(Minghui.org) Eine 75-jährige Frau aus Chongqing wurde am 5. März 2026 in das Frauengefängnis von Chongqing eingeliefert. Dies geschah einen Tag nachdem ihre Berufung gegen eine zweieinhalbjährige Haftstrafe wegen Falun Dafa abgewiesen worden war.
Liu Fanqin, ehemalige Managerin der Optischen Instrumentenfabrik im Bezirk Beibei, begann 1994 mit dem Praktizieren von Falun Dafa. Danach erholte sich bald von zahlreichen Beschwerden, darunter schwerer Rhinitis, Pharyngitis und Mandelentzündung. Nach Beginn der Verfolgung hielt sie an ihrem Glauben fest und wurde wiederholt ins Visier genommen. So wurde sie beispielsweise am 21. Juni 2003 festgenommen und dabei von der Polizei durch Aufhängen gefoltert; danach waren ihre Arme behindert. Sie wurde zu neun Jahren Haft verurteilt, jedoch am 20. Dezember 2011 vorzeitig entlassen.
Als Anfang 2025 ein neuer stellvertretender Leiter der örtlichen Polizeistation Chaoyang ernannt wurde, übergab Liu ihm Informationsmaterialien zu Falun Dafa und bat ihn eindringlich, sich nicht an der Verfolgung zu beteiligen. Er zeigte sich aufgeschlossen und bat um weitere Materialien. Am 27. April 2025 suchte sie ihn erneut auf und wurde daraufhin festgenommen. Er ließ ihre Wohnung durchsuchen und ihr Handy, ihren Laptop und ihre Falun-Dafa-Bücher beschlagnahmen.
Liu wurde in die Haftanstalt des Bezirks Beibei gebracht. Am 22. Juni 2025 übergab die Staatsanwaltschaft des Bezirks Beibei den Fall an die Staatsanwaltschaft des Bezirks Jiangbei, die seit 2010 für Falun-Dafa-Fälle in Chongqing zuständig ist.
Die Staatsanwaltschaft von Jiangbei erhob am 11. September 2025 Anklage gegen Liu. Das Komitee für Politik und Recht und die Justizbehörde von Chongqing drohten Lius Anwalt mit dem Entzug der Anwaltszulassung, sollte er es wagen, für sie auf nicht schuldig zu plädieren.
Liu wurde am 12. November 2025 im Bezirksgericht Jiangbei angeklagt. Sie sagte zu ihrer Verteidigung aus. Sie argumentierte, dass Falun Dafa in China nicht unter Strafe stehe und dass sie nicht für die Ausübung ihres verfassungsmäßigen Rechts auf Glaubensfreiheit verfolgt werden dürfe.
Das Gericht verurteilte Liu dennoch am 29. November 2025 zu zweieinhalb Jahren Haft. Ihre Berufung wurde am 4. März 2026 abgewiesen. Sie wurde am folgenden Tag inhaftiert, obwohl sie aufgrund ihrer Armbehinderung und ihrer Pflegebedürftigkeit als haftuntauglich galt.
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