(Minghui.org) Am 3. September 2026 fand im Kreis Yi (Provinz Liaoning) ein Prozess gegen eine 58-jährige Frau statt. Ihr wurde ihr Glaube an Falun Dafa zur Last gelegt – eine Praxis für Körper und Geist, die seit Juli 1999 von der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) verfolgt wird.
Zuo Lizhi, geboren im September 1968, war am Morgen des 12. Mai 2026 festgenommen worden. Zuvor hatte die Mutter eines Polizeibeamten sie angezeigt, weil sie auf einem Jahrmarkt Informationsmaterialien über Falun Gong verteilt hatte. Beamte der Staatssicherheit der Stadt Linghai verhafteten sie und brachten sie in das Frauenuntersuchungsgefängnis der Stadt Jinzhou, wo sie sich weiterhin befindet. Sowohl die Stadt Linghai als auch der Kreis Yi unterstehen der Verwaltung der Stadt Jinzhou.
Drohungen gegen den Anwalt
Vor der Verhandlung erkundigte sich Staatsanwalt Li Feng von der Staatsanwaltschaft Linghai, ob Zuos Anwalt beabsichtige, für sie auf nicht schuldig zu plädieren. Der Anwalt bejahte, da seine Mandantin der Ansicht war, gegen kein Gesetz verstoßen zu haben.
Li wirkte aufgebracht und drohte damit, das beantragte Strafmaß um sechs Monate zu erhöhen. Als der Anwalt ihn daran erinnerte, dass der Fall gesetzeskonform behandelt werden müsse, erwiderte Li: „Die KPCh zahlt mein Gehalt, also höre ich auf sie.“
Dann stellte er den Anwalt zur Rede: „Wo bleibt Ihre Loyalität gegenüber der KPCh?“
Nach dem Prozess fragten Staatsanwalt Li und Richter Du Wenfang vom Gericht der Stadt Linghai den Anwalt, warum er es gewagt habe, Zuos Unschuld zu verteidigen. Sie drohten damit, Beschwerde gegen ihn einzureichen und Ermittlungen wegen einer „Nähe zu Falun Dafa“ gegen ihn einzuleiten.
Der Prozess
Während der Verhandlung fragte Richter Du, warum Zuo darauf beharre, Falun Dafa zu praktizieren. Sie erklärte, sie habe 1996 aus gesundheitlichen Gründen begonnen zu praktizieren. Ihr Gesundheitszustand habe sich rasch gebessert und sie habe ihre Energie zurückgewonnen; sie sei wieder in der Lage gewesen, den Haushalt zu führen.
Staatsanwalt Li warf ihr vor, durch das Verteilen von Informationsmaterialien zu Falun Dafa gegen das Gesetz verstoßen zu haben. Als Richter Du nach dem Grund für ihr Handeln fragte, antwortete sie, sie habe die Menschen – aufgrund ihrer eigenen positiven Erfahrungen – einfach über die Vorteile von Falun Dafa informieren wollen. Zuo wies darauf hin, dass die Verfassung ihr Recht auf Glaubensfreiheit schütze und dass kein Gesetz in China Falun Dafa als Straftat einstufe oder als Sekte bezeichne; folglich habe sie durch das Verteilen von Informationsmaterialien zu Falun Dafa gegen kein Gesetz verstoßen.
Als Staatsanwalt Li behauptete, die Polizei habe 13 Falun-Dafa-Bücher in ihrer Wohnung beschlagnahmt, erklärte sie Richter Du, dass lediglich zwei Bücher sichergestellt worden seien und die Polizei einseitige Flugblätter als Bücher gezählt habe.
Zuo hob hervor, dass Falun Dafa in über 100 Ländern und Regionen weltweit praktiziert werde und China das einzige Land sei, in dem es verboten sei. Staatsanwalt Li wandte ein, sie betreibe Werbung für Falun Dafa, woraufhin Richter Du sie unterbrach.
Ihr Anwalt plädierte auf Freispruch, da sie weder Einzelpersonen noch der Gesellschaft als Ganzes Schaden zugefügt habe. Du unterbrach das Plädoyer mehrfach und untersagte ihm, sich bei der Verteidigung auf Gesetze zu berufen.
Später fragte Du, ob Zuo sich schuldig bekenne; sie verneinte. Daraufhin beantragte Staatsanwalt Li eine zusätzliche Haftstrafe von sechs Monaten zu den bereits in der Anklageschrift geforderten vier Jahren.
Nachdem Du die Sitzung vertagt hatte, gab der Justizbeamte den Zuschauern ihre Ausweise zurück. Gesetzlich sind Zuschauer nicht verpflichtet, ihre Ausweise für die Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung abzugeben.
Frühere Verfolgung
Vor diesem jüngsten Vorfall hatte die Mittelschullehrerin eine fünfjährige Haftstrafe (August 2008 bis August 2013) abgeleistet, ebenfalls aufgrund ihres Glaubens an Falun Dafa. Im Frauengefängnis der Provinz Liaoning wurde sie brutal gefoltert.
Zuo ist nicht die Einzige in ihrer Familie, die wegen Praktizierens von Falun Dafa verfolgt wurde. Ihr Bruder, Zuo Zhongyou, wurde in einem Zwangsarbeitslager festgehalten und schwer gefoltert. Er starb im Lager am 29. Mai 2006 im Alter von 35 Jahren. Die Großtante der Geschwister, Kan Yiren, starb 2008. Ihr Gesundheitszustand hatte sich nach wiederholter Verfolgung immer mehr verschlechtert. Ihre Großeltern mütterlicherseits, Long Xiuying und ihr Mann Kan Zetian, starben 2012 bzw. 2014, nachdem sie jahrelang von Polizei und Gemeindemitarbeitern eingeschüchtert und schikaniert worden waren. Siehe die zugehörigen Berichte über die Verfolgung von Zuo und ihrer Familie in der Vergangenheit.
Zuos Mutter, Kan Zhixi (über 80 Jahre alt), verbrachte zwei Haftstrafen in Zwangsarbeitslagern; die jeweilige Dauer ist nicht bekannt. Kan fordert die Behörden auf, ihre Tochter freizulassen.
Frühere Berichte:
Nach fünf Jahren Haft droht Lehrerin erneut eine Anklage
Die Verfolgung von Falun Dafa fordert das Leben von vier Personen in ein und derselben Familie
Bruder zu Tode gefoltert, Schwester illegal zu Gefängnis verurteilt
Ein junger Lehrer aus der Stadt Jinzhou, Provinz Liaoning, stirbt infolge der grausamen Folterungen
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