(Minghui.org) Minghui.org hat bereits über den mühseligen Kampf einer 81-jährigen Frau um die Wiederaufnahme ihrer Rentenzahlungen berichtet. Neuen Informationen zufolge werden ihr weiterhin Steine in den Weg gelegt und die ihr rechtmäßig zustehenden Altersbezüge weiterhin einbehalten.

Wu Xiulan, eine pensionierte Umweltingenieurin aus Jinzhou in der Provinz Liaoning, war wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu zwei Haftstrafen verurteilt worden: Von Mai 2015 – Mai 2017 und Juli 2019 – Juli 2022. Während ihrer Haftzeit setzte die Behörde für Humanressourcen und soziale Sicherheit der Stadt Jinzhou ab April 2016 ihre Rentenzahlungen aus. Nach ihrer Freilassung forderte sie jeweils die Wiederaufnahme der Zahlungen – jedoch vergeblich.

Am 3. März 2025 reichte Wu beim Eisenbahngericht Jinzhou eine Verwaltungsklage ein, in der sie forderte, dass die Behörde für Humanressourcen und soziale Sicherheit ihr die Rentenzahlungen, die es ihr in den vergangenen neun Jahren vorenthalten hatte, zurückerstattet und ihre Altersbezüge wieder aufnimmt.

Das Gericht lehnte die Verhandlung des Falls wiederholt mit der Begründung ab, dass Wu „die Klagebefugnis für eine Klage gegen diese Behörde fehle. Im September 2025 beschloss Wu, ihre Klage zurückzuziehen. Ihr Anwalt beantragte, das Gericht möge einen förmlichen Beschluss zur Klageabweisung erlassen; dies wurde jedoch abgelehnt.

Am 7. April 2026 begaben sich Wu und ihr Anwalt zum Gericht, in der Absicht, die ausgedruckten Klageunterlagen zurückzuerhalten. Der Leiter der Fallstelle behauptete, das Gericht habe ihre Klage niemals zu Gesicht bekommen – obgleich er die Unterlagen persönlich geprüft und deren Annahme gestattet hatte.

Wu reichte daraufhin Beschwerde gegen das Gericht ein. Bei ihrem erneuten Besuch am 17. Juni 2026 wurde ihr mitgeteilt, dass man ihre Klageschrift gefunden hätte und sie diese zurückziehen könne.

Laut Gesetz ist das Gericht verpflichtet, die Klage aktenkundig zu machen oder einen formellen Beschluss über deren Abweisung zu erlassen. Wu weigerte sich daher, die Klage zurückzuziehen, da sie diese sonst weder erneut einreichen noch andere rechtliche Schritte einleiten könnte.

Das Gericht bestand darauf, weder die Klage aktenkundig zu machen oder einen formellen Beschluss über deren Abweisung zu erlassen, solange das Mittlere Gericht der Stadt Jinzhou es nicht zu einer Anhörung anwies. Wu fragte, warum ein Gericht erster Instanz die Zustimmung eines höheren Gerichts benötige, um einen Fall anzunehmen. Ihr wurde gesagt, dass ihr Fall „spezieller“ Natur (im Zusammenhang mit Falun Dafa) sei und es daher erforderlich sei, höhere Instanzen einzubeziehen.

Da das Gericht auf seinem Standpunkt beharrte, verzichtete Wu darauf, ihre Klage zurückzuziehen. Am 24. Mai 2026 erhielt sie von der Behörde für Humanressourcen und soziale Sicherheit die Mitteilung, dass es keine weiteren Einsprüche gegen die Aussetzung ihrer Rente mehr annehmen werde. Sie wurde angewiesen, das Verfahren zur Überprüfung von Petitionen zu durchlaufen.

Wu legte Einspruch ein und reichte am 12. Juni 2026 bei der Verwaltungs-Wiederannahmestelle Jinzhou einen Antrag auf verwaltungsinterne Überprüfung ein.

In ihrem Antrag beschuldigte Wu die Behörde für Humanressourcen und soziale Sicherheitgegen den Grundsatz der Trennung von Klagen und Petitionen verstoßen zu haben. Nachdem das Amt ihre wiederholten Anträge auf Wiedereinsetzung ihrer Rente abgelehnt hatte, reichte sie eine Klage gegen die besagte Behörde ein. Sie argumentierte, die Behörde habe kein Recht, sie erneut zu dem sinnlosen Petitionsverfahren zu zwingen, da es eindeutig erklärt hatte, keine weiteren Einsprüche von ihr mehr anzunehmen.

Da das Gericht sich weigerte, die Klage aktenkundig zu machen oder einen formellen Beschluss über deren Abweisung zu erlassen, blieb Wu nichts anderes übrig, als das Verwaltungsverfahren zur Überprüfung zu durchlaufen, in dem eine höhere Instanz prüft, ob die Behörde für Humanressourcen und soziale Sicherheitseine rechtlichen Verpflichtungen als Aussteller von Altersversorgungsleistungen verletzt hatte.

Wu beantragte, dass die Verwaltungs-Wiederannahmestelle Jinzhou den Beschluss der Behörde, keine weiteren Einsprüche anzunehmen, erneut prüfen und die Behörde anweisen möge, ihre Rente wiedereinzusetzen.

Der Empfangsbeamte der Wiederannahmestelle verlangte zwei Änderungen, bevor der Antrag auf Überprüfung des Verwaltungsurteils angenommen würde. 1) Das von Wu begangene „Verbrechen“, (durch das Benutzen einer Sekte den Gesetzesvollzug untergraben zu haben – die Standardanklage, um Falun-Dafa-Praktizierende zu kriminalisieren und ins Gefängnis zu bringen), aufgrund dessen man sie verurteilt hatte, zu streichen. 2) Jegliche Erwähnung von Falun Gong aus dem Antrag zu entfernen.

Wu argumentierte, dass die exakte Angabe des von ihr scheinbar begangenen „Verbrechens“ sowie das Wort „Falun Gong“ in ihrem Antrag aufgeführt werden müssten, da man ihre Rente aufgrund der unrechtmäßigen Verurteilung wegen des angeblichen „Verbrechens“, Falun Gong zu praktizieren, ausgesetzt hatte.

Der Beamte bestand darauf, dass sie seinen Anweisungen Folge leistete, und betonte: „Wir können keine Anträge annehmen, in denen Falun Gong erwähnt wird.“

Wu entgegnete, dass Falun Gong damit diskriminiert werde.

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