Berufung abgelehnt: Gericht bestätigt erneute Verurteilung von acht Bürgern der Provinz Shandong

(Minghui.org) Das Mittlere Gericht der Stadt Liaocheng, Provinz Shandong, hat die unrechtmäßigen Verurteilungen von acht Ortsansässigen wegen ihres Glaubens an Falun Dafa bestätigt.

Die acht Personen wurden ursprünglich am 4. Januar 2023 zu Haftstrafen zwischen 3 und 7,5 Jahren verurteilt. Nach einer Berufung wurde ihnen eine Wiederaufnahme des Verfahrens gewährt, die mit ihrer Verurteilung endete. Sie legten erneut Berufung ein, wurden aber weiterhin für schuldig befunden, da sie ihren Glauben an Falun Dafa nicht aufgaben.

Das Mittlere Gericht von Liaocheng hat nur bei zwei Praktizierenden das Urteil revidiert, nachdem sie angeklagt und verurteilt worden waren. Die Praktizierenden hatten zuvor Berufung eingelegt, waren erneut angeklagt und verurteilt worden und legten nochmals Berufung ein. Sieben der acht Praktizierenden befinden sich seit dem 16. März 2024 im Gefängnis.

Ursprüngliche Verurteilungen, Berufung und Wiederaufnahme des Verfahrens

Alle acht Praktizierenden sind Einwohner des Kreises Guan in der Stadt Liaocheng. Sie wurden zwischen Mai und August 2022 verhaftet, weil sie Materialien hergestellt hatten, welche die Verfolgung von Falun Dafa aufdeckten. Das Gericht des Kreises Guan verhandelte gegen sie am 21. Dezember 2022 und verurteilte sie am 4. Januar 2023 zu Gefängnisstrafen.

Zhang Yuxiang (w), 51, und Xu Hengkui (m), 61, wurden beide zu 7,5 Jahren und einer Geldstrafe von 18.000 Yuan (etwa 2.556 Euro) verurteilt.

Kong Dequan (m), 59, wurde zu sieben Jahren und vier Monaten und einer Geldstrafe von 16.000 Yuan (etwa 2.272 Euro) verurteilt.

Zhou Chunbao (m), 48, Gao Shuzhen (w), 48, Han Zhenlin (m), 71, und Zhang Bingliang (m), 68, wurden jeweils zu vier Jahren und einer Geldstrafe von 10.000 Yuan (etwa 1.420 Euro) verurteilt.

Wang Ruixiang (m), 55, wurde zu drei Jahren und einer Geldstrafe von 8.000 Yuan (etwa 1.136 Euro) verurteilt.

Sie alle haben Ende Februar 2023 Berufung eingelegt. Das Mittlere Gericht der Stadt Liaocheng hob am 17. April 2023 die ursprünglichen Schuldsprüche auf und verwies die Fälle am 6. Mai 2023 zur Neuverhandlung an das Bezirksgericht Guan zurück.

Das Bezirksgericht Guan weigerte sich, das Verfahren wieder aufzunehmen, sodass das Gericht der Gemeinde Chengguan damit beauftragt wurde, die Verhandlung zu übernehmen. Das letztgenannte Gericht verhandelte im August 2023 nochmals gegen die acht Praktizierenden und verurteilte sie alle ein weiteres Mal. Für Zhang Bingliang wurde die Strafe von 4 auf 7 Jahre erhöht. Die Strafen für alle anderen Praktizierenden blieben unverändert.

Erneute Berufung nach Wiederaufnahme des Verfahrens

Alle acht Praktizierenden legten nach der erneuten Verurteilung nochmals Berufung beim Mittleren Gericht der Stadt Liaocheng ein. Das höhere Gericht entschied zu einem unbekannten Zeitpunkt, alle Verurteilungen aufrechtzuerhalten, änderte jedoch die Strafen für zwei der Praktizierenden.

Die gegen Zhang verhängte Strafe von sieben Jahren wurde auf die ursprüngliche Strafe von vier Jahren zurückgesetzt. Die Strafe für Kong wurde auf drei Jahre und neun Monate reduziert und um eine Geldstrafe von 10.000 Yuan ergänzt. Die Strafen der anderen sechs Praktizierenden blieben unverändert.

Am 16. März 2024 wurden Zhang und Gao in das Frauengefängnis der Provinz Shandong und fünf der sechs männlichen Praktizierenden in das Gefängnis der Provinz Shandong eingewiesen. Han, der zuvor auf Kaution freigelassen worden war, musste seine Wohnung verlassen und untertauchen, um nicht wieder in Haft genommen zu werden.

Frühere Berichte:

Neuverhandlung im Fall von acht Praktizierenden endet mit gleichen Urteilen, in einem Fall sogar mit erhöhter Haftstrafe

Berufungsgericht ordnet im Fall von sechs Praktizierenden Neuverhandlung an

Acht Falun-Dafa-Praktizierende wegen Herstellung von Informationsmaterialien zu jahrelanger Haft verurteilt

Acht Praktizierende zu jahrelanger Haft verurteilt (Provinz Shandong)