(Minghui.org) Am 5. Juni 2026 veröffentlichte das in Italien ansässige Magazin Bitter Winter einen Artikel mit dem Titel „Sick and Pensionless: The Long Punishment of a Xinjiang Falun Gong Professor“ (Krank und ohne Altersversorgung: Die langzeit Bestrafung einer Falun Gong praktizierenden Professorin in Xinjiang). Der Artikel schilderte das tragische Leid der Falun-Gong-Praktizierenden Li Xianghong, einer ehemaligen Dozentin am Technologischen Institut von Xinjiang. Dem Bericht zufolge endet die Unterdrückung von Dissidenten in China nicht am Gefängnistor, sondern „setzt sich vielmehr durch die lautlose, zerstörerische Waffe der wirtschaftlichen Vernichtung fort“.
Bitter Winter: „Li begann 1997 Falun Gong zu praktizieren. Als die Bewegung 1999 unter Beschuss geriet, schloss sie sich der ersten Welle von Praktizierenden an, die nach Peking reisten, um zu protestieren. Es folgte ein Abstieg in eine Form von Misshandlung, die von den Behörden zwar nach wie vor geleugnet, von Überlebenden und Zeugen jedoch seit Jahrzehnten beschrieben wird.
Im Jahr 1999 wurde sie von Agenten des Büro 610 in Xinjiang verschleppt und in die Psychiatrie von Ürümqi gebracht. Dort wurde sie – wie aus damals gesammelten Zeugenaussagen hervorgeht – gemeinsam mit psychisch kranken männlichen und weiblichen Patienten untergebracht, verbalen und körperlichen Schikanen ausgesetzt und zur Einnahme unbekannter Medikamente gezwungen. Mitpraktizierende, denen es gelang, sie im August und September 1999 zu besuchen, berichteten von Szenen der Demütigung und Vernachlässigung. Als die Klinik erkannte, dass die Besuche die dortigen Vorgänge öffentlich machen könnten, unterband sie weitere Besuche.“
Später wurde Li Xianghong zu elf Jahren Haft verurteilt und in das berüchtigte Frauengefängnis von Xinjiang gebracht. Nach ihrer Freilassung wurde sie erneut zu drei Jahren Haft verurteilt, sodass sie insgesamt 14 Jahre im Gefängnis verbrachte. Sie wurde interniert, einzig und allein, weil sie sich weigerte, ihren Glauben aufzugeben.
Doch ihre Freilassung bedeutete keineswegs das Ende ihres Leidens. Bereits im Jahr 2001 entließ das Technologische Institut von Xinjiang sie aus dem Dienst. 16 Jahre Dienstzeit gingen über Nacht verloren – und mit ihnen jeder Yuan an Pensionsbeiträgen, die sie eingezahlt hatte. Als sie 2021 erkrankte und aufgrund einer Krebserkrankung eine Strahlentherapie sowie eine Herzoperation benötigte, stellte sie fest, dass ihr auch der öffentliche Krankenversicherungsschutz entzogen worden war. Ihre Familie blieb auf medizinischen Kosten in Höhe von Zehntausenden Yuan sitzen.
Bitter Winter: „Heute, im Ruhestand, erhält sie keinerlei Pensionszahlungen. Sie lebt allein und ohne Einkommen unter Bedingungen, die für jeden Menschen prekär wären – geschweige denn für eine Frau, deren Gesundheit durch Inhaftierung, Zwangsmedikation und jahrelangen Stress wiederholt schwer geschädigt wurde.“
Der Artikel führt weiter aus, dass Lis Fall kein Einzelfall sei. Das Regime der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) nutze diesen systematischen Entzug der Lebensgrundlage, um Dissidenten zu bestrafen. „Selbst nach Verbüßung der Haftstrafe behält sich der Staat das Recht vor, die Vergangenheit, die berufliche Laufbahn, die Ersparnisse und die Zukunft des Betroffenen auszulöschen. Für Falun-Gong-Praktizierende ist dieses Szenario nur allzu vertraut. Viele kommen aus der Haft frei und stellen dann fest, dass sie keine Arbeit mehr finden, nicht krankenversichert sind und keinen Anspruch auf die Renten haben, in die sie jahrzehntelang eingezahlt haben.“
Lis Fall offenbart die Brutalität der seit 27 Jahren andauernden Verfolgung durch die KPCh. „Der psychiatrische Missbrauch, dem sie 1999 ausgesetzt war, ist ein frühes Beispiel für eine Methode, die später gegen unzählige andere angewandt wurde.“
Abschließend schreibt der Autor: „Die Verweigerung von Rentenzahlungen hat sich zu einem lautlosen, aber wirksamen Mittel der Züchtigung entwickelt. Sie wirft zudem eine Frage auf, die Chinas Behörden nur ungern hören: Wenn eine Bürgerin ihre Haftstrafe verbüßt hat, nach welcher Logik – rechtlicher oder moralischer Art – wird sie dann für den Rest ihres Lebens weiter bestraft?“
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