(Minghui.org) Eine 72-jährige Frau in der Stadt Harbin, Provinz Heilongjiang, wurde angewiesen, Rentenzahlungen in Höhe von 360.000 Yuan (etwa 46.440 Euro) zurückzuzahlen, die sie über einen Zeitraum von 18 Jahren erhalten hatte. Das geschah lediglich deshalb, weil ihr aufgrund ihres Glaubens an Falun Dafa der Anspruch darauf abgesprochen wurde.
Die Kommunistische Partei Chinas ordnete im Juli 1999 eine landesweite Verfolgungskampagne zur Auslöschung von Falun Gong an. Seither wurde Jiang Yifen, eine pensionierte Mitarbeiterin der Polyesterfabrik der Provinz Heilongjiang, wegen ihres Festhaltens an ihrem Glauben wiederholt zur Zielscheibe von Repressalien durch die Polizei. Sie wurde am 29. Dezember 2001 festgenommen und später zu vier Jahren Haft verurteilt. Nach ihrer jüngsten Festnahme am 3. März 2022 erhielt sie eine weitere dreijährige Haftstrafe. Am 2. März 2025 wurde sie aus dem Frauengefängnis der Provinz Heilongjiang entlassen.
Ab Mai 2023 setzte die Sozialversicherungsbehörde des Bezirks Acheng die Rentenzahlungen an Jiang aus. Da die geringe Rente ihres Mannes nicht für den Lebensunterhalt des Paares ausreichte, leisteten ihre Kinder zusätzliche finanzielle Unterstützung.
Am 7. Mai 2026 erhielt Jiang ein Schreiben der Sozialversicherungsbehörde des Bezirks Acheng, in dem die Rückzahlung der ihr „irrtümlich“ ausgezahlten Rente gefordert wurde. Das Schreiben enthielt weder eine Rechtsgrundlage noch eine Begründung für diese Entscheidung.
Einen Monat später, am 11. Juni, erhielt Jiang ein weiteres Schreiben dieser Behörde. Darin wurde die bereits zuvor geäußerte Behauptung wiederholt, die von Juni 2005 (dem Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters) bis April 2023 (dem Monat vor der Aussetzung der Zahlung) erhaltene Rente sei ein „Irrtum“ gewesen. Zudem wurde die Rückzahlung der gesamten Summe in Höhe von 360.440,42 Yuan (etwa 46.532 Euro) gefordert.
In dem Schreiben hieß es, dass Jiang – sollte sie Einspruch gegen die Entscheidung erheben wollen – innerhalb von 60 Tagen bei der zuständigen Behörde eine verwaltungsrechtliche Überprüfung beantragen oder innerhalb von sechs Monaten Einspruch vor dem Bezirksgericht Acheng erheben könne. Sollte sie keine Schritte unternehmen, würde die Sozialversicherungsbehörde beim örtlichen Gericht die Genehmigung zur zwangsweisen Beitreibung der Zahlung beantragen.
Jiang erhob bei der Sozialversicherungsbehörde des Bezirks Acheng schriftlich Einspruch.
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