(Minghui.org) Die jüngsten Bemühungen einer 81-jährigen Frau, ihre seit Langem ausgesetzte Rente wiederzuerlangen, blieben erneut erfolglos, wie Minghui.org kürzlich erfahren hat.
Wu Xiulan, eine pensionierte Umweltingenieurin aus Jinzhou in der Provinz Liaoning, war wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu zwei Haftstrafen verurteilt worden: Von Mai 2015 – Mai 2017 und Juli 2019 – Juli 2022. Während ihrer Haftzeit setzte die Behörde für Arbeit und soziale Sicherheit der Stadt Jinzhou ab April 2016 ihre Rentenzahlungen aus. Nach ihrer Freilassung forderte sie jeweils die Wiederaufnahme der Zahlungen – jedoch vergeblich.
Am 3. März 2025 reichte Wu beim Eisenbahngericht Jinzhou eine Verwaltungsklage ein, in der sie forderte, dass die Behörde für Arbeit und soziale Sicherheit (im Folgenden „die Behörde“) ihr die Rentenzahlungen, die es ihr in den vergangenen neun Jahren vorenthalten hatte, zurückerstattet und ihre Altersbezüge wieder aufnimmt.
Am 24. Juni 2026 richtete Wu einen Antrag an die Behörde mit der dringenden Aufforderung, ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Wiederaufnahme ihrer Rentenzahlungen nachzukommen. Die Behörde reagierte nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen 60 Tage. Daraufhin stellte Wu am 25. August einen Antrag auf Überprüfung beim Verwaltungsgericht Jinzhou mit der Bitte, die Behörde anzuweisen, ihre Rentenzahlungen wieder aufzunehmen und die ausgesetzten Leistungen zurückzuzahlen.
Wu erhielt am 29. September endlich eine Antwort von der Behörde. In der Antwort vom 14. September hieß es, die Behörde habe ihre rechtlichen Verpflichtungen ihr gegenüber aus drei Gründen stets erfüllt. Wu widersprach diesen Gründen in einem Schreiben vom 5. Oktober.
Die von der Behörde vorgebrachten Gründe lauteten:
Grund 1: Probleme mit ihrem Umschlag
Die Behörde gab an, Wu habe ihren Namen nicht auf den Umschlag ihres Antrags vom 24. Juni 2026 geschrieben. Außerdem habe sie nicht ihre Privatadresse als Absender angegeben, sondern die des Umweltschutzzentrums der Stadt Jinzhou, wo sie 34 Jahre lang bis zu ihrer Pensionierung gearbeitet hatte.
Die Behörde erklärte, sie habe den Umschlag nie geöffnet, da der Name des Absenders fehlte, und habe daher nicht gewusst, dass in dem Umschlag Wus Antrag war. Daher habe man nicht „innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen 60 Tage geantwortet“.
Wu erklärte, dass ihre Anfrage bereits alle ihre detaillierten persönlichen Daten, wie ihren vollständigen Namen und ihre Wohnadresse, enthielt und sie es daher nicht für notwendig hielt, ihren Namen auf dem Umschlag anzugeben. Außerdem sei die Behörde gesetzlich verpflichtet, Anliegen der Öffentlichkeit zu bearbeiten, unabhängig von deren Identität.
Auf die Frage, warum sie die Adresse ihres ehemaligen Arbeitgebers auf dem Umschlag verwendet habe, antwortete sie, dass die Briefkästen in ihrer Wohnanlage seit Jahren außer Betrieb seien. Um sicherzustellen, dass sie die Antwort der Behörde erhalte, habe sie die Erlaubnis ihres ehemaligen Arbeitgebers eingeholt, dessen Adresse für den Empfang von an sie adressierter Post zu verwenden.
Grund 2: Ihre zwei Haftstrafen
Die Behörde führte Artikel 6 der Bekanntmachung Nr. 69 als Rechtsgrundlage für die Aussetzung von Wus Pension an.
Die „Bekanntmachung zu Fragen im Zusammenhang mit den von institutionellen Beschäftigten ergriffenen Zwangsmaßnahmen und der Behandlung von Verwaltungsstrafen“ wurde 2012 vom Ministerium für Arbeit und Soziale Sicherheit herausgegeben. Artikel 6 besagt, dass Rentnern, die eine Haftstrafe ableisten, die Leistungen verweigert werden und dass nach ihrer Entlassung die Auszahlung ihrer Leistungen im Ermessen der Stelle liegt, die die Rentenleistungen ursprünglich ausgezahlt hat.
Wu bekräftigte, dass die Bekanntmachung Nr. 69 kein geltendes Gesetz darstellt und als interne Veröffentlichung gekennzeichnet ist. Da das chinesische Arbeits- und Sozialversicherungsrecht Rentner vor dem Verlust ihrer hart erarbeiteten Rentenansprüche schützt, kann die Bekanntmachung nicht dazu verwendet werden, ihr die Rentenleistungen zu entziehen.
Grund 3: Wu lehnte das Angebot einer Beihilfe ab
Die Behörde, das Finanzamt der Stadt Jingzhou und das Umweltschutzzentrum der Stadt Jinzhou hielten 2018 eine gemeinsame Sitzung ab und beschlossen, Wu eine monatliche Zuwendung in Höhe von 300 Yuan zu gewähren. Sie weigerte sich, die Unterlagen zu unterzeichnen, da ihr eigentlich ihre vollen Rentenleistungen (über 3.000 Yuan pro Monat) hätten ausgezahlt werden müssen.
In der Antwort an Wu vom September 2026 warf die Behörde ihr vor, das Angebot zur Beihilfe aus dem Jahr 2018 nicht angenommen zu haben. In ihrem Schreiben an die Behörde schilderte sie weitere Einzelheiten rund um die Beihilfeproblematik.
Bereits im Jahr 2018 hatte sich die Behörde auf Artikel 6 der (oben erwähnten) Bekanntmachung Nr. 69 als Rechtsgrundlage berufen, um nach eigenem Ermessen ihr lediglich eine monatliche Zuwendung in Höhe von 300 Yuan anzubieten.
Wu war der Ansicht, dass, falls die Bekanntmachung Nr. 69 als Rechtsgrundlage herangezogen werden könne, Artikel 9 dieser Bekanntmachung auf ihren Fall besser zutreffe. Artikel 9 besagt, dass Personen, die bereits vor ihrer Haftstrafe Rentenleistungen bezogen haben, nach ihrer Entlassung aus der Haft Anspruch auf dieselben Leistungen haben.
Ihr ehemaliger Arbeitgeber schloss sich ihrer Auffassung an und beantragte beim Finanzamt der Stadt Jinzhou die Bereitstellung von Mitteln zur Nachzahlung ihrer ausgesetzten Leistungen. Der Arbeitgeber wurde vollständig vom Finanzamt finanziert.
Das Finanzamt lehnte den Antrag des Arbeitgebers mit der Begründung ab, dass die Bekanntmachung Nr. 60 von der Behörde erlassen worden sei, nicht vom Finanzministerium der Provinz Liaoning (das das Finanzamt beaufsichtigt).
Wus Arbeitgeber wandte sich an die Behörde, die antwortete: „Die Behörde für Arbeit und soziale Sicherheit ist nicht befugt, das Finanzamt anzuweisen, die Bekanntmachung Nr. 69 durchzusetzen, aber die Behörde muss Artikel 6 der Bekanntmachung durchsetzen.“
So widersprüchlich dies auch war, nutzten sowohl die Behörde für Arbeit und soziale Sicherheit als auch das Finanzamt die Bekanntmachung Nr. 69 als Vorwand, um Wu nicht ihre vollen Pensionsleistungen zu gewähren. Aus diesem Grund lehnte sie das Angebot einer monatlichen Zuwendung in Höhe von 300 Yuan ab.
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