(Minghui.org) Nach vier Anhörungen verurteilte das Bezirksgericht Wanghua am 23. April 2026 zehn Einwohner der Stadt Fushun, Provinz Liaoning, zu Haftstrafen, nur weil sie Falun Dafa praktizieren:
den 70-jährigen Wang Nanfang zu sieben Jahren und einer Geldstrafe von 20.000 Yuan (etwa 2.400 Euro); den 63-jährigen Zhou Shuyou, den über 50-jährigen Liu Haitao, die 73-jährige Lai Chunlian und Wang Guozhong (m, Anfang 40 und behindert) zu jeweils fünf Jahren und einer Geldstrafe von 15.000 Yuan (etwa 1.800 Euro); den 58-jährigen Wang Zexing die über 60-jährige Hu Mingli, die über 60-jährige Hu Fengju die 64-jährige Huang Yuping und die über 60-jährige Li Shuqin (sehbehindert und auf Gehhilfen angewiesen) zu jeweils vier Jahren und sechs Monaten sowie einer Geldstrafe von 10.000 Yuan (etwa 1.200 Euro).
Die Festnahme der zehn Praktizierenden erfolgte am 12. Juli 2024 bei einer Polizeirazzia. Wang Nanfang wurde von den Polizisten zu Boden gestoßen. Sie hielten ihn fest, traten ihm ins Gesicht und schlugen auf ihn ein. Er musste mit einem Krankenwagen zur Behandlung ins Krankenhaus gebracht werden.
Die Staatssicherheitsabteilung des Landkreises Qingyuan leitete den Fall im September 2024 an die Staatsanwaltschaft des Bezirks Wanghua weiter. Staatsanwalt Wang erhob am 20. Dezember 2024 Anklage gegen die zehn Praktizierenden und beschuldigte sie, „eine Sekte zur Untergrabung des Gesetzesvollzug verwendet zu haben“ – die Standardanklage, die chinesische Gerichte anwenden, um Falun-Dafa-Praktizierende zu kriminalisieren.
Die Praktizierenden standen viermal vor dem Bezirksgericht Wanghua, bevor sie verurteilt wurden.
Die Anhörungen
Während der ersten Anhörung am 11. November 2025 beantragten die Praktizierenden und ihre Verteidiger Einsicht in die Beweismittel der Anklage. Daraufhin legten die beiden Staatsanwälte Bücher und Informationsmaterialien zu Falun Dafa vor, die angeblich in den Wohnungen der Praktizierenden beschlagnahmt worden waren. Umfang und Vielfalt der präsentierten Materialien stimmten jedoch nicht mit den Angaben in der von der Polizei erstellten Liste der beschlagnahmten Gegenstände überein.
In der zweiten Anhörung der Praktizierenden am 27. Januar 2026 beschuldigte Staatsanwalt Wang Jun den Praktizierenden Wang Nanfang, für eine 75-jährige Frau eine Satellitenschüssel installiert zu haben. Als neues Beweismittel wurde der Name „Tang“ auf dem Fernseher der Frau vorgelegt, was laut Staatsanwaltschaft belege, dass Wang „bösartige Informationen verbreitet“.
Der Staatsanwalt präsentierte außerdem weitere Beweismittel, die von den Beamten Wang Tong und Zhang Minghui von der Staatssicherheit des Kreises Qingyuan eingereicht worden waren. Die Polizei gab an, dass Dong Qian aus der Gemeinde Qiaonan in Qinyuan, Yang Yi aus der Gemeinde Tianqiao und Li Junying aus der Gemeinde Sanhuan verschiedene „Falun-Dafa-Materialien“ gefunden hätten, die mit den in Wang Nanfangs Wohnung beschlagnahmten identisch seien. Die Polizei kam daher zu dem Schluss, dass die Materialien von Wang und seinen neun Mitangeklagten verbreitet wurden.
Die Verteidiger der Praktizierenden wiesen darauf hin, dass sowohl die Beweismaterialien als auch die Aussagen der drei Zeugen inhaltlich identisch seien. Daraus leiteten sie den Verdacht ab, dass es sich um Fälschungen handle, und warfen der Polizei vor, ihren Mandanten eine konstruierte Straftat zur Last gelegt zu haben.
In der dritten und vierten Anhörung am 18. und 19. März 2026 legte der Staatsanwalt das Telefonbuch von Wang Nanfang vor, das eine Vielzahl von Kontakten enthielt, wobei es sich hauptsächlich um Falun-Dafa-Praktizierende handelte. Wang erklärte, dass sowohl Praktizierende als auch Nicht-Praktizierende Honig aus dem Imkereibetrieb seiner Familie kaufen würden. Er fügte hinzu, dass seine Telefonate mit anderen Praktizierenden keinesfalls als „Beweis“ zur „Gründung einer kriminellen Organisation“ ausgelegt werden können. Überdies konnte der Staatsanwalt keine konkreten Aufzeichnungen von Telefongesprächen vorlegen, die auf „kriminelle Aktivitäten“ hingedeutet hätten.
Daraufhin behauptete der Staatsanwalt, dass die Polizei insgesamt 3.000 Exemplare von Falun-Dafa-Materialien in den drei bereits in der zweiten Anhörung erwähnten Wohnsiedlungen sowie in sechs weiteren Siedlungen gefunden hätte. Er wiederholte seine Behauptung, die zehn Praktizierenden hätten diese Materialien verbreitet, da deren Inhalt mit dem der in ihren Wohnungen beschlagnahmten Materialien übereinstimmte.
Die Verteidiger wiesen darauf hin, dass die in den Wohnungen der Praktizierenden beschlagnahmten Materialien lediglich belegen würden, dass es sich bei ihnen um Falun-Dafa-Praktizierende handelte, jedoch keinesfalls bewiesen, dass sie die in den besagten Wohnsiedlungen gefundenen Materialien verbreitet hätten.
Die Familienverteidiger der Praktizierenden wiesen darauf hin, dass kein Gesetz in China Falun Dafa kriminalisiere oder als Sekte einstufe. Selbst wenn die Praktizierenden die Satellitenschüsseln installiert oder Falun-Dafa-Materialien verbreitet hätten, wäre es keineswegs illegal gewesen.
Wang Nanfang, Zhou, Wang Zexing sowie Hu Mingli und Hu Fengju sind seit ihrer Festnahme inhaftiert.
Lai, Wang Guozhong, Huang, Liu und Li wurden kurz nach ihrer Festnahme gegen Kaution freigelassen. Die ersten vier Praktizierenden wurden am 19. März 2026 unmittelbar nach der vierten Gerichtsverhandlung erneut in Gewahrsam genommen. Die derzeitige Situation von Li ist unklar.
Frühere Berichte:
Vier Einwohner nach vierter Gerichtsverhandlung erneut in Gewahrsam (Provinz Liaoning)
Zehn Einwohner aus der Provinz Liaoning erneut wegen ihres Glaubens an Falun Dafa vor Gericht
Zehn Einwohner von Liaoning wegen ihres Glaubens an Falun Dafa vor Gericht gestellt
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