Vier Einwohner von Hebei verlieren Berufung gegen Gefängnisstrafen
(Minghui.org) Das Mittlere Gericht der Stadt Cangzhou in der Provinz Hebei hat am 27. Juni 2024 entschieden, die Schuldsprüche gegen vier Bürger wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu bestätigen. Richter Zhang Jian (+86-317-2204518) hat das Berufungsurteil unterzeichnet.
Liu Zaiyun (w) und Hou Shuyuan (m) wurden jeweils zu drei Jahren Haft und einer Geldstrafe von 10.000 Yuan (etwa 1.300 Euro) verurteilt. Die beiden Frauen Su Chunfeng und Hu Xiumei wurden zu jeweils 2,5 Jahren Haft und einer Geldstrafe von 5.000 Yuan (etwa 650 Euro) verurteilt.
Festnahmen und Anklageerhebung
Alle vier Praktizierenden waren am 11. Januar 2022 verhaftet worden. Liu, Hou und Hu befinden sich immer noch in Haft. Su wurde drei Tage nach ihrer Verhaftung aus gesundheitlichen Gründen gegen Kaution freigelassen, am 12. Juli 2023 jedoch wieder in Gewahrsam genommen, obwohl sie für haftunfähig erklärt worden war. Einem Insider zufolge ist sie jetzt schwer krank. Sie benötigt einen Blasenkatheter und hat Mühe, sich selbst zu versorgen. Die Haftanstalt hat ihre Familie bisher nicht über ihren Zustand informiert. Sie wird zusammen mit den anderen drei Praktizierenden in der Haftanstalt der Stadt Cangzhou festgehalten. Ihr Gesundheitszustand hat sich seitdem weiter verschlechtert.
Gao Fusong von der Staatssicherheitsabteilung des Bezirks Xinhua, der die Praktizierenden verhaftet hatte, reichte Anfang April 2022 ihren gemeinsamen Fall bei der Staatsanwaltschaft des Bezirks Xinhua ein. Der Fall wurde am 14. Mai 2022 an die Staatsanwaltschaft übergeben. Staatsanwältin Kong Lingxia von der Staatsanwaltschaft Yunhe gab den Fall zweimal an die Polizei zurück, weil die Beweise nicht ausreichten. Die Polizei versuchte, Beweise gegen die vier Praktizierenden zu fabrizieren und installierte Überwachungsgeräte an ihren Motorrädern; außerdem bedrängte sie ihre Familien und Kollegen.
Die Anwälte der Praktizierenden wandten sich am 13. und 14. Juli 2022 schriftlich an verschiedene Regierungsstellen und forderten die Behörden auf, sie freizulassen. Sie argumentierten, dass der spirituelle Glaube der Praktizierenden durch die chinesische Verfassung geschützt sei und dass die Praktizierenden durch die Verteilung von Informationsmaterialien über Falun Dafa weder einem Einzelnen noch der Gesellschaft insgesamt geschadet hätten. Nachdem die Polizei den Fall erneut vorgelegt hatte, erhob Staatsanwältin Kong dennoch am 26. Oktober 2022 Anklage gegen die vier Praktizierenden.
Gerichtsverhandlung
Das Bezirksgericht Yunhe verhandelte den Fall am 21. Dezember 2023, schloss aber die Familien der Praktizierenden von der Teilnahme an der Verhandlung aus. Die Behörden stellten außerdem während der Verhandlung ein großes Polizeiaufgebot zur Bewachung des Gerichtsgebäudes auf. Dutzende Polizeifahrzeuge waren entlang der fast zwei Kilometer langen Straße in der Nähe des Gerichts geparkt. Die Polizei patrouillierte draußen vor dem Gerichtsgebäude, filmte die vorbeifahrenden Autos und befragte Fußgänger.
Die Anwälte aller vier Praktizierenden, auch der vom Gericht bestellte Anwalt von Su, plädierten für sie auf ‚nicht schuldig‘. Die Praktizierenden beteuerten, dass sie mit der Ausübung ihres Glaubens gegen kein Gesetz verstoßen hätten. Die Staatsanwälte Kong, Li Hejia und Li Chuanhe bestanden nachdrücklich auf ihrer Entscheidung, die Praktizierenden anzuklagen, gaben aber auch zu, dass die von der Polizei vorgelegten Beweise schwach waren. Der Vorsitzende Richter Liu Zhongcheng unterbrach die Praktizierenden und ihre Anwälte häufig, als diese versuchten, die Fakten über Falun Dafa zu erklären. Auch Richter Fu Rao war bei der Anhörung anwesend.
Bevor Richter Liu Zhongcheng vom Bezirksgericht Yunhe sie am 17. April 2024 verurteilte, gab er gegenüber den Verteidigern unter vier Augen zu, dass es nicht genügend Beweise gebe, um die vier Praktizierenden wegen der Ausübung ihres verfassungsmäßigen Rechts auf Glaubensfreiheit anzuklagen. Unter Druck und auf Anweisung seiner Vorgesetzten entschied er aber dennoch gegen sie, und der Berufungsrichter tat dies zwei Monate später ebenfalls.
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