschmittel und Müllbeutel werden einmal im Monat beschlagnahmt. Wenn ihr die Angehörigen Fotos schicken, darf sie nur zwei behalten, die anderen werden eingezogen. Nach Ablauf ihrer Haftzeit darf sie nichts mitnehmen, außer einem Set Kleidung, das sie für 140 Yuan kaufen muss. Außerdem muss sie eine Erklärung unterschreiben, in der sie verspricht, „keine Gefängnisgeheimnisse preiszugeben“.

Während ihrer gesamten Haftzeit darf die Praktizierende weder telefonieren, Briefe schreiben oder ihre Familie sehen. Es ist ihr verboten, irgendetwas allein zu tun oder mit anderen inhaftierten Praktizierenden zu sprechen. Auch ihre Wäsche darf sie erst dann waschen, wenn die Praktizierende vor ihr fertig ist und in ihre Zelle zurückgekehrt ist.

Wenn die Praktizierende sich weigert, Falun Dafa aufzugeben, zwingen die Wärter sie und die zu ihrer Überwachung beauftragten Insassinnen, stundenlang zu stehen und Gehirnwäschematerialien zu studieren. Wenn die Insassinnen nach langem Stehen ermüdet sind, geschwollene Beine oder andere körperliche Beschwerden haben, beschimpfen sie die Praktizierende und beschuldigen sie, egoistisch zu sein. Manchmal sprühen sie ihr scharfes Pfefferwasser ins Gesicht. Hält die Praktizierende weiterhin an ihrem Glauben fest, lassen die Wärter Videos laufen, die Falun Dafa und seinen Begründer verunglimpfen. Manchmal lesen die Insassinnen der Praktizierenden verleumderische Artikel vor; andere schlagen sich selbst gegen die Wand oder das Metallbett, um die Praktizierende unter Druck zu setzen und sie zum Nachgeben zu bewegen.

In den meisten Fällen beteiligen sich die Wärter nicht direkt an der Verfolgung, sondern stacheln die Insassinnen dazu an. Die zur Überwachung der Praktizierenden beauftragten Insassinnen, werden von einer „Zellenleiterin“ angeleitet. Dabei hängen Belohnungen, Haftzeitverkürzungen und Einkaufsmöglichkeiten im Gefängnisladen direkt davon ab, ob die ihnen zugewiesene Praktizierende auf ihren Glauben verzichtet.

Die Zellenleiterin übt oft mit verschiedenen Methoden Druck auf die Praktizierende aus, um sie „umzuerziehen“. Manchmal droht sie damit, das Foto des Begründers von Falun Dafa auf den Boden zu legen, damit andere darauf treten können [eine äußerst respektlose Handlung]; oder befiehlt anderen Insassinnen, den Begründer von Falun Dafa abwechslungsweise zu beschimpfen.

Jeden Tag bekommt die Praktizierende bestimmte „Hausaufgaben“ zugeteilt. Außerdem muss sie jede Woche einen Aufsatz und jeden Monat einen „Gedankenbericht“ schreiben. An Feiertagen wird ihr befohlen, der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) die Treue zu schwören und Loblieder auf die Partei zu singen.

Zusätzlich zu den täglichen „Hausaufgaben“ muss die Praktizierende stundenlang regungslos auf einem kleinen Hocker sitzen oder stehen. Beim Sitzen muss sie die Hände in den Schoß legen, den Rücken gerade halten und darf sich nicht bewegen. Beim Stehen muss sie den Kopf gesenkt halten, auf ihre Zehen schauen und ebenfalls regungslos verharren. Das erzwungene Stehen und Sitzen wechseln sich stündlich ab. Die Zellenleiterin beobachtet die Praktizierende ununterbrochen. Wenn sie ihre Haltung als nicht regelkonform einstuft, wird die Praktizierende bestraft.

Die Praktizierende und die zu ihrer Überwachung angewiesenen Insassinnen gelten als Team und müssen alles gemeinsam tun, einschließlich des Benutzens der Toilette und des Trinkens von Wasser zu festgelegten Zeiten. Verstößt eine von ihnen gegen die Regeln wird das gesamte Team bestraft. Wenn eine von ihnen außerhalb der festgelegten Zeiten auf die Toilette muss, muss sie zuerst die Erlaubnis der Wärter einholen.

Vor den Mahlzeiten wird den Praktizierenden und den zu ihrer Überwachung angewiesenen Insassinnen befohlen, Loblieder auf die Partei zu singen und sich zum Appell zu melden. Wenn während des Abendessens die Nachrichtensendung „Xinwen Lianbo“, das tägliche Hauptnachrichtenprogramm des staatlichen Fernsehsenders CCTV(dem offiziellen Sprachrohr der KPCh) ausgestrahlt wird, dürfen sie nicht weiteressen und müssen sich die Nachrichten ansehen.

Das Essen im Gefängnis ist ungenießbar. Manchmal erhalten die Insassinnen ranzigen Reis mit scharf eingelegtem Rettich. Manche Mahlzeiten bestehen nur aus einem gedämpften Brötchen oder Nudeln, ohne Proteine oder Gemüse. Für Instantnudeln oder Müsli wird keinheißes Wasser zur Verfügung gestellt.

Unabhängig von der Jahreszeit wird den Praktizierenden und den zu ihrer Überwachung angewiesenen Insassinnen lediglich jeden Dienstag zwei Thermoskannen heißes Wasser zur Verfügung gestellt, damit sie sich waschen können. Obwohl das heiße Wasser nicht für alle reicht, dürfen sie nicht einmal kalt duschen. Hingegen erhält die Zellenleiterin jeden Tag eine Thermoskanne mit heißem Wasser zum Trinken und Duschen.

Zwangsarbeit

Nach einer gewissen „Umerziehungszeit“ wird die Praktizierende einer regulären Abteilung zugeteilt, wo sie fünf Tage die Woche mit anderen inhaftierten Praktizierenden und Insassinnen Zwangsarbeit verrichten muss, hauptsächlich in der Herstellung von Kleidern. Danach müssen sie einen Tag lang „lernen“ und dürfen sich dann einen Tag lang ausruhen. Bei hohem Arbeitsaufkommen müssen alle auch am „Lerntag“ arbeiten. Der Arbeitstag ist sehr lang, nur während Gefängnisinspektionen werden ausnahmsweise reguläre Arbeitszeiten eingehalten.

Der Druck, alles schnell zu erledigen, ist enorm. Nach dem Aufstehen müssen sich die Gefangenen innerhalb von fünf Minuten zum Appell aufstellen und dürfen erst eine halbe Stunde später auf die Toilette gehen. Wenn eine Insassin beim Appell nicht in die Hocke geht oder „Guten Morgen, Chef“ ruft, wird die gesamte Zelle bestraft. Zu den Strafen gehören Punktabzug, langes Stehen, das Putzen des Gefängnisses sowie das Abschreiben der Gefängnisregeln über mehrere Wochen oder Monate hinweg.

Für das Mittagessen wird den Insassinnen nur eine kurze Zeit gewährt, danach müssen sie sofort zurück in die Werkstatt. Sie dürfen sich weder die Hände waschen, den Mund ausspülen noch ihr Geschirr abwaschen.

Nach der Arbeit müssen sie abermals Loblieder auf die Partei singen und dabei marschieren. Es ist ihnen auch nicht erlaubt, irgendwelche Gegenstände aus der Werkstatt mitzunehmen. Jeden Tag ernennen die Wärter ein Team für das Durchführen einer Leibesvisitation.

Die Gefängniswerkstatt befindet sich in den oberen Stockwerken. Da es keine Aufzüge gibt, müssen die Insassinnen die Stoffrollen, die fast Hundert Kilo wiegen, auf schmalen und dunklen Treppen nach oben tragen. Mehrere ältere oder körperlich angeschlagene Gefangene wurden beim Tragen dieser Lasten ohnmächtig. Wenn sich eine Gefangene während der Arbeit versehentlich mit einer Nadel sticht, darf sie die Verletzung nicht melden oder sich medizinisch versorgen lassen, ansonsten wird sie bestraft.

Während der Arbeitszeit dürfen sie nur zweimal täglich auf die Toilette gehen. Bei häufiger Benutzung der Toilette müssen sie zuerst die Wärter um Erlaubnis fragen, und nach deren Zustimmung muss das gesamte Team die Toilette gemeinsam aufsuchen. Schafft ein Team die täglich vorgegebene Arbeitsquote nicht, wird es am Abend bestraft.

Egal wo sich die Insassen aufhalten oder mit was sie gerade beschäftigt sind, müssen sie sich jederzeit für einen Appell oder eine Leibesvisitation bereithalten. Bei jedem vermeintlichen Fehler droht ihnen eine Strafe.

Einmal pro Woche durchsuchen die Wärter die Betten und persönlichen Gegenstände der Insassinnen und der Praktizierenden nach versteckten Waren wie mit ätherischen Ölen versetztem Wasser, Briefmarken oder Lebensmittelbeutel. Selbst das Wiederverwenden von Kekstüten für Süßigkeiten oder zum Zerkleinern von Erdnüssen ist nicht erlaubt. Das Teilen von Lebensmitteln oder Dingen des täglichen Bedarfs ist ebenfalls strengstens untersagt. Wer gegen die Regeln verstößt, zieht die Bestrafung des gesamten Teams nach sich, das für die Überwachung zuständig ist.

Praktizierende, die im Gefängnis von Hankou inhaftiert waren oder sind

Neben den beiden am Anfang dieses Berichts erwähnten Praktizierenden sind oder waren folgende Einwohnerinnen aus Hubei im Gefängnis von Hankou inhaftiert:

Jiang Liyu, die aus Hubei stammt und in Peking arbeitet, wurde am 12. Mai 2017 in Peking wegen der Verteilung von Informationsmaterialien zu Falun Dafa verhaftet. Am 12. Juli 2018 verurteilte das Gericht Shijingshan in Peking sie zu vier Jahren Haft. Im März 2019 wurde sie in das Gefängnis von Hankou eingeliefert und im Mai 2021 freigelassen.

Hu Xuefang aus der Stadt Huanggang wurde am 27. Februar 2018 festgenommen. Sie wurde später zu 3,5 Jahren Haft verurteilt und am 27. August 2021 aus dem Gefängnis von Hankou entlassen.

Wu Bilin aus Wuhan wurde am 19. Mai 2018 festgenommen und im April 2019 zu fünf Jahren Haft verurteilt. Sie saß im Gefängnis von Hankou ein und durfte während der gesamten Haftzeit keine Familienbesuche empfangen.

Die über 70-jährige Shao Lian aus der Stadt Jingzhou wurde am 27. August 2019 verhaftet und am 17. Dezember 2020 zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Obwohl ihr ursprünglich erlaubt worden war, die Haftzeit zu Hause zu verbüßen, wies das Büro 610 des Bezirks Shashi sie dennoch ins Gefängnis von Hankou ein.

Liu Mulan, eine 56-jährige Einwohnerin von Wuhan, wurde am 16. Oktober 2019 verhaftet. Ende Januar 2021 wurde sie vom Bezirksgericht Hanyang zu vier Jahren Haft und einer Geldstrafe von 4.000 Yuan (etwa 500 Euro) verurteilt. Nachdem ihre Berufung vom Berufungsgericht abgewiesen worden war, wurde sie im April 2021 in das Gefängnis Hankou überstellt.

Die über 70-jährige Chen Shunying aus Jingzhou wurde Ende 2019 wegen der Verteilung von Informationsmaterialien zu Falun Dafa festgenommen. Sie wurde zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt und im September 2020 in das Gefängnis Hankou eingeliefert. Ihre Familie durfte sie nicht besuchen.

Hou Aila und Rao Xiaoping aus Wuhan wurden Mitte September 2019 wegen des Praktizierens von Falun Dafa verurteilt. Hou erhielt eine Haftstrafe von acht Jahren und eine Geldstrafe von 40.000 Yuan (etwa 5.000 Euro), Rao eine Haftstrafe von sieben Jahren und eine Geldstrafe von 30.000 Yuan (etwa 3.500 Euro). Beide sitzen derzeit im Gefängnis von Hankou ein.

Qian Youyun aus Wuhan wurde im Dezember 2020 in das Gefängnis von Hankou eingeliefert, um eine zweijährige Haftstrafe zu verbüßen. Infolge ständiger Prügel und der zwangsweisen Verabreichung von Medikamenten litt sie unter konstanten Schmerzen Sehstörungen und Gedächtnisverlust.

Luo Yuanying und Huang Hongwei wurden am 22. Februar 2021 verhaftet. Jemand hatte sie angezeigt, weil sie mit anderen über Falun Dafa gesprochen hatten. Das Bezirksgericht Hanyang hielt im Jahr 2022 zwei Anhörungen ab, am 31. Mai und 17. Juni. Am 8. August 2022 verurteilte es Luo zu sieben Jahren und Huang zu dreieinhalb Jahren Haft. Nachdem das Mittlere Volksgericht der Stadt Wuhan ihre Berufungen abgewiesen hatte, wurden beide Praktizierende am 28. November 2022 in das Gefängnis von Hankou eingeliefert.

Früherer Bericht:

Wuhan: Gefängnis von Hankou foltert Falun-Dafa-Praktizierende