(Minghui.org) Einer 75-jährigen Frau aus Chongqing wird während ihrer 3,5-jährigen Haftstrafe wegen ihres Glaubens an Falun Dafa der Familienbesuch verweigert. Die Gefängnisbehörden erlauben ihrer Familie lediglich, Geld auf ihr Gefängniskonto einzuzahlen.
Duan Zaiying, geboren am 9. August 1949, befindet sich derzeit in der streng überwachten Abteilung für standhafte Falun-Gong-Praktizierende. Da sie weiterhin an ihrem Glauben festhält, hat das Gefängnis laut einem Insider für den 24. Juni 2025 einen Familienbesuch angesetzt, um ihre Angehörigen dazu zu bewegen, sie zur Aufgabe ihres Glaubens zu überreden. Es ist ungewiss, ob dieser Besuch wie geplant stattgefunden hat.
Die Gefängnisstrafe von Duan resultiert aus ihrer Verhaftung am 20. Dezember 2023, als sie auf einem Bauernmarkt mit anderen über Falun Gong gesprochen hat. Sie wurde noch am selben Abend gegen Kaution freigelassen, aber acht Tage später erneut festgenommen. Ihr Fall wurde dem Stadtbezirk Jiulongpo zugewiesen. Am 5. Juni 2024 erschien sie vor dem Bezirksgericht Jiulongpo und wurde am 26. September 2024 zu 3,5 Jahren Haft verurteilt.
Duan legte beim Fünften Mittleren Gericht von Chongqing Berufung ein. Ihr Ehemann trat dabei als nicht-anwaltlicher Familienverteidiger auf. Nachdem er die Verteidigungsschrift eingereicht hatte, verweigerte das Berufungsgericht die beantragte öffentliche Anhörung und bestätigte das ursprüngliche Urteil.
Nach der abgelehnten Berufung wurde Duan in das Frauengefängnis von Chongqing (gelegen in der Stadt Zouma, Bezirk Jiulongpo) überstellt. Um weiterhin Gerechtigkeit zu suchen, reichte ihre Familie im Namen von Duan einen Antrag auf Überprüfung ihres Falls beim Obersten Gerichtshof von Chongqing ein. Es ist ungewiss, ob sie eine Antwort erhalten haben.
Vor ihrer derzeitigen unrechtmäßigen Inhaftierung war Duan bereits mehrfach festgenommen und nacheinander zu drei Zwangsarbeitslagerstrafen verurteilt mit einer Gesamtdauer von 5,5 Jahren (15. August 2005–15. August 2006; 23. November 2009–23. November 2011; 26. Februar 2012–26. Februar 2014) sowie zu drei Gefängnisstrafen mit einer Gesamtdauer von 6,5 Jahren (31. Januar 2001–31. Januar 2004; 7. Juli 2017–7. Januar 2019; 29. April 2021–28. April 2023).
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