(Minghui.org) Die Berufung eines 38-Jährigen aus dem Kreis Julu in der Provinz Hebei gegen eine fünfjährige Haftstrafe wegen seines Glaubens an Falun Dafa wurde abgelehnt. Nun soll der Oberste Gerichtshof der Provinz über den Fall entscheiden. Dort hat der Praktizierenden einen Antrag auf Wiedereinsetzung des Verfahrens eingereicht.
Herr Lu (Vorname unbekannt), geboren im September 1987, wurde am 17. Juli 2023 wegen seines Glaubens festgenommen. Am 1. November desselben Jahres fand seine Anhörung vor dem Bezirksgericht Guangzong statt. Später wurde er zu fünf Jahren Haft verurteilt – von demselben Gericht, das ihm bereits 2016 eine fünfjährige Haftstrafe auferlegt hatte. Während seiner Haftzeit ließ sich seine Frau von ihm scheiden und erhielt das alleinige Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn.
Die Eltern von Lu hörten erst knapp ein Jahr nach der jüngsten Festnahme von seinem Fall. Am 14. Juni 2024 erfuhren sie von der unrechtmäßigen Verurteilung und seiner Verlegung ins Gefängnis. Seine Mutter, die nach seiner ersten Haftstrafe einen Schlaganfall erlitten hatte, war derart verzweifelt, dass sie im Oktober 2024 verstarb. Ihr Tod war ein weiterer Schlag für ihren Mann, der für die Freilassung des Sohnes gekämpft hatte. Der betagte Mann starb 2025 an einem Gehirntumor. Über den Tod seiner Eltern wurde Lu jedoch nicht informiert, geschweige denn zu ihrer Beerdigung gelassen.
Am 20. Februar 2025 legte Lu beim Mittleren Gericht der Stadt Xingtai Berufung ein. Die Anhörung durch einen Berufungsrichter fand später ihn in der Haftanstalt des Kreises Julu statt. Während der gesamten Vernehmung musste Lu Handschellen hinter dem Rücken tragen.
Ohne öffentliche Sitzung entschied der Richter, das ursprüngliche Urteil aufrechtzuerhalten. Daraufhin beauftragte Lu einen Anwalt aus Peking, einen Antrag beim Obersten Gerichtshof der Provinz Hebei einzureichen. Der Fall wurde in die Liste der anhängigen Verfahren aufgenommen und soll 2026 verhandelt werden.
In dem Schriftsatz verwies der Anwalt auf die unzureichenden Beweise, auf deren Grundlage die Verurteilung durch das erstinstanzliche Gericht ergangen war.
Im Urteil heißt es, dass „die Polizei bei der Durchsuchung der Wohnung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vorgegangen ist“. Tatsächlich habe die Polizei bei der Durchsuchung seiner Wohnung am 17. Juli 2023 keinen Durchsuchungsbefehl vorgelegt. Sie habe Lu auch nicht gestattet, die beschlagnahmten Gegenstände zu überprüfen, und ihm keine Liste der Gegenstände ausgehändigt, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Lu Tong und Lu Jingxu (beide nicht mit Herrn Lu verwandt sind) seien als Zeugen angegeben, obwohl sie bei der Razzia nicht anwesend gewesen seien.
Der Anwalt verwies auf die Aussage seines Mandanten, wonach ihn Polizisten mit Pfefferspray besprüht hätten, bevor sie ihn am 17. Juli 2023 zum Fallbearbeitungszentrum der Polizeibehörde des Bezirks Julu brachten. Hauptmann Zhao Yun (+86-17692996298) und der Beamte Chen Jianlin hätten seinen Mandanten dreimal verhört. Dieser habe jedoch geschwiegen und sich geweigert, die vom Beamten Song Shenyu erstellten Anhörungsprotokolle zu unterzeichnen.
Außerdem führte der Anwalt aus, was der Praktizierende ihm über den Verlauf seines Prozesses am 1. November 2023 berichtet habe. In der Akte sei die Telefonnummer seines Vaters vermerkt, aber Richter Wang Mingwei (+86-17703398198) habe den betagten Mann nie über den Prozess informiert. Der Richter habe Lu gefragt, ob dieser seine Schuld eingestehe. Dieser habe geantwortet, dass er mit seinem Glauben an Falun Dafa gegen kein Gesetz verstoßen hätte. Zudem habe die Staatsanwaltschaft des Bezirks Guangzong die von der Polizei vorgelegten Beweise nicht überprüft. Die in der Wohnung seines Mandanten beschlagnahmten Falun-Dafa-Bücher und Informationsmaterialien würden dessen Mutter gehören. Selbst wenn sie ihm gehören würden, wäre es völlig legal gewesen, solche Gegenstände zu besitzen, argumentierte der Anwalt.
Lu habe zudem Richter Wang erklärt, dass die Polizei seinen Vater – einen Analphabeten – seinen Haftbefehl unterschreiben ließen, ohne ihn über den Inhalt aufzuklären. Darüber hinaus habe die Polizei sogar leeres Kopierpapier aus seiner Wohnung beschlagnahmt und als Beweismittel gegen ihn gewertet.
Lu befindet sich derzeit in Tangshan in der fünften Abteilung des Gefängnisses Jidong, auch bekannt als Jidong-Abteilung der Gefängnisverwaltungsbehörde der Provinz Hebei. Dieses Gefängnis verfügt über neun Abteilungen. Derzeit sind in der ersten, zweiten, vierten und fünften Abteilung Falun-Dafa-Praktizierende inhaftiert.
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