(Minghui.org) Wie Minghui.org kürzlich berichtet hat, wurde die 55-jährige Wu Xi aus dem Kreis Fangzheng, Provinz Heilongjiang, unrechtmäßig zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt, nur weil sie Falun Gong praktiziert.

Wu wurde am Morgen des 4. Dezember 2025 auf dem Weg zum Markt festgenommen. Nachdem sie einem Passanten einen Kalender mit Informationen über Falun Gong überreicht hatte, fuhr plötzlich eine schwarze Limousine vor. Mehrere Zivilpolizisten der Staatssicherheitsabteilung der Großgemeinde Gaoleng stiegen aus dem Fahrzeug und nahmen sie sowie die 76-jährige Falun-Gong-Praktizierende Yu Su’e, die sie begleitete, fest.

In jener Nacht durchsuchte die Polizei Yus Wohnung und beschlagnahmte ihre Falun-Gong-Bücher sowie weitere Wertgegenstände. Anschließend suchten die Beamten die Wohnung einer älteren Person auf, bei der Wu als Haushaltshilfe tätig war. Da sie dort nicht fanden, wonach sie suchten, begaben sie sich zur Wohnung von Guan Yuqin. Sie öffneten die Tür mit einem Schlüssel, den sie zuvor in Wus Tasche gefunden hatten. Guan, die ebenfalls Falun Gong praktiziert, hatte Wu einen Wohnungsschlüssel überlassen.

Die drei Praktizierenden wurden daraufhin zur medizinischen Untersuchung in ein Krankenhaus gebracht. Da Yu und Guan als haftunfähig eingestuft wurden, kamen sie wieder frei. Wu wurde in eine Haftanstalt in der Stadt Harbin – zu deren Verwaltungsbereich der Kreis Fangzheng gehört – gebracht. Später wurde sie in eine andere Einrichtung im Kreis Boli in der Provinz Heilongjiang verlegt.

Gao Qiang, einer der Beamten, die an der Festnahme beteiligt waren, übergab den Fall gemeinsam mit Li Xiang an die Staatsanwaltschaft des Kreises Boli. Das Gericht des Kreises Boli verurteilte Wu zu einer zweijährigen Haftstrafe. Sie wurde daraufhin im Songbin-Gefängnis in der Stadt Harbin inhaftiert. Weitere Einzelheiten zu ihrer strafrechtlichen Verfolgung sind nicht bekannt.

Wu besitzt einen Bachelor-Abschluss der Universität für Wissenschaft und Technologie Changchun sowie einen Master-Abschluss der Universität Jilin. Sie war früher als Dozentin an der Universität Jilin tätig. Nachdem sie 1997 begonnen hatte, Falun Gong zu praktizieren, erholte sie sich von Herzrhythmusstörungen und einer atrophen Gastritis. Bereits vor der aktuellen Verfolgungswelle war sie mehrfach festgenommen worden, weil sie an ihrem Glauben festhielt; sie hat bereits zwei Haftstrafen hinter sich, die sich auf insgesamt sechseinhalb Jahre beliefen.

Drei Festnahmen zwischen 2000 und 2002

Im Juli 2000 reiste Wu nach Peking, um sich für ihr Recht einzusetzen, Falun Gong zu praktizieren. Sie wurde festgenommen und nach Heilongjiang zurückgebracht. Dort wurde sie in der Haftanstalt der Stadt Gaoleng festgehalten. Der Leiter Piao Chun und die Wärter schlugen sie, hängten sie auf und zwangen sie, stundenlang zu laufen.

Einmal schlug Piao auf sie ein, während ein Wärter namens Jin ihr gleichzeitig ins Gesicht schlug. Ein weiterer Wärter, Song, versetzte ihr von hinten einen Tritt, wodurch sie zu Boden stürzte. Beim Sturz prallte ihr Kopf gegen einen steinernen Löwen, wobei sie sich verletzte. Anschließend traktierte eine weitere Gruppe von Wärtern sie mit Tritten und Schlägen.

Als Wu sich weiterhin weigerte, schriftlich zu bestätigen, dass sie Falun Gong aufgeben würde, ließ der Haftanstaltsleiter Piao ihre Schwester kommen, damit diese sie verprügelte. Ihr Arbeitgeber kündigte ihr, und ihr Freund trennte sich von ihr. Zudem wurde die Rente ihres Vaters ausgesetzt. Vor ihrer Freilassung zwangen Beamte des örtlichen Büro 610 sie zur Zahlung einer hohen Geldstrafe.

Im Winter 2001 reiste Wu erneut nach Peking und wurde dort wieder festgenommen. Während ihrer Inhaftierung im Untersuchungsgefängnis des Pekinger Stadtbezirks Xicheng weigerte sie sich, ihre Identität preiszugeben, und trat aus Protest in den Hungerstreik. Die Wärter fixierten sie an einem Bett und ernährten sie mit Gewalt. Sie verweigerten ihr den Gang zur Toilette und legten ihr einen Blasenkatheter, den sie über mehrere Tage hinweg beließen.

Wu wurde zweimal zur Notfallbehandlung in ein Polizeikrankenhaus gebracht. Später wurde sie zu anderthalb Jahren Zwangsarbeit im Arbeitslager Tuanhe verurteilt. Dort nahm man sie jedoch nicht auf, da sie stark untergewichtig war. Am 93. Tag ihres Hungerstreiks ließen die Polizisten sie frei. Ihr Vater und ihr Bruder trugen sie aus der Haftanstalt hinaus.

Im Januar 2002, während Wu sich vorübergehend in Changchun (Provinz Jilin) aufhielt, wurde sie von der dortigen Polizei festgenommen. Sie fesselten sie in einem Folterraum an einen Metallstuhl und stülpten ihr eine Plastiktüte über den Kopf, bis sie beinahe erstickt wäre. Immer wieder setzten sie ihr die Tüte auf und nahmen sie erst ab, kurz bevor Wu bewusstlos wurde. Diese Folter wiederholten sie unzählige Male. Zudem traten und schlugen sie auf sie ein, verbrannten sie mit Zigarettenkippen und quetschten ihre Finger.

Dieses Verhör, das mit Folter einherging, dauerte von 10 Uhr morgens bis 19 Uhr abends. Anschließend brachten die Polizisten sie in die dritte Haftanstalt von Changchun, wo man Wu jedoch nicht aufnahm. Sie wurde zurück auf die Polizeiwache gebracht und dort weiter gefoltert. Schließlich trat ihr Schaum vor den Mund. Erst dann brachten die Polizisten sie in ein Krankenhaus. Sie zeigte kaum noch Lebenszeichen. Die Polizei verständigte ihre Schwester, damit diese sie abholte. Durch das Praktizieren der Falun-Gong-Übungen und das Lesen der Lehre von Falun Gong erholte sie sich rasch wieder.

Verlust von Haushaltsregistrierung und Personalausweis im Jahr 2010

Im Jahr 2010 ließ das Forstamt des Kreises Fangzheng Wus Haushaltsregistrierung und die ihres Vaters bei sich löschen [in China kann die Haushaltsregistrierung an einen Arbeitgeber gebunden sein]. Bis heute haben Vater und Tochter keine Stelle, bei der sie ihre Haushaltsregistrierung anmelden könnten. Folglich besitzen sie auch keine Personalausweise, was es ihnen unmöglich macht, eine Vollzeitbeschäftigung zu finden.

Zwei frühere Haftstrafen von insgesamt 6,5 Jahren

Im Jahr 2017 wurde Wu erneut verhaftet, weil sie Informationsmaterialien über Falun Gong hergestellt hatte. Das Bezirksgericht Songbei in der Stadt Harbin verurteilte sie im Dezember desselben Jahres zu einer dreijährigen Haftstrafe; sie wurde daraufhin in das Frauengefängnis der Provinz Heilongjiang gebracht.

Eine weitere Verhaftung erfolgte im Jahr 2021, nachdem sie gemeldet worden war, weil sie Informationen über Falun Gong verteilt hatte. Beamte der Polizeistation Shangzhi nahmen Wu für 15 Tage in Polizeigewahrsam in der Stadt Harbin. Anschließend wurde sie in das zweite Untersuchungsgefängnis der Stadt Harbin überführt. Später wurde sie zu einer dreieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt. Während ihrer Haft im Frauengefängnis der Provinz Heilongjiang bestraften die Wärter ihre Zellengenossinnen, weil sie sich weigerte, Falun Gong aufzugeben. Die Zellengenossinnen machten sie daraufhin für ihr unerträgliches Leben verantwortlich. Sie schlugen so heftig auf sie ein, dass sie ihr beinahe die Wirbelsäule brachen. Am 19. November 2024 wurde sie aus der Haft entlassen, doch bereits am 4. Dezember 2025 erneut verhaftet.

Früherer Bericht:

Zwölf Falun-Gong-Praktizierende rechtswidrig vor Gericht