(Minghui.org) Drei ältere Frauen, festgenommen auf einem Markt – und wenig später zu Haftstrafen verurteilt. Festnahmen ohne klare Grundlage, zweifelhafte Beweise und vorgegebene Urteile – was wie ein Einzelfall erscheinen mag, ist für Falun-Dafa-Praktizierende kein Ausnahmefall. Der folgende Fall steht exemplarisch für ein Vorgehen, das sich in ähnlicher Form immer wieder beobachten lässt.
Die Falun-Dafa-Praktizierenden Li Yufang (etwa 70 Jahre alt), Cui Xiujü (etwa 70 Jahre alt) und Luan Yanping (über 50 Jahre alt) aus der Stadt Longkou (Yantai, Provinz Shandong) wurden am 17. Juli 2025 auf einem Markt von der Polizei festgenommen und unter falschen Anschuldigungen angeklagt.
Am 23. Januar 2026 wurden die drei vor Gericht gestellt. Am 13. März verurteilte man Cui Xiujü und Luan Yanping rechtswidrig zu jeweils drei Jahren und neun Monaten Haft sowie zu Geldstrafen in Höhe von 20.000 Yuan; Li Yufang wurde zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft sowie zu einer Geldstrafe von 10.000 Yuan verurteilt. Derzeit haben alle drei Berufung eingelegt.
Während der Verhandlung erklärten Cui Xiujü und Li Yufang mehrfach, dass die ihnen zugeschriebenen Unterschriften nicht von ihnen stammten und unter Drohung und Einschüchterung erzwungen worden seien. Auch die Verteidiger aus dem Kreis der Angehörigen wiesen darauf hin, dass die sogenannten „Beweise“ nicht im Gerichtssaal geprüft worden seien und daher nicht als Grundlage für eine Verurteilung dienen dürften. Dennoch missachtete das Gericht der Stadt Longkou die gesetzlichen Verfahren, folgte den Anweisungen übergeordneter Stellen und fällte ein Fehlurteil gegen die drei Praktizierenden.
I. Eine lange vorbereitete Verhaftungsaktion
Während der mehr als zwanzigjährigen Verfolgung von Falun Dafa durch die Kommunistische Partei Chinas folgten die Verantwortlichen des „Büro 610“ sowie der politischen und juristischen Komitees in Longkou konsequent der Verfolgungspolitik. Wiederholt wiesen sie die Staatssicherheitsabteilung (Guobao) des Polizeibüros von Longkou an, Falun-Dafa-Praktizierende im gesamten Zuständigkeitsbereich systematisch zu verfolgen. So kam es am 11. April 2011, im Oktober 2015, am 3. Juli 2019, am 9. Mai 2023 sowie am 17. Juli 2025 jeweils zu groß angelegten Verhaftungsaktionen und zur Belästigung unbeteiligter Bürger.
Am frühen Morgen des 17. Juli 2025 nutzte die Staatssicherheitsabteilung mithilfe von Big-Data-Analysen gesammelte Informationen über Praktizierende, mobilisierte zahlreiche Polizeikräfte und Hilfspolizisten aus verschiedenen Polizeistationen und setzte Privatfahrzeuge ein. Vor den Wohnungen der Praktizierenden sowie an von ihnen häufig besuchten Orten wurden Beobachtungsposten eingerichtet, um gezielt nach vorbereiteten Namenslisten Festnahmen durchzuführen. An diesem Tag wurden über zehn Praktizierende verhaftet und ihre Wohnungen durchsucht, mehr als zwanzig weitere Personen wurden belästigt.
Gegen 8 Uhr morgens führte Guo Fudui von der Staatssicherheitsabteilung gemeinsam mit Polizisten aus den Polizeistationen Xufu, Xinjia und dem Entwicklungsgebiet eine Aktion auf dem Dawang-Markt in Xufu durch. Dort wurden Li Yufang, Cui Xiujü und Luan Yanping verhaftet, während sie über die wahren Umstände informierten.
Die beteiligten Polizisten trugen keine Uniform und wiesen sich nicht aus. Ohne Vorwarnung stürzten sie sich auf die drei Frauen, die etwa im Alter ihrer eigenen Mütter waren. Cui Xiujü wurde von sieben bis acht Beamten zu Boden gedrückt und gewaltsam gefesselt. Auch Luan Yanping und Li Yufang legten sie Handschellen an und brachten sie gewaltsam in Polizeifahrzeuge.
Anschließend nahmen die Polizisten die Schlüssel der Praktizierenden, um deren Wohnungen ohne jede rechtliche Grundlage zu durchsuchen. Sämtliche Schubladen, Schränke und Kisten wurden durchwühlt. Die von den Praktizierenden aufbewahrten Falun-Dafa-Bücher, Porträts des Meisters sowie Materialien zur Aufklärung der wahren Umstände wurden vollständig beschlagnahmt und später als belastendes „Beweismaterial“ verwendet.
Die drei Frauen wurden daraufhin in den unterirdischen Verhörraum des Polizeibüros von Longkou gebracht und verhört. Gegen 16 Uhr brachte man sie in ein Krankenhaus in Yantai, wo sie einer körperlichen Untersuchung unterzogen wurden. Gegen 23 Uhr überführte man sie in das Untersuchungsgefängnis der Stadt Yantai und nahm sie dort in Haft; am 8. August wurde ihre Festnahme formell genehmigt.
II. Rechtswidriges Vorgehen der Staatsanwaltschaft
Am 18. August 2025 übergab die Staatssicherheitsabteilung des Polizeibüros von Longkou den Fall mit der Begründung „Ermittlungen abgeschlossen“ an die Staatsanwaltschaft. Nachdem die Angehörigen davon erfahren hatten, reichten sie am 20. August unverzüglich schriftliche Anträge ein, beantragten gesetzeskonform die Verteidigung durch Angehörige und legten mehrere rechtliche Dokumente vor, darunter:
– Antrag auf rechtliche Erläuterung des Falls
– Antrag auf Überprüfung der Notwendigkeit der Haft
– Antrag auf Beiziehung entlastender Beweise
– Antrag auf Änderung der Zwangsmaßnahmen
– Antrag auf Akteneinsicht und Gespräche
Die zuständige Staatsanwältin Lü Shasha ignorierte sämtliche Unterlagen, reagierte nicht innerhalb der gesetzlichen Frist und verweigerte die Anträge mit der Begründung, es müsse zunächst eine Vollmacht der Betroffenen vorgelegt werden.
Am 22. August legten die Verteidiger die unterzeichnete Vollmacht vor, doch ihnen wurde mitgeteilt, dass der Fall bereits geprüft und an das Gericht weitergeleitet worden sei. Auf Nachfrage erklärte die Staatsanwältin:
„Ist es nicht gut, wenn wir schnell arbeiten? Manche Fälle erledigen wir in ein bis zwei Tagen.“
Durch diese gezielt geschaffenen Hürden wurde den Verteidigern faktisch die Möglichkeit genommen, fristgerecht Stellung zu nehmen und am Verfahren mitzuwirken.
Relevante gesetzliche Bestimmungen
Artikel 173 der Strafprozessordnung der Volksrepublik China (刑事诉讼法):
Die Volksstaatsanwaltschaft hat bei der Prüfung eines Falles den Beschuldigten zu vernehmen, die Stellungnahmen der Verteidiger, der diensthabenden Anwälte, der Geschädigten sowie deren Prozessvertreter anzuhören und diese zu protokollieren. Schriftliche Stellungnahmen sind zu den Akten zu nehmen。
Artikel 330 der Regeln der Obersten Volksstaatsanwaltschaft für das Strafverfahren (Auszug):
Bei der Prüfung eines zur Anklage übergebenen Falles ist insbesondere festzustellen:
– ob die Identität des Beschuldigten eindeutig ist
– ob Tat, Zeit, Ort, Mittel und Folgen klar sind
– ob die rechtliche Einordnung korrekt ist
– ob ein Geständnis vorliegt
– ob die Beweismittel vollständig, verlässlich und ausreichend sind
– ob rechtswidrig erlangte Beweise vorliegen
– ob die Ermittlungsmaßnahmen rechtmäßig waren
– ob die Zwangsmaßnahmen angemessen sind
– ob Straftaten übersehen wurden oder keine Strafverfolgung geboten ist
– ob mit den betroffenen Vermögenswerten ordnungsgemäß umgegangen wurde
Für diese umfassende Prüfung sieht das Gesetz eine Frist von einem Monat vor.
Schwere Verfahrensverstöße
In diesem Fall wurde die Prüfung abgeschlossen, ohne die Verteidiger anzuhören – ein klarer Verstoß gegen Artikel 173 der Strafprozessordnung. Zudem ist es offensichtlich unmöglich, die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen innerhalb weniger Tage durchzuführen.
Dennoch schloss die Staatsanwältin die Anklageprüfung in weniger als fünf Tagen ab und:
– ignorierte zahlreiche Rechtsverstöße in der Ermittlungsphase
– ignorierte sämtliche Anträge der Verteidigung
– verweigerte Akteneinsicht und Treffen
– entzog der Verteidigung ihre Verfahrensrechte
Damit trug sie maßgeblich zur Entstehung dieses Fehlurteils bei.
III. Eine absurde Gerichtsverhandlung
Am 23. Januar 2026 fand im ersten Sitzungssaal des Gerichts von Longkou eine sogenannte „öffentliche Verhandlung“ statt. Tatsächlich durfte jedoch jeder Angeklagte nur zwei Angehörige als Zuhörer mitbringen.
Um 10:30 Uhr wurden die drei Praktizierenden in den Saal geführt. Der Verteidiger beantragte, die Handschellen abzunehmen. Der vorsitzende Richter Zhao Yu fragte: „Zu wem gehören die Handschellen?“
Der Gerichtsdiener antwortete: „Zum Untersuchungsgefängnis, wir haben keinen Schlüssel.“
Diese offensichtlich vorgeschobene Begründung machte die Absurdität des Verfahrens deutlich.
(1) Befangenheit wäre geboten gewesen, wurde jedoch verweigert
Während der Gerichtsverhandlung stellte der Verteidiger aus dem Kreis der Angehörigen von Li Yufang gesetzeskonform einen Antrag auf Ablehnung wegen Befangenheit. Zhao Yu fragte: „Wen beantragen Sie abzulehnen?“
Der Verteidiger brachte zwei Punkte vor:
1. Es wird beantragt, dass die anwesenden Parteimitglieder in den Ausstand treten. Begründung: Parteimitglieder vertreten den Atheismus, während Falun-Gong-Praktizierende an eine göttliche Existenz glauben. Atheisten sind nicht in der Lage, diesen Glauben zu verstehen oder zu respektieren und haben daher nicht das Recht, über Praktizierende zu urteilen, die an „Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht“ glauben.
2. Es wird beantragt, dass der Staatsanwalt sowie der vorsitzende Richter in den Ausstand treten. Begründung: Gegen beide wurde bereits Anzeige erstattet, wodurch ein Interessenkonflikt entstanden ist. Gemäß Artikel 31 der Strafprozessordnung hätten sie sich daher für befangen erklären müssen.
Zhao Yu holte lediglich kurz die Meinung des Staatsanwalts ein und verkündete anschließend unter offensichtlicher Verletzung der gesetzlichen Verfahrensvorschriften im Gerichtssaal:
„Ihr Antrag fällt nicht unter die gesetzlich vorgesehenen Fälle und wird hiermit zurückgewiesen.“
Als der Verteidiger nach der Begründung fragte, reagierte Zhao Yu schroff: „Haben Sie das nicht verstanden?“
Artikel 31 der Strafprozessordnung legt jedoch eindeutig fest: Über die Ablehnung von Richtern und Staatsanwälten entscheidet der Gerichtspräsident bzw. der leitende Staatsanwalt. Dass Zhao Yu den Antrag eigenmächtig zurückwies, stellt einen Missbrauch seiner Befugnisse dar und verletzt die Verfahrensrechte der Beteiligten schwerwiegend.
(2) Zeugen und Sachverständige erschienen nicht zur Beweisprüfung
Die vom Verteidiger aus dem Kreis der Angehörigen form- und fristgerecht eingereichten Anträge, darunter:
– Antrag auf rechtliche Erläuterung vor der Verhandlung
– Antrag auf Änderung der Zwangsmaßnahmen
– Antrag auf Beiziehung entlastender Beweise
– Antrag auf erneute Begutachtung
– Antrag auf Akteneinsicht und Gespräche
– Antrag auf Erscheinen von Zeugen und Sachverständigen vor Gericht
wurden von Zhao Yu komplett unbeantwortet gelassen.
Während der Verhandlung fragte der Verteidiger nach, warum keine Antwort erfolgt sei. Zhao Yu antwortete erst im Gerichtssaal und beschränkte sich dabei auf eine oberflächliche Stellungnahme, die er als „Antwort vor Gericht“ darstellte. Das Ergebnis lautete entweder „nicht genehmigt“ oder „abgelehnt“, womit die gesetzlichen Verfahrensvorschriften vollständig missachtet wurden.
(3) Missachtung neuer Beweise während der Verhandlung
Während der Verhandlung legten die Verteidiger aus dem Kreis der Angehörigen von Luan Yanping und Li Yufang zwei entscheidende neue Beweise vor:
– Dokument Nr. 39 (2000) des Ministeriums für öffentliche Sicherheit
– Verordnung Nr. 50 der Staatlichen Hauptverwaltung für Presse und Publikation
Darüber hinaus wurde ein am 6. Februar 2015 auf der offiziellen Website der Staatsanwaltschaft der Provinz Shandong veröffentlichter Text als Beweismittel eingereicht:
„Stellungnahme der Staatsanwaltschaft im Berufungsverfahren wegen des Verdachts des vorsätzlichen Mordes im Zusammenhang mit einer sogenannten Sektenorganisation (Fall vom 28. Mai, Zhaoyuan, Yantai)“.
In dieser Stellungnahme wird ausdrücklich das Dokument Nr. 39 (2000) zitiert. In der darin aufgeführten Liste von 14 sogenannten „Sektenorganisationen“ ist Falun Gong nicht enthalten.
Daraufhin stellten die Verteidiger die Frage: Warum kann die Staatsanwaltschaft in vergleichbaren Fällen dieses Dokument heranziehen, während der Staatsanwalt in diesem Fall dessen Anwendung verweigert?
Daraufhin erklärte die Staatsanwältin Lü Shasha: „Die Herkunft der Beweise ist zweifelhaft, sie werden nicht übernommen.“ Zhao Yu wiederholte lediglich: „Das Gericht hat es protokolliert.“
Die Verteidiger wiesen darauf hin, dass das Verhalten der Angeklagten keinen Zusammenhang mit den erhobenen Anklagepunkten habe und lehnten die Anschuldigungen ab.
Zhao Yu wiederholte erneut: „Das Gericht hat es protokolliert.“
(4) Zentrale Beweise wurden nicht überprüft, deutliche Parteilichkeit des vorsitzenden Richters
Während der Verhandlung hinderte der vorsitzende Richter die Verteidiger mehrfach daran, Fragen zu stellen, und ließ zentrale Beweise nicht überprüfen, was einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Verfahrensvorschriften darstellt.
Nach der Auslegung der Strafprozessordnung:
Artikel 71: Beweise, die nicht im Gerichtssaal vorgelegt, identifiziert und überprüft wurden, dürfen nicht als Grundlage für die Urteilsfindung dienen.
Artikel 268: Zentrale Beweise, die Einfluss auf Schuldspruch und Strafmaß haben, müssen gesondert vorgelegt und überprüft werden, wobei die Stellungnahmen umfassend anzuhören sind.
In diesem Fall jedoch:
– wurden zentrale Beweise nicht vorgelegt
– erschienen weder Zeugen noch Sachverständige vor Gericht
– wurden die Verteidiger wiederholt unterbrochen
– zeigte der vorsitzende Richter eine deutliche Parteilichkeit zugunsten der Staatsanwaltschaft
Der gesamte Ablauf der Verhandlung wich in schwerwiegender Weise von den gesetzlichen Verfahren ab.
Ablauf der Beweisaufnahme (wörtliche Wiedergabe)
Im Abschnitt der Beweisaufnahme verlangte der Verteidiger von Li Yufang, dass der Staatsanwalt die rechtliche Grundlage für die Einstufung von Materialien als „Sektenpropaganda“ durch das Polizeibüro von Yantai vorlegt.
Zhao Yu (unterbricht): „Es dürfen nur Fragen zur Schuld oder Unschuld sowie zur Strafhöhe gestellt werden, nicht aber der Staatsanwalt hinterfragt werden.“
Verteidiger von Li Yufang: „Ist das nicht Teil der Beweisprüfung?“
Zhao Yu: „Wird protokolliert. Was noch?“ (Er dreht sich um) „Der Verteidiger von Luan Yanping soll Stellung nehmen.“
Verteidiger von Luan Yanping: „Ich möchte den Staatsanwalt fragen: Auf welcher Grundlage haben Sie das Polizeibüro von Yantai beauftragt, diese Einstufung vorzunehmen?“
Zhao Yu: „Sie sollen sich jetzt zur Schuld oder Unschuld sowie zur Strafhöhe von Luan Yanping äußern.“
Verteidiger: „Ist das nicht genau die Beweisprüfung?“
Staatsanwalt: „Ja, Sie sollen Ihre Meinung zur Beweisprüfung äußern, nicht mich befragen. Sie können den Angeklagten Fragen stellen.“
Verteidiger: „Die Beweise wurden doch von Ihnen vorgelegt, richtig? Dann müssen Sie auch erklären, worauf sie beruhen…“
Zhao Yu (unterbricht erneut): „Überlegen Sie, was das Gericht für Sie protokollieren soll. Oder was genau ist Ihr Antrag, den das Gericht festhalten soll?“
Verteidiger: „Die Grundlage, auf der das Polizeibüro von Yantai die Einstufung als sogenannte Sektenpropaganda vorgenommen hat.“
(Im Gerichtssaal herrscht völlige Stille)
Zhao Yu: „Gut, fahren Sie fort.“
Verteidiger: „Warum wird darauf nicht geantwortet? Wir warten.“
Zhao Yu: „Welche Erklärung möchten Sie zu Protokoll geben? Das Gericht verfährt strikt nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Verteidiger kann dem Angeklagten Fragen stellen und seine Verteidigung vortragen. Ihr Antrag wurde bereits zu Protokoll genommen. Haben Sie weitere Einwände gegen die Beweise?“
Verteidiger von Li Yufang: „Die Beweise müssten doch im Gerichtssaal vorgelegt werden.“
Zhao Yu (lenkt ab): „Hat der Verteidiger von Luan Yanping noch weitere Ausführungen zur Verteidigung zu machen?“
Verteidiger von Li Yufang: „Die Beweise der Staatsanwaltschaft müssen vollständig vor Gericht vorgelegt werden. Werden sie nicht vorgelegt, gelten sie nicht als Beweise.“
Zhao Yu: „Das Gericht hat dies zu Protokoll genommen. Alle Beweise wurden im Gerichtssaal geprüft. Die Stellungnahmen aller Beteiligten wurden ergänzt und zu den Akten genommen. Nach Beratung durch das Gericht werden sie bestätigt. Die Beweisaufnahme ist damit abgeschlossen; wir gehen nun zur Phase der Schlussplädoyers über.“
Verteidiger von Luan Yanping: „Moment, ich habe Einwände.“
Zhao Yu: „Das Gericht hat es protokolliert. Haben Sie Einwände?“
Verteidiger: „Die Beweise werden nicht einmal vorgelegt – wie kann man da von Beweisprüfung sprechen?“
Zhao Yu: „Das Gericht hat dies zu Protokoll genommen. Bitte halten Sie sich an die Anweisungen des Gerichts. Weitere Einwände können Sie im Rahmen des Schlussplädoyers vorbringen.“
Verteidiger von Li Yufang: „Warum werden die Beweise nicht im Gerichtssaal vorgelegt?“
Zhao Yu: „Ihre Meinung wurde protokolliert.“
Verteidiger von Luan Yanping: „Was nützt das Protokollieren?“
Zhao Yu: „Bitte folgen Sie den Anweisungen des Gerichts. Die Verhandlung läuft. Zeigen Sie dem Gericht den gebotenen Respekt. Ihre Stellungnahme wurde zu Protokoll genommen.“
Verteidiger: „Ist die Aussage ‚Das Gericht hat es protokolliert‘ so zu verstehen, dass Beweise, die nicht im Gerichtssaal geprüft wurden, als unzulässig ausgeschlossen werden? Oder handelt es sich lediglich um eine irreführende und beschwichtigende Floskel des Richters Zhao Yu?“
(5) Anträge auf Informationsfreigabe bleiben ohne Ergebnis
Am 30. September 2025 stellte der Verteidiger aus dem Kreis der Angehörigen von Luan Yanping beim Polizeiamt der Provinz Shandong einen Antrag auf Offenlegung von Regierungsinformationen. Gefordert wurde die Offenlegung der normativen Dokumente oder Vorschriften, auf deren Grundlage das Ministerium für öffentliche Sicherheit Artikel 15 der „Auslegung des Obersten Volksgerichts und der Obersten Volksstaatsanwaltschaft zur Anwendung des Rechts bei Strafverfahren im Zusammenhang mit der Organisation und Nutzung von Sektenorganisationen zur Untergrabung der Rechtsdurchsetzung“ (Fa Shi [2017] Nr. 3) anwendet.
Am 31. Oktober 2025 antwortete das Polizeibüro von Longkou, dass die betreffenden Dokumente „polizeiliche Arbeitsgeheimnisse“ beträfen und daher „nicht offengelegt werden dürften“.
Jedoch bestimmt Artikel 20 der Verordnung der Volksrepublik China über die Offenlegung von Regierungsinformationen eindeutig: „Verwaltungsbehörden sind verpflichtet, ihre administrativen Vorschriften, Regelungen und normativen Dokumente von sich aus offenzulegen.“
Die Beantragung von Informationsfreigabe ist ein gesetzlich verankertes Recht der Bürger. Solche legitimen Anträge als „Petitionsangelegenheiten“ umzudeuten und zur Einschüchterung der Bevölkerung zu nutzen, stellt im Kern eine Methode dar, die Öffentlichkeit zu täuschen und zu kontrollieren.
Mehrfache Ablehnung bzw. Nichtbeantwortung von Informationsanträgen
Im Oktober 2025 reichten die Verteidiger aus dem Kreis der Angehörigen von Li Yufang und Luan Yanping jeweils beim Polizeibüro von Yantai sowie beim Polizeiamt der Provinz Shandong Anträge auf Offenlegung von Regierungsinformationen ein. Sie beantragten ordnungsgemäß die Veröffentlichung folgender Inhalte:
1. Die normativen Rechtsdokumente, auf deren Grundlage Polizeibehörden auf Ebene von Städten oder höher sogenannte „Einstufungsbescheide“ erstellen, einschließlich Name, Veröffentlichungsdatum, Veröffentlichungsform und Registrierungsstatus.
2. Die normativen Rechtsdokumente, auf deren Grundlage Polizeibehörden auf Ebene von Städten oder höher im Auftrag von Gerichten oder Staatsanwaltschaften solche „Einstufungsbescheide“ erstellen.
3. Die von Oberstem Volksgericht, Oberster Volksstaatsanwaltschaft und dem Ministerium für öffentliche Sicherheit gemeinsam erlassenen Dokumente zur Umsetzung von Artikel 15 der Auslegung (Fa Shi [2017] Nr. 3), einschließlich Inhalt, Veröffentlichungszeitpunkt und Veröffentlichungsform.
4. Die zuständigen Fachabteilungen innerhalb der Polizeibehörden auf Ebene von Städten oder höher, die für die Erstellung solcher „Einstufungsbescheide“ verantwortlich sind, einschließlich ihrer Befugnisse, rechtlichen Grundlagen, herausgebenden Stellen, Veröffentlichungsdaten und Registrierungen beim Staatsrat.
5. Die Kriterien, nach denen diese Abteilungen sogenannte „Sektenpropagandamaterialien“ analysieren, unterscheiden, bewerten und klassifizieren, einschließlich Veröffentlichungszeit, -form und -medium.
6. Die erforderlichen Qualifikationsnachweise der betreffenden Stellen zur Ausstellung solcher „Einstufungsbescheide“, insbesondere das „Zertifikat für forensische Institutionen“ gemäß den einschlägigen Vorschriften.
7. Die Namen der Gutachter sowie deren Qualifikationsnachweise („Gutachterzertifikate“) gemäß den einschlägigen Vorschriften.
Beide Behörden bestätigten den Eingang der Anträge, gaben jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist keinerlei Antwort. Anträge auf administrative Überprüfung wurden mit dem Hinweis „nicht angenommen“ zurückgewiesen; Klagen wurden mit der Begründung abgelehnt, „der Fall sei nicht auffindbar“.
Schlusswort
Dies ist die Lebenswirklichkeit normaler Bürger im sogenannten „friedlichen und wohlhabenden Zeitalter“: Selbst ordnungsgemäß gestellte Anträge auf Informationszugang werden verzögert, abgewiesen oder schlicht ignoriert – und mit ihnen die Rechte der Bürger sowie die Grundlagen rechtsstaatlicher Verfahren.
Frühere Berichte:
Weitere Details zur Gerichtsverhandlung gegen drei Frauen aus Shandong
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