(Minghui.org) Die Familie von Jin Xiaofeng hat endlich erreicht, dass ein Berufungsgericht einen Antrag auf Überprüfung seines Falles angenommen hat. Seine Menschenrechte werden jedoch weiterhin verletzt, während er wegen seines Glaubens an Falun Gong eine dreijährige Haftstrafe verbüßt. Seine Rente wurde ausgesetzt, er darf nur 10 Minuten lang Familienbesuche empfangen (statt der üblichen 30 Minuten) und muss fast 12 Stunden am Tag schwere körperliche Arbeit verrichten.

Jin Xiaofeng

Antrag angenommen, zurückgewiesen und erneut angenommen

Jin, 65, aus Shenyang in der Provinz Liaoning, wurde am 13. Juli 2024 verhaftet und am 31. März 2025 zu drei Jahren Haft verurteilt. Nachdem das Mittlere Gericht der Stadt Shenyang seine Berufung am 28. Mai 2025 abgelehnt hatte, wurde er am 28. Juli in das erste Gefängnis der Stadt Shenyang eingeliefert.

Das Amt für Personalwesen und Sozialversicherungsamt der Stadt Shenyang stellte Jins Rente nach seiner Verurteilung ein und forderte ihn auf, die ihm zwischen seiner Verhaftung und seiner Überstellung ins Gefängnis ausgezahlten Rentenleistungen zurückzuzahlen. Auch sein ehemaliger Arbeitgeber, die Universität Shenyang, strich ihm die ihm zustehenden Rentenleistungen.

Während sie sich um die Wiedereinsetzung seiner Rente bemühen, setzt sich Jins Familie auch intensiv dafür ein, dass seine unrechtmäßige Verurteilung aufgehoben wird. Von Juli bis September 2025 versuchten sie fast zehn Mal, einen Antrag auf Wiederaufnahme seines Verfahrens zu stellen, doch das Mittlere Gericht der Stadt Shenyang lehnte dies jeweils ab. Schließlich gelang es ihnen, Wei Zengkui, den Vizepräsidenten der Ersten Strafkammer des Mittleren Gerichts, zu erreichen, der die Empfangsmitarbeiterin anwies, den Antrag anzunehmen.

Eine Woche später wurde der Antrag jedoch an Jins Familie zurückgeschickt. Sie kontaktierten daraufhin Han Zhitong, den Präsidenten der Zweiten Strafkammer des Mittleren Gerichts, der erklärte, er müsse zunächst klären, wer Jin Xiaofeng sei und worum es in dem Fall gehe. Danach meldete er sich nicht mehr bei ihnen und reagierte auch nicht auf ihre wiederholten Anrufe.

Die Familie fand anschließend die Telefonnummer von Richter Han Yuchuan in einem Falldokument und rief ihn an. Er erklärte, nicht an dem Fall beteiligt zu sein, und vermutete, seine Kollegen hätten seinen Namen versehentlich eingetragen.

Nachdem die Familie eine Beschwerde bei der Disziplinarabteilung des Berufungsgerichts eingereicht hatte, wurde ihnen mitgeteilt, dass sich innerhalb von drei Tagen ein Richter bei ihnen melden werde. Tatsächlich meldete sich jedoch niemand, und der Gerichtspräsident Wang Zhiwen beantwortete ihre Anrufe ebenfalls nicht.

Im Dezember 2025 wandte sich die Familie erneut an das Berufungsgericht, um den Antrag nochmals einzureichen, und verlangte eine Erklärung dafür, warum er zuvor zurückgewiesen worden war. Die EmpfangsmitarbeiterinƒRe verweigerte die Annahme mit der Begründung, dass „eine erneute Einreichung nicht zulässig sei“. Die Familie entgegnete, dass ihnen nie eine Erklärung für die Zurückweisung gegeben worden sei. Daraufhin erklärte die Empfangsdame, sie wisse nicht, was geschehen sei, und verwies sie an die Zweite Strafkammer. Die Familie erwiderte, dass ihnen dort nie geantwortet worden sei, und forderte, den Antrag anzunehmen oder einen Gerichtsbeamten zu schicken, um mit ihnen zu sprechen.

Die Empfangsmitarbeiterin konsultierte Han, der sie schließlich anwies, den Antrag anzunehmen.

Jins Familie reichte daraufhin bei einer höheren Behörde eine Beschwerde ein und forderte, das Berufungsgericht für die Gesetzesverletzungen zur Verantwortung zu ziehen, da es ihren Antrag auf Überprüfung des Falls wiederholt abgelehnt hatte.

Rechtsverletzungen im Gefängnis

Nach Jins Inhaftierung wurde er zunächst in Abteilung 14 (für neu aufgenommene Häftlinge) untergebracht, bevor er am 8. August 2025 in Abteilung 15 verlegt wurde. Später kam er in Abteilung Eins. Als ihn ein Gruppenleiter dort aufforderte, Falun Gong abzuschwören, erklärte Jin, dass er kein Gesetz verletzt habe, da er lediglich sein verfassungsmäßiges Recht auf Glaubensfreiheit ausübe. Bei jedem Familienbesuch bat er seine Angehörigen, sich weiterhin für Gerechtigkeit für ihn einzusetzen.

Von Juli bis November 2025 waren Jin an den Besuchstagen nur 20-minütige Treffen mit seiner Familie gestattet. Seine Angehörigen beantragten eine Verlängerung auf die üblichen 30 Minuten, die anderen Häftlingen gewährt wurden. Ihnen wurde jedoch mitgeteilt, dass neu aufgenommene Häftlinge während der Probezeit gemäß einer Richtlinie der Gefängnisverwaltung der Provinz Liaoning lediglich Anspruch auf 20-minütige Besuche hätten.

Mitarbeiter des Gefängnisses erklärten zudem, dass Jin im Januar 2026 beurteilt werde, um festzustellen, ob er vom Häftling in der Probezeit zum regulären Häftling eingestuft werde und damit Anspruch auf 30-minütige Familienbesuche habe. Seine Familie erfuhr später, dass eine Voraussetzung für diese „Beförderung“ ein Schuldeingeständnis des Häftlings sei.

Da Jin kein Verbrechen begangen hatte, wandte sich seine Familie an die Gefängnisverwaltung der Provinz Liaoning, um Beschwerde gegen das Gefängnis einzulegen. Die Empfangsmitarbeiterin verlangte jedoch, dass die Familie zuvor Jins Schuld eingestehe, bevor sie die Beschwerde entgegennehme. Die Familie protestierte, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gebe. Schließlich nahm die Mitarbeiterin die Beschwerde dennoch auf.

Am folgenden Tag erfuhr die Familie, dass Jin wegen seines Festhaltens an seinem Glauben unter „verschärfte Haftbedingungen“ gestellt worden war. Die Besuchszeit wurde auf lediglich zehn Minuten verkürzt, und er durfte monatlich nicht mehr als 150 Yuan (etwa 18 Euro) für Dinge des täglichen Bedarfs ausgeben.

Die Familie begab sich daraufhin zum Gefängnis, um gegen die verschärften Haftbedingungen zu protestieren, jedoch ohne Erfolg.

Jin muss nun täglich von 7:00 bis 18:30 Uhr Zwangsarbeit verrichten.

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