(Minghui.org) Am 4. Juni 2026 mussten sich sechs Einwohner der Stadt Tangshan (Provinz Hebei) wegen ihres Glaubens an Falun Dafa vor Gericht verantworten.
Xu Zhenguo, seine Frau Zhao Shuping sowie die Frauen Xiong Fengyan, Xia Xiuhua (84), Tang Guiyan und Yao Xiurong waren am 28. Oktober 2025 festgenommen worden, als sie auf einem öffentlichen Markt mit den Kunden dort über Falun Dafa sprachen. Die Staatsanwaltschaft des Bezirks Fengrun genehmigte ihre Festnahme am 4. Dezember 2025 und übergab den Fall später an die Staatsanwaltschaft der Stadt Zunhua. Diese ist gemeinsam mit dem Gericht der Stadt Zunhua für die Bearbeitung aller Falun-Dafa-Fälle im Großraum Tangshan zuständig.
Anordnung der Richterin: „Keine Zuschauer“
Während der Verhandlung am 4. Juni durften Angehörige und Freunde der Praktizierenden den Gerichtssaal zunächst nach mehreren Sicherheits- und Ausweiskontrollen betreten. Um 10.10 Uhr – zehn Minuten nach Beginn der Sitzung – ordnete die Vorsitzende Richterin Wang Xuemei plötzlich an, dass alle den Saal verlassen müssten; sie begründete dies damit, dass der Fall „Staatsgeheimnisse“ berühre und nicht öffentlich verhandelt werden dürfe.
Der Anwalt von Xiong Fengyan protestierte und verlangte Einsicht in die Rechtsgrundlage für die Anordnung, keine Zuschauer zuzulassen. Als sich niemand entfernte, drohte Staatsanwalt Gao Yujie mit Festnahmen. Zudem wies er die Praktizierenden an, ihre Angehörigen zum Verlassen des Saals zu bewegen.
Schließlich mussten sechs Personen aus den Familien von Xu, Zhao und Tang den Saal verlassen; zehn Angehörige der anderen Praktizierenden blieben jedoch trotz des ausgeübten Drucks.
Nach einer kurzen Konfrontation setzte die Vorsitzende Richterin die Verhandlung fort, nachdem sie von höherer Stelle die „Erlaubnis“ dazu erhalten hatte.
Eine Praktizierende in letzter Minute vom gemeinsamen Prozess ausgeschlossen
Erst während der Verhandlung erfuhr Xia Xiuhua, dass die beiden von ihrer Familie beauftragten Anwälte sich geweigert hatten, für sie auf „nicht schuldig“ zu plädieren. Daraufhin entließ sie die Anwälte umgehend. Die Richterin erklärte, sie habe zehn Tage Zeit, um einen neuen Anwalt zu finden, und ordnete an, dass sie den Gerichtssaal verlassen müsse.
Xiong Fengyans Anwalt beantragte eine Vertagung der Verhandlung, da der Ausschluss von Xia Xiuhua aus dem gemeinsamen Verfahren einer Aufteilung in zwei separate Fälle ohne ordnungsgemäßes Rechtsverfahren gleichkäme. Die Richterin wies den Antrag zurück und setzte die Verhandlung mit den fünf verbleibenden Praktizierenden im Gerichtssaal fort.
Verfahren bereits fünf Monate vor den Festnahmen eingeleitet
Bei der Verlesung der Anklageschrift gab der Staatsanwalt bekannt, dass die Polizei bereits im Mai 2025 – also fünf Monate vor den Festnahmen – ein Verfahren gegen die Praktizierenden eingeleitet hatte. Obwohl sich die Anklage auf Gespräche der Praktizierenden über Falun Dafa auf einem Gemeindefest am 28. Oktober 2025 konzentrierte, umfassten die Beweismittel der Staatsanwaltschaft auch Fotos, die die Polizei zwischen Mai und Oktober 2025 im Geheimen von den Praktizierenden gemacht hatte.
Xiong Fengyans Anwalt wies darauf hin, dass das Vorgehen der Polizei gegen die Verfahrensvorschriften verstieß, da der Fall offenbar konstruiert worden war, um die Praktizierenden zu belasten. Die Richterin ignorierte seinen Einwand.
Als die Verhandlung um 13.20 Uhr nach der Mittagspause fortgesetzt wurde, forderten die Justizbeamten alle Anwesenden auf, ihre Ausweise zur „Überprüfung der Identität“ abzugeben. Sie drohten damit, jeden Zuschauer festzunehmen, der als Falun-Dafa-Praktizierender identifiziert würde.
Der Anwalt von Xiong verlangte Einsicht in die Rechtsgrundlage für die Anordnung zur Identitätsüberprüfung. Zudem rief er die Zuschauer dazu auf, der Anordnung nicht Folge zu leisten. Die Richterin setzte die Verhandlung fort, ohne auf der Umsetzung der Maßnahme zu bestehen.
Vier Angeklagte verbleiben für den Abschluss der Gerichtsverhandlung
Gegen 16.00 Uhr erlitt Xiong Fengyan aufgrund von Bluthochdruck einen Schwächeanfall und wurde ins Krankenhaus gebracht. Ihr Anwalt beantragte eine Vertagung der Verhandlung, doch die Richterin lehnte dies ab.
Der Staatsanwalt plädierte für Freiheitsstrafen zwischen anderthalb und viereinhalb Jahren für die verbleibenden vier Praktizierenden.
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