(Minghui.org) Eine 69-jährige Frau aus Shanghai wurde am 9. Oktober 2026 wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu zwei Jahren Haft und einer Geldstrafe von 15.000 Yuan (etwa 1.800 Euro) verurteilt. Sie hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Xu Nixia, geboren im April 1957, wurde am 13. Mai 2025 in ihrer Wohnung von Beamten der Staatssicherheitsabteilung des Bezirks Baoshan verhaftet. Seitdem wird sie in der dortigen Haftanstalt festgehalten.

Im Januar 2026 erfuhr Xus Familie, dass die Staatsanwaltschaft des Bezirks Baoshan den Fall an das Bezirksgericht Jing’an weitergeleitet hatte. Dieses ist für Falun-Dafa-Fälle in den Bezirken zuständig, die dem Zweiten Mittleren Gerichtshof von Shanghai unterstehen.

Als ihr Anwalt zum Gericht ging, um die Akten einzusehen, verlangte er, die Audio- und Videoaufzeichnungen des Verhörs nach ihrer Festnahme einzusehen. Ihm wurde mitgeteilt, dass das Aufnahmegerät während des Verhörs „defekt“ gewesen sei. Er wies darauf hin, dass die polizeilichen Ermittlungsgründe gegen seine Mandantin in keinerlei Zusammenhang mit den sogenannten „Beweismitteln“ oder Zeugenaussagen stünden, die später fabriziert worden seien.

Der Anwalt stellte einen formellen Antrag beim Gericht, die Zeugin zur Verhandlung zuzulassen und sie einem Kreuzverhör zu unterziehen. Er erhielt keine Antwort.

Xu stand am 9. Oktober 2026 vor Gericht. Das Komitee für Politik und Recht des Bezirks Baoshan entsandte eine Person zur Verhandlung.

Der Anwalt wies abermals darauf hin, dass die Polizei über keine Rechtsgrundlage für die Einleitung des Verfahrens und die Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft gegen seine Mandantin verfüge. Anstatt diese Entscheidungen mit Rechtsgrundsätzen und gesetzlichen Bestimmungen zu begründen, entgegnete Staatsanwalt Zhao Jian, der Anwalt hätte als Jurist wissen müssen, warum die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hatte.

Xu, die seit ihrer Verhaftung deutlich gealtert und apathisch wirkte, verteidigte sich selbst. Sie betonte, dass kein Gesetz in China Falun Dafa kriminalisiere und forderte ihren Freispruch.

Richter Yang Liu verurteilte Xu am Ende der Verhandlung als schuldig. Die Beisitzer Chen Qian und Gong Xulong, der Gerichtsschreiber Zheng Lin sowie Staatsanwalt Zhao unterschrieben das Urteil.

Xu hat 1997 begonnen, Falun Dafa zu praktizieren. Nachdem die Kommunistische Partei Chinas 1999 die Verfolgung eingeleitet hatte, wurde sie wiederholt verhaftet, weil sie sich weigerte, ihren Glauben aufzugeben. Sie saß bereits zweimal für insgesamt sieben Jahre im Gefängnis. Nach ihrer Freilassung wurde sie über einen längeren Zeitraum überwacht und finanziell verfolgt. Einzelheiten zu ihrer früheren Verfolgung und ihrer jüngsten Verhaftung finden Sie in den im Folgenden verlinkten Berichten.

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