(Minghui.org) Ma Ling erhielt zwei Mitteilungen über ihren kritischen Gesundheitszustand ausgestellt, dennoch verweigerte das zweite Frauengefängnis der Provinz Yunnan ihr die Entlassung aus medizinischen Gründen.

Ma, eine 69-jährige Einwohnerin der Stadt Kunming, Provinz Yunnan, war am 25. Dezember 2025 wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Bei ihrer Einlieferung wurden über zehn Krankheiten festgestellt und einen Tag später eine Mitteilung über ihren kritischen Gesundheitszustand ausgestellt.

Am 24. April 2026 rief der Arzt Li von der Neunten Abteilung des Gefängnisses Mas Familie an und teilte ihnen mit, dass Ma am 13. März aus dem Zentralkrankenhaus der Gefängnisverwaltung der Provinz Yunnan entlassen worden war und sich am 20. April einer Untersuchung im Krankenhaus von Yan’an unterzogen hatte. Er merkte an, dass Mas Eierstocktumor auf einen Durchmesser von etwa neun Zentimetern angewachsen sei. Außerdem habe man einen fortgeschrittenen Tumor in ihrem Magen-Darm-Trakt festgestellt. Li vermutete, dass es sich beim gastrointestinalen Tumor um den Primärtumor und beim Eierstocktumor um eine sekundäre Metastase handelte. Außerdem litt Ma an einer leichten Anämie.

Nach der Untersuchung im Krankenhaus von Yan’an wurde Ma in die anstaltseigene Krankenstation eingeliefert.

Am 27. April stellte Mas Familie erneut einen Antrag auf Haftentlassung aus medizinischen Gründen. Am 8. Mai rief jemand aus dem Gefängnis an und teilte ihnen mit, dass Ma seit 5. Mai Fieber und einen aufgeblähten Bauch habe und am 7. Mai in das Zentralkrankenhaus der Gefängnisverwaltung der Provinz Yunnan eingeliefert worden sei.

Die Familie fragte nach, ob das Gefängnis bereits über ihren Antrag vom 27. April entschieden habe. Der Anrufer gab keine klare Antwort und meinte nur, das Gefängnis werde „das übliche Verfahren befolgen“.

Am 9. Mai stellte das Gefängniskrankenhaus eine Mitteilung über Mas kritischen Zustand aus. Ihr Fieber hielt an, doch der Arzt konnte die Ursache nicht feststellen. Ma rief noch am selben Tag ihre Familie an. Sie sagte, das Gefängnis habe ihr eine Chemotherapie angeboten, sie jedoch auf eine Haftentlassung aus medizinischen Gründen bestehe. Das Gefängnis hat ihre Anfrage noch nicht beantwortet.

Dreijährige Haftstrafe

Ma war am 6. Juni 2024 im Rahmen einer Polizeirazzia gegen Falun-Dafa-Praktizierende festgenommen worden. Ab November 2024 traten bei ihr ungewöhnliche vaginale Blutungen auf. Sie wurde in drei Krankenhäusern untersucht, wobei ein 5 cm großer Tumor in ihrem Unterbauch festgestellt wurde. Am 10. April 2025 wurde eine Biopsie durchgeführt, die bestätigte, dass der Tumor bösartig war.

Das Bezirksgericht Xishan verurteilte Ma am 1. Mai 2025 zu drei Jahren Haft und einer Geldstrafe von 10.000 Yuan (etwa 1.200 Euro). Aufgrund ihres Gesundheitszustandes wurde sie gegen Kaution freigelassen. Sie legte beim Mittleren Gericht der Stadt Kunming Berufung ein, das ihren Fall am 4. September 2025 verhandelte und am Folgetag das ursprüngliche Urteil bestätigte.

Bescheinigung über ernsten Zustand am zweiten Hafttag ausgestellt

Richter Yang Hui vom erstinstanzlichen Gericht erließ am 19. Dezember einen Haftbefehl gegen Ma für den 23. Dezember. Ihre Familie rief Richter Yang am 22. Dezember an und erklärte, sie sei nicht haftfähig. Yang erwiderte, die Familie habe in dieser Angelegenheit kein Mitspracherecht, und legte auf. Als die Familie erneut anrief, ging Yang nicht mehr ans Telefon.

Am 23. Dezember brachte der Beamte Luo Frau Ma in die Haftanstalt der Stadt Kunming. Die Wärter weigerten sich zunächst, sie aufzunehmen, gaben aber nach, nachdem ihnen bestätigt wurde, dass das zweite Frauengefängnis der Provinz Yunnan sie in zwei Tagen aufnehmen würde.

Ma wurde planmäßig am 25. Dezember in die Haftanstalt eingeliefert. Bei der vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchung wurden bei ihr über zehn Krankheiten festgestellt, darunter Krebs im Beckenbereich, Eierstockzysten, mittelschwere Anämie, Bluthochdruck, vaginale Blutungen, Fettleber, chronische Cholezystitis mit Gallensteinen, Nierensteine in der linken Niere, Hirnatrophie, Aortenverkalkung und atherosklerotische Nierenarterienstenose. Sie wurde am nächsten Tag in das Zentralkrankenhaus der Gefängnisverwaltung der Provinz Yunnan eingeliefert und erhielt eine Bescheinigung über ihren ernsten Zustand.

Als die Familie ihre Entlassung aus medizinischen Gründen beantragte, verweigerte eine Wärterin namens Wang dies mit der Begründung, es gebe im Gefängnis Richtlinien, die dies ausschließen würden. Das Gefängnis konnte jedoch keine Details zu diesen „Richtlinien“ nennen. Wang wies die Familie an, ihre Handys eingeschaltet zu lassen, warnte sie aber davor, sie auf ihrem Diensttelefon anzurufen. Selbst wenn sie anriefen, würde niemand abnehmen.

Die Familie stellte am 29. Dezember einen Antrag auf Verbüßung der Haftstrafe außerhalb des Gefängnisses, erhielt jedoch keine Antwort vom Gefängnis.

Antrag auf medizinische Haftentlassung abgelehnt

Am 3. Januar 2026 rief ein anderer Wärter die Familie von Ma an und bat sie um Einzahlung von 200 Yuan (etwa 24 Euro) für Hygieneartikel. Auf Nachfrage nach Mas Zustand erklärte der Wärter, man habe noch keine Informationen aus dem Krankenhaus erhalten.

Am 6. Januar rief Wärterin Wang die Familie erneut an und nannte ihnen ein weiteres Konto für Bareinzahlungen für Ma. Die Familie fragte nach ihrem Behandlungsplan, doch Wang deutete an, dass die Offenlegung solcher Informationen Mas Privatsphäre verletzen könnte. Die Familie bat Wang, ihre Anfrage an das Gefängniskrankenhaus weiterzuleiten und warnte, dass sie das Krankenhaus zur Rechenschaft ziehen würden, sollte sich Mas Zustand verschlechtern. Wang betonte, dass Ma im Gefängniskrankenhaus angemessen versorgt werde.

Da die Angehörigen von Ma auf ihren Antrag, die Strafe außerhalb des Gefängnisses zu verbüßen, keine Antwort erhalten hatten, wandten sie sich am 13. Januar an die Gefängnisverwaltung der Provinz Yunnan. Sie reichten eine weitere Kopie des Antrags ein und die Mitarbeiterin am Empfang versprach, die Informationen an das Gefängnis weiterzuleiten.

Drei Tage später, am 16. Januar, riefen Wärterin Wang und eine Gefängnisärztin Mas Familie an. Sie behaupteten Ma würde die Behandlung verweigern. Die Familie fragte nach dem Behandlungsplan und ob Ma die Medikamente abgelehnt habe, weil es ihr dadurch schlechter ginge. Die Ärztin erwiderte, sie sei nicht verpflichtet, der Familie Details über die Behandlung mitzuteilen. Sie fügte hinzu, die Familie könne Beschwerde einreichen, und sie rufe lediglich an, um sie darüber zu informieren, dass Ma die Medikamente verweigert habe.

Am 19. Januar rief Wärterin Wang Mas Familie an und teilte ihnen mit, dass die Neunte Abteilung entschieden habe, dass sie nicht für eine Haftstrafe außerhalb des Gefängnisses geeignet sei. Auf die Frage der Familie nach den Gründen für die Ablehnung behauptete Wärterin Wang, Ma habe nicht mit der Therapie kooperiert. Die Familie fragte erneut, ob die Therapie Mas Zustand verschlimmere. Wang fügte hinzu, ein weiterer Grund sei Mas Weigerung, sich schuldig zu bekennen, was ein entscheidender Faktor für die Entscheidung der Gefängnisleitung gewesen sei.

Am 23. Januar rief jemand von der Fallannahmestelle des Gefängnisses Mas Familie an, nachdem diese am 13. Januar das Gefängnisverwaltungsbüro der Provinz Yunnan aufgesucht hatte. Die Fallannahmestelle wiederholte die Begründung des Gefängnisses, wonach der Antrag auf Verbüßung der Haftstrafe außerhalb des Gefängnisses wegen Mas „mangelnder Kooperation bei der Therapie“ abgelehnt worden sei. Die Familie insistierte, dass die Fallannahmestelle weder Mas Gesundheitszustand noch die Art der ihr verordneten Therapie, mit der sie angeblich nicht kooperierte, überprüft hatte.

Der Mitarbeiter der Fallannahmestelle versprach, sich Mas Fall genauer anzusehen, doch die Familie erhielt keine weiteren Informationen von ihm.

Am 12. Februar, kurz vor dem chinesischen Neujahr, rief Ma ihre Familie an. Sie sagte ihnen, dass sie sich seit ihrer Einlieferung im Gefängniskrankenhaus befinde und sie sich keine Sorgen um sie machen müssen.

Am 23. März beantragte die Familie bei der Gefängnisverwaltung der Provinz Yunnan die Offenlegung der Informationen, die zur Ablehnung ihres Antrags auf Verbüßung der Haftstrafe außerhalb des Gefängnisses geführt hatten. Sie verlangten zudem Auskunft, welche Beweise das Gefängnis für den Vorwurf der „fehlenden Kooperation bei der Therapie“ hatte.

Die Gefängnisverwaltung antwortete am 20. April, dass Gefängnisse laut Gesetz als Strafverfolgungsbehörden fungieren und Informationen, die im Rahmen der Strafverfolgung eruiert werden, nicht unter die Kategorie Regierungsinformationen fallen und daher nicht veröffentlicht werden dürfen. Die Familie könne sich aber für weitere Informationen jederzeit an das Gefängnis wenden.

Nach Mas Anruf am 12. Februar erhielt die Familie keine weiteren Informationen über sie. Am 10. April wurde ihnen erlaubt, sie im Gefängnis zu besuchen. Ma erzählte ihnen, dass sie am 13. März in das Gefängnis zurückgebracht worden sei, Anfang April Durchfall gehabt und deswegen bereits einen Arzt aufgesucht habe.

Ein paar Tage nach dem Anruf wurde bei Ma ein fortgeschrittener Tumor im Magen-Darm-Trakt festgestellt. Als sie am 9. Mai ihre Familie anrief, klang sie schwächer.

Mas Familie forderte ihre sofortige Freilassung.

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