(Minghui.org) Am 10. Dezember 2025, dem Tag der Menschenrechte, reichten Falun-Dafa-Praktizierende aus 48 Ländern eine weitere Liste von Parteifunktionären ein, die an der Verfolgung von Falun Dafa beteiligt waren. Die Praktizierenden fordern von ihren Regierungen, die Täter zur Rechenschaft zu ziehen, ihnen und/oder ihren Familienangehörigen die Einreise zu verweigern und ihr Vermögen einzufrieren.

Zu den Tätern zählt auch Li Wensheng, Direktor des Gefängnisverwaltungsbüros des Ministeriums für öffentliche Sicherheit.

Informationen zum Täter

Vollständiger Name des Täters: Li (Nachname) Wensheng (Vorname)Geschlecht: männlichLand: ChinaGeburtsdatum/Geburtsjahr: unbekanntGeburtsort: unbekannt

Li Wensheng begann seine Laufbahn 1996 im Rechtsreferat des Ministeriums für Öffentliche Sicherheit, wo er später als stellvertretender Direktor und Leiter der Abteilung für Strafrecht im Rechtsreferat fungierte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit der Gesetzgebung im Bereich der öffentlichen Sicherheit und der Beratung der Strafverfolgungsbehörden.

Titel oder Position

2024 bis heute: Sekretär des Komitees der KPCh und Direktor des Gefängnisverwaltungsbüros des Ministeriums für Öffentliche Sicherheit

(Anmerkung: Das Gefängnisverwaltungsbüro des Ministeriums für Öffentliche Sicherheit ist für die Verwaltung aller Haftanstalten und Gefängnisse innerhalb des öffentlichen Sicherheitssystems zuständig.)

Hauptverbrechen

Seit Beginn der Verfolgung von Falun Dafa durch die KPCh im Juli 1999 diente das Ministerium für öffentliche Sicherheit dem Regime als Werkzeug für die landesweite Verfolgung. Unzählige Falun-Dafa-Praktizierende wurden festgenommen und inhaftiert. Unter geheimen Anweisungen der KPCh wie „gnadenloses Töten“ und „Tod durch Verfolgung als Selbstmord behandeln“ wendeten die Wärter in den Gefängnissen und Haftanstalten aller Ebenen verschiedene Foltermethoden an Praktizierenden an, die ihren Glauben nicht aufgeben wollten. Viele Praktizierende erlitten dadurch Behinderungen oder starben.

Nachdem Li im Januar 2024 sein Amt als Direktor des Gefängnisverwaltungsbüros des Ministeriums für Öffentliche Sicherheit angetreten hatte, wurden mindestens zehn inhaftierte Falun-Dafa-Praktizierende zu Tode verfolgt, darunter Dong Yusu, Wang Shuzhi, Zhao Jiuzhou, Zhang Fengxia, Zhou Guixiang, Wang Qingxiang, Wang Yuying, Tian Yuchun und Zheng Wenchao.

Ausgewählte Todesfälle

Fall 1: 59-Jährige stirbt im Gefängnis – knapp zwei Monate nach ihrer Verhaftung

Frau Wang Shuzhi aus Jixi, Provinz Heilongjiang, starb am 19. Juli 2025 im Gefängnis von Jixi – weniger als zwei Monate nach ihrer letzten Verhaftung. Sie war 59 Jahre alt.

Wang Shuzhis Tod erfolgte aufgrund der seit Anfang 2025 verschärften Verfolgung von lokalen Falun-Dafa-Praktizierenden durch die Stadtregierung von Jixi, das Komitee für Politik und Recht und das Büro 610. Sie wählten den Bezirk Hengshan als Pilotstandort und wiesen die Strafverfolgungsbehörden an, die im Bezirk lebenden Praktizierenden ab April 2025 streng zu überwachen. Die Polizei setzte außerdem Belohnungen für Einwohner aus, welche die Praktizierenden meldeten. Mehr als zehn Praktizierende wurden schikaniert und ihre Falun-Dafa-Bücher beschlagnahmt. Drei Praktizierende wurden festgenommen und mit einer Geldstrafe belegt.

Frau Wang wurde am 22. Mai 2025 festgenommen und in das Untersuchungsgefängnis der Stadt Jixi gebracht, das sie aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustands zunächst nicht aufnahm. Die Polizei hielt sie daraufhin an einem unbekannten Ort fest und konnte eine Woche später erfolgreich ihre Einweisung in das Untersuchungsgefängnis erwirken.

Aus Protest gegen die willkürliche Inhaftierung trat Wang in Hungerstreik und wurde zwangsernährt. Sie erkrankte ernsthaft und wurde am 13. Juli 2025 zur Behandlung in das örtliche Volkskrankenhaus eingeliefert. Sobald sie sich ein bisschen erholt hatte, brachte man sie am 17. Juli zurück ins Untersuchungsgefängnis, wo sie am 19. Juli um 3 Uhr verstarb.

Fall 2: Sieben Tage nach Inhaftierung tot: Man hatte sie allein wegen ihres Glaubens an Falun Dafa eingesperrt

Zhang Fengxia aus Daqing, Provinz Heilongjiang, starb sieben Tage nach ihrer Verhaftung. Man hatte sie allein wegen ihres Glaubens an Falun Dafa eingesperrt. Sie war 52 Jahre alt.

Als Zhang und ihr Mann am 11. August 2025 gegen 14 Uhr nach einem Treffen mit ihrer Familie nach Hause kamen, fiel in ihrem Haus der Strom aus (die Familie erfuhr später, dass es sich um eine Polizeifalle handelte). Kurz darauf rief jemand Zhangs Mann an und sagte, er habe sein Auto zerkratzt. Als Zhangs Mann die Tür öffnete, um nach unten zu gehen und nach seinem Auto zu sehen, stürmten Polizeichef Xue und zwei Beamte der Polizeiwache Huizhan hinein und nahmen Zhang mit. Sie wurde am Abend in das Zweite Untersuchungsgefängnis der Stadt Daqing überstellt. Man beschuldigte sie der „Untergrabung des Gesetzesvollzugs“, dem üblichen Vorwand zur Kriminalisierung von Falun-Dafa-Praktizierenden in China.

Sieben Tage später, am 17. August um 14 Uhr, erhielt Zhangs Familie einen Anruf von Hou, dem Leiter des Untersuchungsgefängnisses. Hou forderte sie auf, sofort ins Krankenhaus zu kommen, da Zhang im Sterben liege. „Kommen Sie schnell in die Notaufnahme! Wenn Sie zu spät kommen, sehen Sie sie vielleicht nie wieder!“, betonte er.

Die Familie eilte ins Krankenhaus und sah, dass an Zhang mehrere Schläuche angelegt waren und sie eine Sauerstoffmaske trug. Der Arzt stellte fest, dass ein zerebrales Aneurysma mit 200 ml Blut geplatzt war. Eine Kraniotomie oder sonstige Rettungsmaßnahmen waren nicht möglich. Die Familie willigte ein, sie auf die Intensivstation zu bringen und an ein Beatmungsgerät anzuschließen. Kurz darauf wurde ihr Tod bestätigt.

Fall 3: 77-Jährige aus Guizhou stirbt in Haft – Leichnam ohne Zustimmung der Familie eingeäschert

Zhou Guixiang, eine 77-jährige Einwohnerin von Guiyang, Provinz Guizhou, magerte während ihrer Haft im Frauengefängnis von Guiyang stark ab und es wurden Tumore in ihrer Leber und ihrem Darm festgestellt. Ihr Antrag auf Freilassung auf Kaution war noch anhängig, als sie am 23. Oktober 2024 verstarb. Ihr Leichnam war bereits ohne Zustimmung ihrer Familie eingeäschert worden, als diese nach der Benachrichtigung über ihren Tod im Gefängnis eintraf.

Ausgewählte Folterfälle

Fall 1: Frau geschlagen und beschimpft, weil sie Falun Dafa nicht aufgabSun Chan Sun Chan aus dem Kreis Susong, Provinz Anhui, wohnhaft in der Stadt Haikou, Provinz Hainan, wurde am 26. März 2025 verhaftet, weil sie in ihrer Nachbarschaft Flugblätter über Falun Dafa verteilt hatte. In der Nacht fesselten Wärter der örtlichen Haftanstalt sie an ein Bett und nahmen ihr die Fesseln drei Tage lang nicht ab. Nach weiteren zwei Tagen kamen Direktor Li Yubo und sechs Beamte der Staatssicherheit der Stadt Haikou und versuchten, sie zum Verzicht auf Falun Dafa zu zwingen. Als sie sich weigerte, schlugen und beschimpften sie sie. Aus Protest gegen die Verfolgung trat sie in den Hungerstreik. Nach 15 Tagen Haft wurde sie freigelassen und nach Susong zurückgebracht.

Fall 2: Mann aus Heilongjiang wegen Falun Dafa zu sechs Jahren Haft verurteilt und in Haft gefoltert und zwangsernährt

Feng Guoqing, etwa 59 Jahre alt, aus Yichun, Provinz Heilongjiang, wurde am 4. Dezember 2024 verhaftet und sein Haus wiederholt durchsucht. Bei den Razzien wurden über 200.000 Yuan (etwa 23.900 Euro) Bargeld beschlagnahmt. Auf einigen Banknoten waren Informationen zur Verfolgung von Falun Dafa aufgedruckt, um trotz der strengen Zensur in China auf die Bewegung aufmerksam zu machen.

Da er sich während des Verhörs weigerte, Fragen zu beantworten und über 40 Tage lang in den Hungerstreik trat, zogen ihm die Polizisten die Kleidung aus und fesselten ihn mit ausgestreckten Armen und Beinen auf ein Bett. Anschließend wurde er zwangsernährt. Er hatte keine andere Wahl, als sich auf dem Bett zu erleichtern. Infolge der Folter versagten seine Nieren.

Folternachstellung: Gefesselt in gespreizter Position

Feng wurde am 20. Juni 2025 vor dem Bezirksgericht Nancha angeklagt. Sein Anwalt wurde am 5. Juli darüber informiert, dass er zu sechs Jahren Haft und einer Geldstrafe von 10.000 Yuan verurteilt wurde.

Fall 3: Frau aus Liaoning in Untersuchungshaftanstalt schwer gefoltert

Chen Yan, 44, aus der Stadt Benxi, Provinz Liaoning, wurde am 14. Juli 2024 wegen der Verbreitung von Informationen über Falun Dafa verhaftet. Als ihr Anwalt sie am 30. Oktober 2024 in der Untersuchungshaftanstalt von Benxi besuchte, erfuhr er, dass sie am 5. August von dreimal von vier Häftlingen geschlagen worden war. Die Häftlinge waren von den Wärtern angewiesen worden, sie zu misshandeln.

Dem Anwalt fiel auf, dass Chen niedergeschlagen war, nur langsam reagierte und schwach wirkte. Er kam am nächsten Tag zu einem weiteren Treffen und war schockiert, dass sie sich an das Treffen vom Vortag nicht erinnern konnte. Sie klagte über Herzklopfen und Blut im Auswurf.

Als das örtliche Gericht später eine Anhörung zu ihrem Fall anberaumte, weigerte sich Chen, daran teilzunehmen. Sie protestierte gegen den Wärter Wang Naihan, der die Häftlinge ständig dazu ermutigte, sie zu schlagen. Auch verbot er ihr, Beschwerde einzulegen, um die Misshandlungen zu beenden.

Fall 4: Zwei Frauen aus Hebei wurden bei einer Polizeirazzia täglich einer Leibesvisitation unterzogen

Li Li und Shi Rui aus der Stadt Cangzhou, Provinz Hebei wurden beide am 17. April 2024 verhaftet und noch am selben Tag in das Untersuchungsgefängnis der Stadt Cangzhou gebracht. Bei ihrer Einlieferung in das Untersuchungsgefängnis wurde Li aufgefordert, sich für eine Durchsuchung auszuziehen. Als sie sich weigerte, wiesen die Wärter mehrere Insassen an, sie nackt auszuziehen. Derselbe Vorgang wiederholte sich am Abend.

Li trat aus Protest gegen die zweimal täglich durchgeführten Leibesvisitationen in den Hungerstreik und war nach etwa zwei Wochen völlig abgemagert. Erst dann beendeten die Wärter die demütigenden Leibesvisitationen.

Insidern zufolge werden Falun-Dafa-Praktizierende und Nicht-Praktizierende im Untersuchungsgefängnis gleichermaßen Leibesvisitationen unterzogen. Diese fanden etwa zu der Zeit statt, als Li und Shi dorthin gebracht wurden.

Die neue Richtlinie verlangte außerdem, dass Häftlinge nackt gefilmt werden, bevor sie entlassen oder in eine andere Einrichtung verlegt werden. Sie müssen ihren nackten Körper in die Kamera drehen und Fragen beantworten wie: „Haben Sie genug zu essen bekommen?“ und „Wurden Sie hier jemals geschlagen?“ Wer die Fragen nicht „richtig“ beantwortete, wurde nicht wie geplant entlassen.