(Minghui.org) Drei Frauen aus der Stadt Longkou, Provinz Shandong, wurden in das Frauengefängnis der Provinz Shandong eingeliefert. Der Grund: Sie praktizieren Falun Dafa. Ihre Berufungen gegen die gesetzwidrige Verurteilung wurden abgewiesen.

Cui Xiuju (etwa 70 Jahre alt), Luan Yanping (über 50 Jahre alt) und Li Yufang (etwa 70 Jahre alt) waren am 17. Juli 2025 verhaftet worden, als sie auf dem Markt in Xufudawang mit Passanten über Falun Dafa sprachen.

Am 8. August wurden Haftbefehle gegen die Praktizierenden ausgestellt. Die Polizei von Longkou übergab die Fälle am 18. August der Staatsanwaltschaft. Staatsanwältin Lyu Shasha erhob vier Tage später Anklage gegen die drei Praktizierenden. Auf Nachfrage der Familienverteidiger, warum die Fälle so schnell abgehandelt worden seien, noch bevor sie ihre Unterlagen und Rechtsgutachten eingereicht hatten, erklärte die Staatsanwältin: „Ist es nicht gut, wenn wir schnell arbeiten? Manche Fälle erledigen wir in ein bis zwei Tagen.“

Laut Gesetz hat die Staatsanwaltschaft einen Monat Zeit, einen Fall zu prüfen und einen fundierten Entscheid über die Anklageerhebung zu treffen. Staatsanwältin Lyu hatte jedoch innerhalb von nur vier Tagen Anklage gegen die Praktizierenden erhoben, ohne die Verteidigungsschriften der Familienangehörigen geprüft zu haben.

Am 30. September 2025 verlangte Luans Familie beim Polizeipräsidium der Provinz Shandong, mit einem schriftlichen Antrag Auskunft über die Rechtsgrundlage der Anklage. Die Polizei von Longkou antwortete am 31. Oktober 2025, dass diese Informationen „vertraulich“ seien und sie nicht befugt seien, diese öffentlich zugänglich zu machen.

Am 23. Januar 2026 standen die drei Frauen vor dem Gericht in Longkou. Nur zwei Familienmitglieder jeder Praktizierenden durften an der Verhandlung teilnehmen. Als die Familienverteidiger beantragten, die Handschellen der Praktizierenden abzunehmen, lehnte die Vorsitzende Richterin Zhao Yu dies mit der Begründung ab, die Wärter der Haftanstalt hätten ihnen die Handschellen angelegt und sie besäßen nicht die Schlüssel.

Die Familienverteidiger beantragten, Staatsanwältin Lyu und Richterin Zhao wegen Befangenheit vom Verfahren auszuschließen. Denn die Angeklagten hatten zuvor Beschwerden gegen ihn eingereicht, was einen Interessenkonflikt begründete. Richterin Zhao wies den Antrag mit der Begründung zurück, er falle „nicht unter die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen“. Auf Nachfrage der Familienverteidiger verweigerte Zhao die Antwort und fragte lediglich, ob sie verstanden hätten.

Richterin Zhao unterbrach die Familienverteidiger wiederholt während ihrer Verteidigungsrede. Später hinderte sie sie sogar daran, den Angeklagten Fragen zu stellen. Als die Familienverteidiger den Gerichtsschreiber um eine Korrektur des Verfahrens baten, antwortete dieser: „Sie sollten sich um Ihre eigenen Angelegenheiten kümmern und sich nicht in die Angelegenheiten anderer einmischen. Die Arbeit anderer geht Sie nichts an.“

In der Beweisaufnahme legte Staatsanwältin Lyu keine Beweisstücke vor und rief keinen der fünf Zeugen der Anklage in den Zeugenstand.

Am 13. März 2026 verurteilte der Richter alle drei Praktizierenden: Cui und Luan zu jeweils drei Jahren und neun Monaten Haft sowie einer Geldstrafe von 20.000 Yuan (etwa 2.400 Euro); Li zu zweieinhalb Jahren Haft und einer Geldstrafe von 10.000 Yuan (etwa 1.200 Euro).

Luan und Li legten Berufung beim Mittleren Gericht der Stadt Yantai ein. Richter Wu Guoyan nahm den Fall am 20. April 2026 an, untersagte den Familienverteidigern der Praktizierenden jedoch die Einsichtnahme und das Kopieren der Gerichtsakten. Am 18. Mai 2026 bestätigte er die ursprünglichen Urteile, noch bevor die Familienverteidiger die Möglichkeit hatten, ihre Verteidigungsschriften einzureichen. Sie wurden erst am 18. Juni über das Urteil informiert.

Qiu Guangzhou, ein Assistent des Richters am Stadtgericht Longkou, „ermutigte“ sie, „Beweismittel für die Kommunikation mit dem Berufungsrichter vorzubereiten“, erwähnte jedoch nicht, dass die Berufungen bereits abgewiesen worden waren.

Luan und Li wurden am 21. bzw. 23. Juni in das Frauengefängnis der Provinz Shandong verlegt. Cui war bereits früher inhaftiert worden, da sie keine Berufung eingelegt hatte.

Alle drei Frauen wurden während ihrer Haft misshandelt. Cuis systolischer Blutdruck erreichte einen massiv hohen Wert von 290 mmHg (der Normalwert liegt bei 120 mmHg oder darunter). Sie war geistig verwirrt und orientierungslos. Auch Luan hatte einen gefährlich hohen Blutdruck (200 mmHg). Li litt unter Magenbeschwerden, ihr war kalt und sie verlor stark an Gewicht.

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