(Minghui.org) Wie Minghui.org bereits berichtete, ist eine 78-jährige Frau in Kunming, Provinz Yunnan, wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu zwei Jahren Haft verurteilt und inhaftiert worden. Dieser Bericht liefert neue Informationen zu ihrem Fall.

Wang Yulan wurde am 6. Juni 2024 verhaftet und am folgenden Tag gegen Kaution freigelassen. Am 16. April 2025 wurde sie zu zwei Jahren Haft und einer Geldstrafe von 8.000 Yuan (ca. 960 Euro) verurteilt. Ihre Berufung beim Mittleren Gericht von Kunming am selben Tag blieb erfolglos.

Aufgrund ihres hohen Blutdrucks und anderer gesundheitlicher Probleme beantragte Wangs Familie, dass sie ihre Haftstrafe außerhalb des Gefängnisses verbüßen solle. Der Antrag wurde abgelehnt. Wang wurde zwar nicht sofort wieder inhaftiert, aber Polizisten brachten sie am 15. März 2026 unter einem Vorwand zur ärztlichen Untersuchung in ein Krankenhaus. Nach der Untersuchung wurde sie dann direkt in die Haftanstalt Kunming gebracht. Von dort wurde sie am nächsten Tag in das Krankenhaus Xinhua eingeliefert. Nach einer unbestimmten Zeit im Krankenhaus wurde Wang in das zweite Frauengefängnis der Provinz Yunnan verlegt. Ihre Haftstrafe wird voraussichtlich im März 2028 enden.

Die neu verfügbaren Informationen deuten darauf hin, dass Wangs Verhaftung durch einen Brief ausgelöst wurde, den sie am 12. April 2024 bei der Postfiliale in der Chuanjin Straße aufgegeben hatte. Der Brief war an Staatsanwältin Su Jing von der Staatsanwaltschaft des Bezirks Xishan adressiert. Su hatte in der Vergangenheit mehrere Falun-Dafa-Praktizierende aus der Region angeklagt, und Wang hatte sie in dem Brief aufgefordert, die Verfolgung gesetzestreuer Bürger einzustellen.

Die Polizei von Kunming wurde auf den Brief aufmerksam und stufte ihn als Falun-Dafa-„Propaganda“ ein. Sie durchsuchte Wangs Wohnung und beschlagnahmte ihre Falun-Dafa-Bücher und Informationsmaterialien. Anschließend wurde sie wegen Verstoßes gegen Artikel 300 des Strafgesetzbuches angeklagt. Dieser besagt, dass diejenigen, die eine Sekte nutzen, um die Strafverfolgung zu untergraben, mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft werden müssen.

Als Chinas gesetzgebendes Organ hat der Volkskongress weder ein Gesetz erlassen, das Falun Dafa unter Strafe stellt, noch es als Sekte eingestuft. Die zuständige Staatsanwältin berief sich auf eine Auslegung von Artikel 300 des Strafgesetzbuches, die vom Obersten Volksgerichtshof und der Obersten Volksstaatsanwaltschaft im November 1999 erlassen worden war. Diese Auslegung sah vor, dass jeder, der Falun Dafa praktiziert oder propagiert, mit aller Härte des Gesetzes verfolgt werden solle. Wang wies darauf hin, dass eine neue Auslegung, die die Fassung von 1999 ersetzte, am 1. Februar 2017 in Kraft getreten war. Diese neue Auslegung erwähnt Falun Dafa nicht und betont, dass jede Anklage gegen jemanden, der „einer Sekte angehört“, auf einer soliden Rechtsgrundlage beruhen muss.

Die Staatsanwaltschaft führte als Rechtsgrundlage zwei Bekanntmachungen der chinesischen Presse- und Publikationsbehörde vom Juli 1999 an, die die Veröffentlichung von Falun-Dafa-Büchern verboten. Wang erklärte, die Behörde habe das Verbot 2011 aufgehoben, und der Besitz von Falun-Dafa-Büchern sei für Praktizierende nun völlig legal. Daher hätten die in ihrer Wohnung beschlagnahmten Falun-Dafa-Materialien niemals als Beweismittel für ihre Verurteilung zugelassen werden dürfen.

Zu den Beweismitteln der Anklage gehörten außerdem zwei Bekanntmachungen des chinesischen Ministeriums für Öffentliche Sicherheit aus den Jahren 2000 und 2005 mit demselben Titel, aber unterschiedlichen Aktenzeichen (Bekanntmachung [2000] Nr. 39 und Bekanntmachung [2005] Nr. 39). Die Bekanntmachung trug den Titel „Bekanntmachung des Ministeriums für Öffentliche Sicherheit zur Identifizierung und zum Verbot von Sektenorganisationen“. Wang wies darauf hin, dass in den beiden Bekanntmachungen insgesamt 14 Sektenorganisationen genannt wurden, doch Falun Dafa sei nicht darunter.

In ihrer Berufung wiederholte Wang die oben genannten Argumente, doch das Mittlere Gericht der Stadt Kunming entschied trotzdem gegen sie.

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